Die Bundesregierung richtet die Förderung von Elektrofahrzeugen grundlegend neu aus. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll sich die Förderung für elektrische Fahrzeuge ab 1. Januar 2023 nur noch auf Kraftfahrzeuge konzentrieren, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Das bedeutet konkret, dass die Förderung – der sogenannte Umweltbonus – ab 1. Januar 2023 auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert wird. Plug-in-Hybride z.B. werden künftig nicht mehr gefördert.
Der Hochlauf der Elektromobilität hat in den letzten Jahren deutlich an Schwung gewonnen und ein neues Niveau erreicht. Die Anzahl von Autos mit Batterieantrieb steigt stetig an. Die Zwei-Millionen-Marke wird 2023 voraussichtlich überschritten werden.
„Die Elektromobilität hat den Übergang in den Massenmarkt geschafft: Das 1- Million-Ziel wurde 2021 erreicht und in diesem Jahr werden wir bereits nah an die zwei Millionen herankommen. Elektroautos werden also immer beliebter und brauchen in absehbarer Zukunft keine staatlichen Zuschüsse mehr. Wir müssen aber den Übergang gestalten und genau das tun wir mit der Neukonzipierung der Förderung. Für die nun anstehende Förderphase setzen wir einen klaren Fokus auf Klimaschutz und konzentrieren die Förderung auf rein batterieelektrische Fahrzeuge. Das sorgt für mehr Klimaschutz im Verkehr und setzt die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zielgerichtet ein.“ – Robert Habeck, Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister
Konkret werde der Kauf von reinen Elektroautos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) ab Januar 2023 je nach Kaufpreis, mit 3000 bis 4500 Euro bezuschusst, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in einer aktuellen Mitteilung. Ab dem 1.9.2023 werde der Kreis der Antragsberechtigten zudem auf Privatpersonen begrenzt. Für E-Autos über 45.000 Euro Nettolistenpreis entfällt der Umweltbonus ab dem 1. Januar 2024 vollständig. Die Förderung für Plug-in-Hybride läuft Ende 2022 aus.
Die Eckpunkte im Detail
1. Förderung ab dem 1.1.2023
Die Förderung von Plug-In-Hybridfahrzeugen wird bis zum 31.12.2022 in der aktuellen Form weitergeführt. Ab 1.1.2023 erhalten Plug-In-Hybridautos keine Förderung mehr durch den Umweltbonus.
Ab dem 1.1.2023 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
- mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4500 Euro;
- mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000
Euro: 3000 Euro. - Der Kreis der Antragsberechtigten ändert sich nicht.
2. Förderung ab dem 1.9.2023
Die Förderung wird auf Privatpersonen beschränkt; eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird vom BMWK derzeit noch geprüft. Ansonsten bleiben die Förderkonditionen aus Punkt 1 unverändert.
3. Förderung ab dem 1.1.2024
Ab dem 1.1.2024 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro 3000 Euro. Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr. Der Kreis der Antragsberechtigten bleibt auf Privatpersonen beschränkt.
Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt. Bei den oben genannten Fördersätzen handelt es sich jeweils um den Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inklusive der Innovationsprämie. Der Anteil der Hersteller soll, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen. Hierzu ist das BMWK mit den Herstellern im Austausch.
Die Mittel für den Umweltbonus werden im Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellt. Wenn die Mittel ausgeschöpft sind, endet die Förderung mit dem Umweltbonus. Die nun beschlossenen Eckpunkte sollen zeitnah in einer Neufassung der Förderrichtlinie zum Umweltbonus umgesetzt werden, nachdem sie von der Europäischen Kommission auf ihre Beihilferelevanz hin geprüft wurden.
Durch die Weiterführung der aktuellen Fördersystematik für batterieelektrische Fahrzeuge bis zum 31.8.2023 (für Privatpersonen sogar bis 31.12.2023) entsteht für Käuferinnen und Käufer Planungssicherheit, da die Lieferzeiten der meisten Elektroauto-Modelle unterhalb von zwölf Monaten liegen. So können bereits bestellte batterieelektrische Fahrzeuge in der Regel noch gefördert werden, wenngleich zu reduzierten Fördersätzen.
