Elektroautos parken in Bayern kostenlos

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Michael Neißendorfer
Michael Neißendorfer
  —  Lesedauer 2 min

Die Zahl der Neuzulassungen von Elektroautos in Deutschland ist in den vergangenen Jahren, insbesondere von 2019 bis 2023, stark gestiegen. In diesem Jahr jedoch – auch durch das plötzliche Ende des sogenannten Umweltbonus Ende 2023 – liegt die Zahl der Neuzulassungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich niedriger. Um den Klimaschutz zu verbessern und die Anschaffung von Elektroautos attraktiver zu machen, bedarf es somit neuer Anreize, um die Elektromobilität zu fördern.

Der bayerische Ministerrat hat daher beschlossen, dass Elektrofahrzeuge (reine E-Autos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge) in Bayern auf öffentlichen Verkehrsflächen für eine Dauer von drei Stunden kostenfrei parken können. Um die Befreiung von Parkgebühren für diese Fahrzeuge umzusetzen, werde § 10 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) mit einer Änderungsverordnung entsprechend ergänzt. Die geplante Verordnung sieht ab 1.4.2025 eine generelle Befreiung von Parkgebühren für die Dauer von drei Stunden vor. Die Regelung ist zunächst bis Ende 2026 befristet.

So will das Bundesland neue Impulse zur Beschaffung von Elektroautos setzen, sodass eine Lenkungswirkung zugunsten klima- und umweltfreundlicher Fahrzeuge entsteht. Zudem bleiben mit einer gebührenfreien Parkdauer von drei Stunden Einkäufe oder Arztbesuche weiterhin möglich, ohne Dauerparken zu fördern. Dies soll insbesondere in Gebieten mit hohem Parkdruck Anreize schaffen, Elektroautos zu nutzen.

Bisher erfolgen Bevorrechtigungen für Elektrofahrzeuge in Bayern, indem auf Grundlage der Parkgebührenordnungen mittels Verkehrszeichen und freigegebenen Zusatzzeichen eine Freistellung von der Verpflichtung der Errichtung einer Parkgebühr über eine zeitlich begrenzte Dauer ermöglicht wird. Mit der nun erfolgten Ergänzung wird für elektrisch betriebene Fahrzeuge bayernweit kostenloses Parken generell über eine Dauer von drei Stunden ermöglicht. Den Kommunen entstehen durch die Änderung der Zuständigkeitsverordnung keine neuen Aufgaben.

Quelle: Bayerische Staatsregierung – Pressemitteilung vom 03.12.2024

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Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer ist E-Mobility-Journalist und hat stets das große Ganze im Blick: Darum schreibt er nicht nur über E-Autos, sondern auch andere Arten fossilfreier Mobilität sowie über Stromnetze, erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit im Allgemeinen.

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Dr. Erich Blöchinger:

Das gibt es bereits z.B. in München, ab 1.4. Bayernweit , gute Sache , das macht Sinn

Udo M.:

In Aachen und anderen Orten, in dieser Gegend, habe ich es auch gesehen.
Die Parkscheibe ist immer aktuell.
In Berlin, leider nur an Ladestellen, während des Ladens. Vorher war es auch Gebührenpflichtig.

rabo:

Ja, davon profitiere ich in HH schon lange mit meinem Smart ED/E (den ich außerdem auch querparken‘ darf). Allerdings sollten diese Anreize nicht mehr für „Fake BEVs“ (Hybridfahrzeuge) gelten, die dann natürlich auch kein ‚E‘ mehr im Nummernschild führen dürften. Dies vielleicht besonders in Sicht auf Chinas mögliche Massenexporte von Hybrid-Fahrzeugen, um Zollschranken zu umgehen.

WM:

Ich habe ein E-Auto, lebe in Bayern. Ich freue auf diese Regelung. Bayern ist halt spät dran, andere Bundesländer sind schneller.

Ulrich Sancken:

Faktenchecks seitens der Redaktionen? Ja, das hat was. Bei einigen Zeitschriften (Fokus), Zeitungen (Welt) oder Multimedia-Kanälen (YouTube) würde das allerdings Ausmaße annehmen (müssen), die den ursprünglichen Input vervielfältigen würden. Ich fürchte nur, dass dann auch die Anzahl „alternativer“ Faktenchecks beachtlich zunehmen würde. Am Ende blickt dann wieder keiner durch….

Philipp:

Selbst wenn es gesammelt ist, ist es jedes mal auch noch unterschiedlich: Wie lange, wer ist alles erlaubt (Hybride?), alle Parkmöglichkeiten, etc.

Philipp:

Hamburg: So klein und schon ein Bundesland. Wie viele Dörfer gibt es denn in Hamburg? :-)
München ist bereits sei 2018 befreit. Nun ist es ganz Bayern.

Ich bin kein Freund davon, weil das üblicherweise mehr Verkehr in die Städte bringt. Sowohl Hamburg als auch München haben wirklich gute Öffis.

Martin:

Nichts neues!
Im Bundesland Hamburg sind Elektrofahrzeuge auf allen Automatenparkplätzen (mit Parkscheinautomaten) seit 2015 von der Parkgebühr befreit und zwar bis zur Höchstparkdauer des jeweiligen Parkplatzes (am Cruiseterminal Altona sind dies z.B. 10 Stunden). Einzig verpflichtend ist das Dokumentieren der Ankunftszeit mittels Parkscheibe!
In der Großstadt ist dies ein echtes Plus bei starkem Parkplatzmangel!

Pheaton:

Natürlich. Sorry

Peter:

Danke an das e-news-Team für die tolle Moderation hier, euren Kollegen auf ecomento ist alles egal, ob Hass/Hetze/Hatespeach oder Fake News, allses wird dort durchgewunken und kaum bis gar nicht moderiret, hier ist es deutlich angenehmer, großes Lob und danke.

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