Das Land Baden-Württemberg fördert den Aufbau von Elektroauto-Ladestationen in sogenannten E-Quartiershubs mit insgesamt vier Millionen Euro. Diese Parkhäuser mit guter Ladeinfrastruktur für Elektroautos seien ein Vorreiter für E-Mobilität, heißt es in einer aktuellen Mitteilung. Bis zum 15. September können interessierte Unternehmen einen Antrag stellen. Der Förderbeginn ist für Oktober 2021 angestrebt.
Die Landesregierung möchte mit dem neuen Förderprogramm den Ausbau der Elektromobilität weiter vorantreiben. Zugleich soll im Interesse der Lebensqualität in den Städten und Gemeinden auf den Straßen weniger geparkt werden. Diesen Zielen dient die Förderung von sogenannten E-Quartiershubs – Parkhäuser mit einer guten Ladeinfrastruktur. Das Verkehrsministerium möchte bis zu fünf dieser E-Quartiershubs fördern und damit Anreize zur Verlagerung von Straßenparkraum in zentrale Parkhäuser/ -garagen setzen.
Dazu sollen neue Parkhäuser/ -garagen errichtet oder bestehende Anlagen erweitert werden, die gleichermaßen für Anwohnerinnen und Anwohner, Kundinnen und Kunden sowie Unternehmensgäste zugänglich sind. Der hohe Anreiz in einem E-Quartiershub zu parken entstehe dadurch, dass eine hohe Zahl der Parkflächen mit Ladeinfrastruktur ausgestattet werden und verschiedene Mobilitätsangebote vorhanden sind (Taxis, Sharing-Fahrzeuge, Pedelecverleihstationen und andere).
„Es ist unser Ziel, das Verkehrsaufkommen in den Städten zu reduzieren und die noch bestehenden Fahrzeuge zu elektrifizieren. Hierbei spielt die Reduzierung von Parkflächen im Straßenraum und Stadtbild eine wichtige Rolle, gekoppelt an eine Konzentration von Parkflächen mit Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge.“ – Winfried Hermann, Verkehrsminister Baden-Württemberg
Mit dem Förderaufruf werden vor allem Unternehmen wie Stadtwerke, Einzelhandel oder Unternehmen mit eigenen Parkhäusern/ -garagen angesprochen, da diese bereits über entsprechende Flächen verfügen. Eine Kooperation mit der örtlichen Kommune ist für die Antragstellung zwingend erforderlich. Kommunen haben aber auch selbst die Möglichkeit Anträge einzureichen. Für die Förderung stehen Mittel aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) bereit, die Anträge können bei den zuständigen Regierungspräsidien eingereicht werden.
Gegenstand der Förderung
Die zuwendungsfähigen Kosten sind die Investitionskosten (inklusive Ausstattung) für die Stellplätze in Parkgaragen/-häusern (u.a. auch Stellplätze für die Vernetzung verschiedener Mobilitätsformen (Carsharing u.a.) sowie Fahrradabstellanlagen/Pedelecverleihstationen), Steuerungslösungen für das Parkraummanagement (bspw. Softwarelösungen) sowie die Errichtung von Ladeinfrastruktur inklusive Netzanschlusskosten. Die Ausstattung der Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur (Installationsrohre zur Aufnahme von elektro- und datentechnischen Leitungen) ist ebenfalls förderfähig.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie offene Handelsgesellschaften (OHG) und Personengesellschaften mit Sitz oder Zweigstelle in Baden-Württemberg, die den Bau und Betrieb von E-Quartiershubs inklusive Ladeinfrastruktur, eine Projektbetreuung vor Ort und die betriebliche Verfügbarkeit garantieren können. Die Antragstellung muss in Kooperation (Konsortium) mit einer Kommune erfolgen, da in der Regel nur so das Zusammenspiel mit dem Parkraumanagement der Kommune und der Rückbau von Kfz-Stellplätzen im öffentlichen Raum gewährleistet werden können.
Förderhöhe
Die Höhe der Förderung entspricht maximal der Differenz zwischen den zuwendungsfähigen Investitionskosten und dem zu erwartenden Betriebsgewinn des E-Quartiershubs. Die Summe der zuwendungsfähigen Kosten muss mindestens 500.000 Euro je Projekt betragen. Der Zuschuss beträgt höchstens zwei Millionen Euro pro Projekt.
„Unser Ziel ist es, dass E-Quartiershubs sich zukünftig flächendeckend in Baden-Württemberg etablieren. Dazu stellen wir für Kommunen Mittel über das LGVFG bereit und über diesen Förderaufruf möchten wir entsprechende Anreize für Unternehmen schaffen. Dadurch ermöglichen wir erste wichtige Pilotvorhaben. Für Unternehmen macht es ökonomisch Sinn ihre Parkhäuser auch für andere Nutzergruppen freizugeben und so eine höhere Auslastung der Parkflächen zu erreichen“, so Verkehrsminister Hermann abschließend.
Quelle: Baden-Württemberg.de – Pressemitteilung vom 17.06.2021