Der Bundesrat hat sich in einer Drucksache zum Entwurf des Schnellladegesetzes (kurz SchnellLG) geäußert, welchen die Bundesregierung im Februar vorgelegt hatte. Demnach begrüßt die Länderkammer die Initiative der Bundesregierung, „einen bundesweit flächendeckenden, bedarfsgerechten Aufbau von öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge im Zuge des geplanten öffentlichen Ausschreibungsverfahrens von 1000 Schnellladehubs kurzfristig voranzutreiben“, heißt es in dem Schreiben. In der aktuellen Phase des Markthochlaufs der Elektromobilität könne ein vorausschauender, übergangsweise überproportionaler Aufbau von öffentlicher Schnellladeinfrastruktur für ein verlässliches und zugängliches Angebot sorgen.
Die Initiative der Bundesregierung zum Aufbau eines öffentlichen Schnellladenetzes könne ein wichtiger Pfeiler für die erfolgreiche Elektrifizierung des Verkehrssektors werden. Die Länder unterstützen die Initiative des Bundes vor diesem Hintergrund ausdrücklich, heißt es in dem Papier. Zugleich allerdings sollte der Gesetzentwurf an verschiedenen Stellen konkretisiert werden. Dies betreffe insbesondere die Frage des zeitlichen Horizonts der Übernahme der Gewährleistungsaufgaben durch den Bund ebenso wie die Frage des marktlichen Übergangs. Darüber hinaus sollen die Länder und Kommunen strukturell enger eingebunden werden, um eine effektive sowie effiziente Flächenbereitstellung und Ladeinfrastrukturförderung zu gewährleisten.
Nach Auskunft des federführend zuständigen Fachministeriums sollen auch Schnellladestandorte innerorts ausgeschrieben werden. Dies werde jedoch in Gesetzentwurf und Begründung nicht ausgeführt. Der aktuelle Entwurf verdeutliche nicht hinreichend, wie mit der Errichtung von Schnellladeinfrastruktur entlang von Landes-, Kreis- oder Gemeindestraßen verfahren werden soll. Der Bundesrat unterstreicht deshalb, dass der Anspruch der Schaffung einer flächendeckenden sowie bedarfsgerechten Schnellladeinfrastruktur ausschließlich in enger Abstimmung mit den Ländern und Kommunen erreicht werden könne. Dies gelte nicht allein für die Identifikation geeigneter Flächen, sondern auch für die wirksame Verzahnung mit den Aktivitäten der Länder und Kommunen im Bereich der Ladeinfrastruktur- sowie Elektromobilitätsförderung.
Die Schaffung eines flächendeckenden öffentlichen Schnellladenetzes sollte auch Standorte umfassen, die sich innerorts befinden, schlägt der Bundesrat vor. Zu berücksichtigen seien Metropolen, Groß-, Mittel- ebenso wie Kleinstädte, um dem Anspruch eines flächendeckenden Netzes gerecht zu werden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, darzulegen, in welchem Umfang Schnellladestandorte innerorts Teil der geplanten Lose des Ausschreibungswettbewerbs sein werden.
Auch an manchen unklaren Begrifflichkeiten störte sich die Länderkammer. Zum Beispiel sei nicht eindeutig formuliert, dass es im neuen Schnellladegesetz um den Aufbau einer Infrastruktur mit Hochleistungs-Schnellladepunkten mit einer Mindestladeleistung von 150 kW geht. Dies solle an den entsprechenden Stellen deutlicher formuliert werden, indem auch der Begriff Hochleistungs-Schnellladepunkt verwendet wird.
Einbindung von Pufferspeichern soll berücksichtigt werden
Außerdem bittet der Bundesrat, im weiteren Verfahren die Anrechenbarkeit der Ausgaben für einen Pufferspeicher im Rahmen der Vergaben zu prüfen, sofern die Kosten für die Kombination aus Speicher und Netzanschluss unter denen des reinen Netzanschlusses liegen, dessen Erweiterung sowohl einmalig als auch im laufenden Betrieb hohe Zusatzkosten verursachen kann. Die Einbindung eines stationären Batteriespeichers, gegebenenfalls in Kombination mit Erneuerbaren-Energien-Anlagen, ermögliche eine kleinere Dimensionierung des Netzanschlusses für den Schnellladestandort und somit auch ein Sparpotenzial. Die Kosten für den Pufferspeicher sollten deshalb analog zu der Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ des BMVI im Vergabeverfahren berücksichtigt werden, sofern die Kosten für die Kombination aus Pufferspeicher und Netzanschluss unter den Kosten des reinen Netzanschlusses liegen.
Zudem bittet der Bundesrat darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Erhöhung der Mindestanzahl der Lose zu prüfen, um die Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen an der Ausschreibung zu erleichtern. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die rund 1000 Standorte in mindestens zehn Losen ausgeschrieben werden. Die sich daraus ergebende Losgröße stelle für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) eine große Herausforderung und gegebenenfalls sogar ein Ausschlusskriterium für eine Teilnahme an der Ausschreibung dar.
Eine weitere wichtige Forderung betrifft die Berichterstattungspflicht. Die vom Kabinett beschlossene Fassung sieht vor, dass das BMVI ab 2025 alle fünf Jahre einen Bericht über den Betrieb, die Ausstattung, den Bedarf und die Hemmnisse vorlegen soll. Das geht der Länderkammer nicht weit genug. Sie fordert bereits ab 2022 alle zwei Jahre einen solchen Bericht. Eine möglichst frühzeitig beginnende Evaluation (Berichterstattung) erlaube, Fortschritte und Hemmnisse im Ladeinfrastrukturaufbau rechtzeitig zu ermitteln und etwaig erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, so der Bundesrat.
Das Schnellladegesetz soll noch im Frühjahr verabschiedet werden, damit die Ausschreibung von 1000 Standorten im Sommer 2021 starten kann.
Quelle: Bundesrat – Drucksache 156/1/21 (PDF)