Kurz vor Jahresende, am 29.12.2017, wurde die Förderbekanntmachung „Flächendeckendes Sicherheitsladenetz für Elektrofahrzeuge (SAFE)“ veröffentlicht. Diese setzt sich zum Ziel, dass von jeder Stelle in Baden-Württemberg in rund 10 Kilometer Entfernung eine Lademöglichkeit zu erreichen sei. Hiermit möchte man unterstreichen, dass die verbreitete Reichweitenangst bei Elektroautos unbegründet ist, so Verkehrsminister Winfried Hermann, der den Startschuss gegeben hat.
Hermann sieht in einem flächendeckenden Grundnetz eine vertrauensbildende Maßnahme für die Alltagstauglichkeit der Elektromobilität. Dabei bietet das Netz nicht nur einen praktischen Nutzen, sondern kommt auch einer psychologischen Bedeutung zu Gute. Dennoch sollte man nicht vergessen, bereits heute sind E-Autos, bei alltäglichen Fahrten praktikabel. Denn beim ganz überwiegenden Teil der alltäglichen Einsatzzwecke liege die benötigte Tagesfahrleistung unter 50 Kilometern.
Die Sorge an einem Ort ohne Lademöglichkeiten zu landen ist dennoch vorhanden und sorgt dementsprechend immer wieder für Diskussionen. Daher ist der flächendeckende Ansatz eine sinnvolle und kurzfristig nutzbare Ergänzung der Bemühungen der Automobilindustrie und des Bundes, die oft nur auf die Fernstreckentauglichkeit der Elektromobilität zielen.
„Mit dem flächendeckenden Grundnetz an E-Lademöglichkeiten setzen wir ein Zeichen, dass nicht nur die Alltagsmobilität auf gewohnten Wegen mit E-Fahrzeugen, sondern auch weitere und ungeplante Fahrtzwecke problemlos möglich sind – made in Baden-Württemberg.“ – Winfried Hermann, Verkehrsminister
Die Förderbekanntmachung wird zum Anlass genommen, um ein Konsortium zu finden, welches mit möglichst geringem Förderbedarf des Landes die erwünschte Flächendeckung im 10 Kilometer-Raster aufbaut und deren Betrieb für mindestens 6 Jahre sicherstellt. Hierfür sieht man rund 400 bis 450 Ladestandorte als erforderlich an. Wobei klar ist, dass sämtliche Lademöglichkeiten frei zugänglich sind, da ansonsten der 10 Kilometer-Raster nicht sinnvoll umgesetzt werden kann. Dies wird erreicht, indem sie den Anforderungen der Ladesäulenverordnung genügen. Dies bedeute zum Beispiel, dass der europaweite Steckerstandard, 24 Stunden öffentliche Zugänglichkeit und eine barrierefreie „Ad-Hoc“ Zahlmöglichkeit gewährleistet werde.
Bereits vorhandene Ladestandorte, die der Ladesäulenverordnung entsprechen, werden sicherlich in das Konzept eingebracht. Neben der Tatsache, dass so nicht nur erstmals ein flächendeckendes, sondern auch ein wirklich verlässliches und einheitliches E-Ladenetz ist ein absoluter Pluspunkt. Diese Verlässlichkeit und Einheitlichkeit sei bei den in den letzten Jahren durch verschiedenste Initiativen entstandenen Lademöglichkeiten bisher nicht durchgängig gesichert. Nach den Vorgaben der Förderbekanntmachung solle dieses E-Ladenetz im März 2019 in Betrieb gehen.
Das Projekt werde in enger Zusammenarbeit mit der Landesagentur e-mobil BW durchgeführt. Es ist Teil der „Landesinitiative Elektromobilität III – Marktwachstum Elektromobilität BW“ und somit auch ein wesentlicher Baustein des Strategiedialogs Automobilwirtschaft der Landesregierung.
Quelle: Baden-Württemberg – Land sorgt für flächendeckendes E-Ladenetz in Baden-Württemberg