Der Bundesrat hat heute neben Cannabis für einen weiteren „grünen Treibstoff“ den Weg freigemacht, und die 10. Bundes-Immissionsschutzverordnung (10. BImSchV) sowie das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) verabschiedet. Damit können Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Verbrenner künftig auch alternative Dieselkraftstoffe aus ausschließlich erneuerbaren Quellen tanken, wie z.B. HVO (Hydrierte Pflanzenöle) und E-Fuels (gemäß DIN EN 15940).
„Heute ist ein guter Tag für die Umwelt und das Klima. Erneuerbare Kraftstoffe können einen maßgeblichen Beitrag zur Defossilisierung vor allem der Bestandsflotte und damit zur Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor leisten. Auf dem Weg zu klimaneutralem Verkehr sind erneuerbare Kraftstoffe die passende und dringend notwendige Ergänzung zur tragenden Säule Elektromobilität“, kommentiert VDA-Präsidentin Hildegard Müller.
HVO wird unter anderem aus (Pflanzen-) Ölen, Fetten und Speiseresten gewonnen. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass der Biodiesel im Vergleich zu fossilem Treibstoff deutlich weniger CO2 verursacht – Herstellern zufolge um gut 90 Prozent weniger als fossiler Diesel. Aktuell darf Diesel maximal 7 Prozent des Biokraftstoffs als Beimischung enthalten. Künftig dürfen Tankstellen auch 100-prozentiges HVO verkaufen, das allerdings nicht in allen Fahrzeugen getankt werden kann. Diesel-Fahrer sollten sich vorher schlau machen, ob ihr Fahrzeug HVO 100 auch verträgt. Ein Liter des alternativen Kraftstoffs kostet jedoch gut 15 bis 20 Cent mehr als fossiler Diesel.
Das Klimaschutz-Potential erneuerbarer Kraftstoffe unterstreicht ein Blick auf den Pkw-Bestand: Selbst wenn das Ziel der Bundesregierung von 15 Millionen E-Autos bis 2030 erreicht wird, werden immer noch rund 35 Millionen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor auf deutschen Straßen unterwegs sein. „Auch der Fahrzeugbestand muss einen Beitrag zum Klimaschutz leisten können – hier sind erneuerbare Kraftstoffe der zentrale Hebel“, so Müller.
Es wurden beide Legislativtexte verabschiedet, da die 10. BImSchV lediglich Normen für paraffinische Dieselkraftstoffe festlegt, nicht aber die Energiequelle. Mögliche Energiequellen bestimmt das SaubFahrzeugBeschG. Um eine unbeabsichtigte Förderung fossiler paraffinischer Dieselkraftstoffe zu vermeiden, wurde daher ein Ausschluss fossiler Energiequellen über das SaubFahrzeugBeschG beschlossen.
„Der Bundesrat hat den Weg frei gemacht für paraffinische Dieselkraftstoffe aus ausschließlich erneuerbaren Quellen. Das ist entscheidend für den Klimaschutz und erhöht gleichzeitig die gesellschaftliche Akzeptanz für diese Kraftstoffe“, so die VDA-Präsidentin. Deutschland übrigens hinkte anderen Ländern mit der Billigung von HVO 100 mal wieder weit hinterher: In Italien, den Niederlanden, in Österreich und Schweden etwa sind paraffinische Dieselkraftstoffe schon weit verbreitet.
Vor allem die Logistikbranche, die immer strengere CO2-Auflagen erfüllen muss, wartet schon länger auf HVO 100. Deutsche Unternehmen sahen sich hier mit Blick auf die anderen Länder Europas benachteiligt im internationalen Vergleich.
Quelle: VDA – Pressemitteilung vom 22.03.2024