Altmaier kippt Zwangspausen von E-Auto-Ladevorgängen zur Spitzenglättung

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Michael Neißendorfer
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  —  Lesedauer 2 min

Ein aus der Elektroauto-Branche stark kritisierter Gesetzentwurf wurde nun offenbar zurückgezogen. Wirtschaftsminister Peter Altmaier habe der umstrittenen „Spitzenglättung“, einer im Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes geplanten Zwangsabschaltung von E-Auto-Ladevorgängen bei einer drohenden Überlastung des Stromnetzes, eine Absage erteilt. Im Entwurf war vorgesehen, dass Stromversorger den Besitzern von Elektroautos eine bis zu zwei Stunden dauernde Zwangsladepause auferlegen können, falls das Stromnetz zu Spitzenlastzeiten überlastet werden könnte. Der Entwurf hatte vor allem gegen Ende des vergangenen Jahres zu hitzigen Diskussionen geführt.

Am vergangenen Wochenende, nach einem Artikel der Welt am Sonntag, die als eines der ersten großen Medienhäuser über die Zwangsabschaltung berichtet hatte, kassierte Altmaier den Entwurf: Zur Berichterstattung in der Welt am Sonntag zu Thema Laden von E-Autos erklärte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums, dass es sich dabei „um einen Entwurf der Arbeitsebene“, gehandelt habe, „der nicht die Billigung des Ministers gefunden hat und deshalb bereits am vergangenen Freitag zurückgezogen und von der Homepage des BMWi heruntergenommen wurde.“

Bundesminister Altmaier lege „größten Wert darauf, dass der Hochlauf der Elektromobilität schnell und für alle Beteiligten verlässlich erfolgt“, so die Klarstellung weiter. Altmaier werde „in den kommenden Tagen diesbezüglich sowohl mit den Fahrzeugherstellern als auch mit den Netzbetreibern Gespräche führen und danach einen neuen Vorschlag vorlegen, der für alle Beteiligten akzeptabel“ sein soll.

Auch VDA-Präsidentin Hildegard Müller hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf kritisiert: „Was Spitzenglättung genannt wird, bedeutet für die Kunden leider Abschalten“, sagte sie der Welt am Sonntag. Die Zwangspause bei Ladevorgängen wäre „sehr schlecht für alle Besitzer von E-Autos und die Unternehmen, die jetzt E-Autos auf den Markt bringen.“ Der Entwurf zur Regelung von Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes sei „einseitig zugunsten der Energiewirtschaft“ ausgefallen. Die Netzstabilität sei zwar wichtig, lasse sich aber auch mit anderen Maßnahmen, welche zudem den Ausbau der Elektromobilität nicht gefährden, besser garantieren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte die geplante Regelung ebenfalls als verbraucherunfreundlich abgelehnt.

Quelle: Bundeswirtschaftsministerium – Pressemitteilung vom 17.01.2021 // Welt – Zwangs-Ladepausen für E-Autos – plötzlich pfeift der Minister seine Leute zurück

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Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer ist E-Mobility-Journalist und hat stets das große Ganze im Blick: Darum schreibt er nicht nur über E-Autos, sondern auch andere Arten fossilfreier Mobilität sowie über Stromnetze, erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit im Allgemeinen.

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