Um das Klima zu schützen und die Schadstoffbelastungen in den Innenstädten zu senken, treibt die NRW-Landesregierung den Ausbau der Elektromobilität weiter voran: Ab Anfang Februar 2019 stellt das Land eine neue Kaufprämie für Unternehmen zur Verfügung, die den Umstieg für Unternehmen auf elektromobile Lösungen deutlich erleichtern soll. So erhalten nordrhein-westfälische Unternehmen im Rahmen des Programms „Emissionsarme Mobilität“ ab 4. Februar 2019 vom Land
- 4000 Euro beim Kauf eines Elektro-Pkw –zusätzlich zur Umweltprämie des Bundes (ebenfalls 4.000 Euro).
- 8000 Euro beim Kauf von E-Nutzfahrzeugen von 2,3 bis 7,5 Tonnen. Wer einen E-Transporter bis 4,25 Tonnen erwirbt, kann zusammen mit dem Umweltbonus des Bundes sogar Fördergelder in Höhe von 12.000 Euro beantragen.
„Neben der Energiewirtschaft muss auch der Sektor Mobilität einen Beitrag zur Treibhausgasminderung leisten, wenn wir die Klimaziele erreichen wollen. Deshalb wollen wir Gewerbetreibende für einen Umstieg auf elektrische Antriebe gewinnen. Ganz gleich ob kleiner Handwerksbetrieb, Liefer- oder Pflegedienst oder großer Flottenbetreiber: Alle können das neue Angebot nutzen und unser Land zum Vorreiter einer emissionsarmen und innovativen Mobilität machen. Mit diesen Förderungen bieten wir in Nordrhein-Westfalen ein umfassendes Gesamtpaket zum Einstieg in die Elektromobilität, das von der Beratung über die Anschaffung und Finanzierung von Fahrzeugen bis hin zum Aufbau der Ladeinfrastruktur reicht. Dafür haben wir das Fördervolumen auf 40 Millionen Euro im Jahr 2019 verdoppelt.“ – Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Wirtschaftsminister NRW
Zinslose Darlehen, Umsetzungsberatungen & E-Lastenräder
Zusätzlich zu den Kaufprämien bietet das Land weitere Anreize für einen Umstieg. So können sich Gewerbetreibende den nach Abzug der Förderungen von Land und Bund verbleibenden Kaufpreis bei guter Bonität zinslos von der NRW.Bank finanzieren lassen. Darüber hinaus gibt es weiterhin Fördergelder für den Aufbau von Lademöglichkeiten (Wallboxes und Ladesäulen), den Kauf von Elektrolastenfahrrädern und die Nutzung von Umsetzungsberatungen.
Neben Unternehmen und Gewerbetreibenden können auch Kommunen und Privatpersonen von Förderungen des Landes Nordrhein-Westfalen für den Einstieg in die Elektromobilität profitieren.
„Für alle Handwerker und Gewerbetreibenden, die sich jetzt schon für E-Mobilität interessieren, ist das Förderangebot des Landes ein starkes Signal. Es kann für viele Betriebe den Anstoß geben, sich für alternative Antriebe und Ladeinfrastruktur zu interessieren. Die Betriebe brauchen verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionsentscheidungen. Deshalb ist auch wichtig, dass der Umwelt-Bonus des Bundes über den 30.6.2019 hinaus fortgeführt wird. Vor allem kommt es nun darauf an, dass die Hersteller das Angebot an Nutzfahrzeugmodellen mit E-Antrieb rasch und deutlich ausweiten.“ – Prof. Dr. Hans-Jörg Hennecke, Hauptgeschäftsführer Handwerk.NRW
Zusammenfassung und Links
Das Land NRW fördert den Kauf, das Leasing und die Langzeitmiete von E-Fahrzeugen nun zusätzlich zur bereits bestehenden Kaufprämie des Bundes mit 4000 Euro pro Fahrzeug. Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,3 bis 7,5 Tonnen werden sogar mit 8.000 Euro gefördert. Damit sind bis zu 12.000 Euro Fördersumme für ein Fahrzeug möglich. → Weitere Informationen
Förderung für Ladeinfrastruktur – auch unabhängig von De-minimis
Auch die Anschaffung und Installation von Ladeinfrastruktur wird mit maximal 50 Prozent gefördert. Für Unternehmen, die ihren De-minimis-Spielraum bereits ausgeschöpft haben, reduziert sich die Förderquote auf 40 Prozent. Es gelten unterschiedliche Regeln für → öffentliche Ladeinfrastruktur und → nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur.
Umsetzungsberatung und Konzept-Erstellung
Die neue Förderrichtlinie ermöglicht es neben Kommunen und Unternehmen nun auch Eigentümergemeinschaften, Umsetzungsberatung und Konzept-Erstellung in Sachen Elektromobilität in Anspruch zu nehmen. → Weitere Informationen
Förderung von Lastenrädern wird ausgebaut
Unternehmen und Kommunen werden nun bei der Anschaffung von bis zu fünf Elektrolastenrädern gefördert. Die Förderung für ein Lastenfahrrad für Privatnutzer bleibt bestehen. → Weitere Informationen
„Vor dem Hintergrund der drohenden Dieselfahrverbote und der Klimaschutzziele denken viele Unternehmen vor allem im innerstädtischen Bereich über die Nutzung der E-Mobilität nach. Noch fehlt es aber in den Unternehmen häufig am Know-how zu der neuen Technologie. Die Unternehmen müssen erst noch Erfahrungen sammeln, um ihre Mobilitätsanforderungen mit den Möglichkeiten der neuen Fahrzeuge etwa hinsichtlich Reichweite, Ladezeiten und Kosten überein zu bekommen. Das neue Förderprogramm des Landes setzt hier richtig an und hilft insbesondere den vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen, die jetzt in ihren Fuhrpark investieren müssen, bei der Entscheidung. Auch die IHKs unterstützen mit gezielten Weiterbildungs- und Informationsangeboten bei der Umstellung der Fahrzeugflotten.“ – Dr. Ralf Mittelstädt, Hauptgeschäftsführer IHK.NRW
Quelle: ElektroMobilität NRW – Pressemitteilung vom 29.01.2019