Eon-Tarife gelten jetzt auch an Ionity-Schnellladepunkten

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E.ON / Malte Braun

Sebastian Henßler
Sebastian Henßler
  —  Lesedauer 2 min

Wer mit einem Elektroauto unterwegs ist, kennt das Problem: Je nach Anbieter und Tarif können sich die Preise für das Laden deutlich unterscheiden. Eon und Ionity möchten diese Hürde nun abbauen, wie beide Unternehmen mitteilen. Sie haben ihre Zusammenarbeit ausgebaut und ermöglichen ihren Kund:innen dadurch einen einfacheren Zugang zu schnellen Lademöglichkeiten – zu festen, kalkulierbaren Preisen.

Die über 1200 Schnellladepunkte von Ionity in Deutschland gehören seit Kurzem nicht mehr zum klassischen Roaming-Angebot von Eon. Stattdessen sind sie nun Teil des „Eon & Partner“-Netzwerks. Für Nutzer:innen von Eon Drive bedeutet dies eine einheitliche Preisgestaltung an allen Ladesäulen innerhalb dieses Netzwerks – unabhängig davon, ob es sich um eine Station von Eon oder Ionity handelt.

Zwei Tarifmodelle stehen zur Auswahl. Wer sich für Eon Drive Light entscheidet, zahlt keine monatliche Grundgebühr und kann an den Schnellladestationen von Eon und Ionity für 0,61 Euro pro Kilowattstunde laden. Beim Tarif Eon Drive More liegt der Preis bei 0,55 Euro pro Kilowattstunde, allerdings fällt hier eine monatliche Grundgebühr von 6,99 Euro an. Beide Modelle sollen E-Autofahrer:innen mehr Planungssicherheit geben.

Laut Jens Michael Peters von Eon Deutschland ist dieser Schritt ein wichtiger Beitrag zur Mobilitätswende. Nur durch verlässliche Infrastruktur könne nachhaltiges Fahren für breite Bevölkerungsschichten attraktiv werden. Auch Ionity zeigt sich überzeugt von der erweiterten Kooperation. Christoph Strecker, verantwortlich für die DACH-Region, hebt besonders die hohe Ladeleistung an den eigenen Stationen hervor. Bis zu 400 Kilowatt Ladeleistung sind möglich – das reicht, um in etwa 20 Minuten wieder genügend Energie für die Weiterfahrt zu haben.

Neben dem festen Partnernetz bietet die Eon App auch weiterhin Zugriff auf eine große Zahl von Ladepunkten im In- und Ausland. Allein in Deutschland stehen über das Roaming rund 145.000 Ladepunkte zur Verfügung, europaweit sind es mehr als 650.000. Nutzer:innen können dabei selbst wählen, ob sie die App, eine RFID-Karte oder einen Lade-Chip verwenden möchten, um den Ladevorgang zu starten und zu bezahlen. Kurzum bedeutet dies: Mehr Transparenz bei den Kosten, mehr Auswahl beim Laden und ein einfacheres Nutzungserlebnis – ohne jedes Mal die Preise verschiedener Anbieter vergleichen zu müssen.

Quelle: Eon – Pressemitteilung

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Sebastian Henßler

Sebastian Henßler

Sebastian Henßler hat Elektroauto-News.net im Juni 2016 übernommen und veröffentlicht seitdem interessante Nachrichten und Hintergrundberichte rund um die Elektromobilität. Vor allem stehen hierbei batterieelektrische PKW im Fokus, aber auch andere alternative Antriebe werden betrachtet.

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Pedro G.:

Verbrenner Preise ab 2 € der Liter
Elekto Preise unter 50 Cent der kWh
Nur so geht die Energie Wende !

Pani:

Dieser Beitrag sollte aber wohl ein paar mehr thumbs up bekommen…

Pani:

Sorry, aber ich kann in dieser zunehmend unbegreiflichen, verlogenen Welt nur noch mit deftiger Wortwahl agieren.
Was Eon uns hier wieder einreden will – „Laut Jens Michael Peters von Eon Deutschland ist dieser Schritt ein wichtiger Beitrag zur Mobilitätswende“ – ist doch wieder nur gequirlte Kacke.
ICH empfinde diese Preis’angebote‘ schon fast als persönliche Beleidigung, unterstellen sie doch
letzlich, dass wir E-Auto Fahrer alle cerebral retardiert sind und diesen Unsinn nicht bemerken.
Bei diesen Preisen wird wohl die ganz große Mehrheit von uns keine Eon Ladesäule ansteuern.

Philipp:

„Wollen eine Hürde abbauen“…

Ach ja. Bei Ionity direkt gebucht kostet Passport Motion im Monat 6€ und man kann dann für 49c/kWh laden.
Wozu soll ich dann eine zusätzliche Hürde nehmen und das dünne EON-Netz teurer bezahlen?

„wichtiger Beitrag“ „attraktiv werden“

Diskriminierungsfreie Zugang zu Adhocladen, die nicht teurer sind, als irgendwelche kostenlose Apps ohne Mehrwert.

Einfach nur die AFIR umsetzen.

Artikel 5, Absatz (3) „Die von den Betreibern öffentlich zugänglicher Ladepunkte berechneten Preise müssen angemessen, einfach und eindeutig vergleichbar, transparent und nichtdiskriminierend sein. Die Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte dürfen durch die berechneten Preise nicht zwischen Endnutzern und Mobilitätsdienstleistern oder zwischen verschiedenen Mobilitätsdienstleistern diskriminieren.“

Harald:

Indiskutable Preise.

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