Neue Zahlen belegen: 16 Millionen Menschen in Deutschland sind durch Straßenverkehrslärm gesundheitlich belastet, wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der ökologische Verkehrsclub (VCD) berichten. Demnach zeigen neue Zahlen des Umweltbundesamtes, dass deutschlandweit 16 Millionen Menschen in gesundheitsschädlichem Maße von Straßenverkehrslärm betroffen sind. Weitaus mehr fühlen sich belästigt – besonders durch hohe Verkehrsdichte, extrem laute Sportwagen und Motorräder.
Die zuständigen Behörden müssen nach EU-Richtlinie bis zum 18. Juli 2024 turnusmäßig neue Lärmaktionspläne vorlegen, um diese Belastung zu verringern. Mit einem neuen Mitmach-Tool erhöhen DUH und VCD nun den Handlungsdruck: Unter www.duh.de/projekte/weniger-laerm können Bürgerinnen und Bürger ihre Betroffenheit sichtbarmachen. Mit wenigen Klicks können sie den Behörden aufzeigen, wo sie Maßnahmen als dringend notwendig erachten und welche sie sich konkret vor Ort zur Lärmreduzierung wünschen von Tempo 30 bis hin zum Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs sowie von Fuß- und Radwegen.
„Lärm macht physisch und psychisch krank. Trotzdem wird das Thema von Politik und Verwaltung enorm vernachlässigt. Wir dürfen den Kommunen und zuständigen Behörden nicht länger durchgehen lassen, die Gesundheit von rund 16 Millionen Menschen aufs Spiel zu setzen“, sagt Dorothee Saar, DUH-Leiterin für Verkehr und Luftreinhaltung. Nachdem eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes im Bundesrat gescheitert ist, seien Lärmaktionspläne „die beste Möglichkeit, um wirksame Maßnahmen wie Tempo 30 auf Hauptstraßen zu realisieren und die Menschen vor gesundheitsschädlichem Straßenverkehrslärm zu schützen.“
Nach der Luftverschmutzung, etwa durch Verbrennungsmotoren, ist ebenfalls von hochdrehenden Verbrennern und in geringerem Maß auch durch den Reifenabrieb von E-Autos verursachter Lärm die zweitgrößte umweltbedingte Ursache für Gesundheitsprobleme. Studien zufolge wird eine Verringerung von Tempo 50 auf Tempo 30 akustisch wie eine Halbierung der Verkehrsmenge wahrgenommen. Ein von der DUH in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zeige, dass die zuständigen Behörden mit der Lärmaktionsplanung eine rechtssichere Möglichkeit hätten, weitreichend Tempo 30 anzuordnen und dadurch die Lärmbelastung aus dem Straßenverkehr zu reduzieren.
“Drei Viertel der Deutschen fühlen sich durch Straßenverkehrslärm gestört oder belästigt”
„Der Straßenverkehr ist im Alltag die größte Lärmquelle überhaupt: Drei Viertel der Menschen in Deutschland fühlen sich durch Straßenverkehrslärm gestört oder sogar belästigt“, sagt Michael Müller-Görnert, verkehrspolitischer Sprecher des VCD. Für nachhaltigen Lärmschutz müssten die Ursachen angegangen, statt nur die Symptome behandelt zu werden. Das bedeutet für Müller-Görnert, „den motorisierten Individualverkehr zu verringern und gleichzeitig den öffentlichen Verkehr und den Fuß- und Radverkehr massiv auszubauen. Dadurch werden unsere Städte nicht nur leiser, sondern auch sauberer und sicherer. Das erhöht die Lebens- und Aufenthaltsqualität enorm.“
Behörden sind auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie dazu verpflichtet, alle fünf Jahre die Belastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm zu ermitteln und in Lärmkarten darzustellen. Auf dieser Basis werden Lärmaktionspläne mit konkreten Minderungsvorhaben erstellt. In den meisten Bundesländern sind die Kommunen dafür zuständig. In Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz werden Lärmaktionspläne größtenteils zentralisiert erstellt. Die Lärmkartierung ist für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen jeweils ab bestimmten Größenordnungen verpflichtend.
Quelle: VCD – Pressemitteilung vom 24.01.2024