Die Einigung der Regierung hat allerdings womöglich ein früheres Ablaufdatum, da die Förderung nur so lange weiter laufen soll, bis der Fördertopf aufgebraucht ist, in dem laut Regierungskreisen für 2023 nur 2,1 Milliarden Euro vorgesehen sind und 2024 nur noch 1,3 Milliarden Euro.
Verbände und Experten kritisieren die Kürzung
Beim Verband der Automobilindustrie (VDA) zeigte sich Präsidentin Hildegard Müller enttäuscht über die geplante Neufassung des Umweltbonus. „Das ist ein heftiger Dämpfer für den Anreiz, sich ein E-Auto anzuschaffen“, so Müller. In Zeiten steigender Kosten und Belastungen sei die Entscheidung der Ampelkoalition, die Förderung für Elektroautos „einseitig und umfassend zu kürzen, nicht nachvollziehbar.“ Zur Erreichung der Ziele der jüngst verabschiedeten EU-Flottengrenzwerte hätte es jetzt eigentlich eines „kraftvolleren Signals im Markt“ bedurft.
Die VDA-Präsidentin Müller hält es zudem „wenig nachvollziehbar, die Prämie nur noch an private Autokäufer auszuzahlen“. Denn es seien gerade die Dienstwagen, die anschließend zu günstigeren Preisen auf den Gebrauchtwagenmarkt kommen und somit für eine insgesamt klimafreundlichere Flotte sorgen.
Ähnlich äußerte sich der Präsident des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK), Reinhard Zirpel: „Der Markt für E-Fahrzeuge wird sich in Deutschland möglicherweise in den kommenden Monaten und Jahren weit weniger dynamisch entwickeln, als es notwendig wäre, um die CO2-Emissionen des Verkehrs schnell zu senken.“ Auch den Förderdeckel kritisiert Zirpel: „Damit wird unterm Strich eine Förderung nach dem Windhundprinzip geschaffen, die das Gegenteil von Planungssicherheit bedeutet.“
„Das Risiko ist sehr hoch, dass der Trend zu Elektroautos in Deutschland abknickt“, kommentiert der Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer die neuen Förderregeln. Nicht nur, weil den Käufern die Planungssicherheit fehlt, sondern auch weil der Direktor des Center Automotive Research in Duisburg davon ausgeht, dass Elektroautos gegenüber Verbrennern in den kommenden drei bis fünf Jahren „deutliche Preisnachteile“ haben werden, wegen hoher Rohstoffpreise und Engpässen bei der Batteriezell-Produktion. „Die Ampel bremst das Elektroauto“, lautet deshalb sein Fazit.
Quelle: BMWK – Pressemitteilung vom 26.07.2022 / Edison – Ampel streicht Förderung für E-Autos zusammen / Süddeutsche Zeitung – Prämie für Elektroautos sinkt drastisch
Unterm Strich:
Bis Ende 2023 selbe Bedingungen wie bisher nur 1500-2000€ weniger.
Schön ist es nicht, aber damit kann ich leben.
Zurück zur Normalität. Dass die Förderung nicht ewig weitergeführt wird, war doch jedem klar. Dass gejammert wird, wenn reduziert und gestrichen wird, auch.
Dass dadurch aber wieder mehr Verbrenner verkauft werden, ist eher unwahrscheinlich. Die Spritpreise an den Tankstellen sind doch sehr gut lesbar. Dazu kommt die steigende CO2-Abgabe und Euro7 wird den Verbrenner ebenfalls nicht billiger machen.
Die Preissteigerungen bei BEV…naja. Zum einen werden die Fördergelder und Händleranteil sicher irgenwie den Listenpreis beeinflussen ;-), zum anderen ist die Preisentwicklung bei den Batterierohstoffen jetzt nicht wirklich überraschend.
Überrascht wurden manche Manager vom tatsächlichen Bedarf, da das Wachstum bei BEV wohl „etwas“ dynamischer als klassisch konservativ kalkuliert verlief. Die aktuelle Preisentwicklung wird dabei zusätzliche Lieferanten hervorlocken…nur das dauert dann (aber auch nicht ewig), bis die soweit sind. Insofern sehe ich der weiteren Entwicklung gelassen entgegen…
Jetzt muss noch die Besteuerung der Benziner langsam aber stetig steigen
Ach Hildchen vom VDA: man kann probemlos mindestens ein Drittel der „Dienstwagen“ einsparen und damit auch eine klimafreundlichere Bilanz erzeugen. Die allermeisten „Duenstfahrten sind doch nur Privatfahrten als Bonus für eine eh vermögende Klasse in den Firmen.
Ziemlich unsinnige Regelungen. Es gibt keinen Grund, andere Maßstäbe bei Privat- als bei Geschäftskunden anzusetzen. Wenn der Hintergrund die 1%-Regelung ist, sollte man die anpassen und nicht an der Förderung drehen. Bin schon gespannt, welche Schlupflöcher/ Umgehungen sich Unternehmen einfallen lassen.
Ich hätte besser ohne sämtliche Förderung und mit Strafsteuer für Verbrenner und Hybride leben können.
Werden Plugins weiterhin als nur mit 0,5% des Listenpreises besteuert? Also bei Dienstwagen? Dann wäre die Hauptquelle dieser Mogelpackungen ja immer noch nicht versiegt…
„Die Ampel bremst das E-Auto“ – F. Dudenhöffer; Zirpel & Müller möchte ich gar nicht erst kommentieren. Wer hier bremst ist ist der faltige Dude. Aber die gute Nachricht ist, daß PHEV’s endlich runterrutschen vom Subventionsbrett. Hybride = zweitgrößter Betrug an der Menschheit (F. Indra). Erleichterung, der Hoffnungsschimmer am Horizont und ein tiefer Seufzer mit dem damit verbundenen „ENDLICH“ begleitet mein Gemüt in diesen Tag.
Warum nimmt man nicht eine Förderklasse hinzu: Fahrzeuge mit einem Verkaufspreis bis 20.000€?
Diese sollten mit bis zu 8.000€ gefördert werden. Dafür benötigen die anderen Klassen nicht mehr soviel.
Jetzt könnte der Einwand kommen: es gibt doch gar keine vollwertigen eKFZ unter 20.000€.
Genau deshalb sollten diese auch gefördert werden!
Die Industrie wird sich dann plötzlich einer ungewohnt hohen Nachfrage nach sinnvollen Klein-KFZs gegenüber sehen.
Wenn man die vielen über 15 oder 20 Jahre alten kleinen Verbrenner aus zweiter, dritter oder vierter Hand auch möglichst schnell von der Straße bekommen will, muss man auch etwas dafür tun. Die Förderung von Surge Unlimited Vehicles ist kontraproduktiv.
Und die LeichtFahrzeuge die zu einer Verkehrswende beitragen sind weiterhin ausgenommen?
Ich habe kommende Woche einen Termin bei einem Anwalt. Wegen der Prämie. Habe mein Auto Ende Mai bestellt. Der Vertrag beinhaltet eine Anzahlung in Höhe von 6000 Euro. Also der eigentliche Umweltbonus. Plus 3250 Euro vom Hersteller Innovationsprämie. Lieferzeitpunkt ist leider erst nächstes Jahr August, September. Das ist nicht beabsichtigt. Eigentlich bräuchte ich das Auto schon im Dezember diesen Jahres, aber leider ist die Lieferzeit so lange. Nun ist es wohl nach der neuen Regelung so, dass ich wohl wegen der Deckelung überhaupt nichts bekomme und die 9350 Euro selbst zahlen muss. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich das Auto mit den Konditionen nicht bestellt. Kann mir das gar nicht leisten. Verstehe nicht warum nicht gleichberechtigt jeder das gleiche bekommt. Ich möchte nun dagegen klagen. Falls es noch Leute gibt denen es genauso geht, können sich gerne anschliessen. Eine Sammelklage hat mehr Aussicht auf Erfolg.