Die Vorgaben des Gesetzentwurfs für Ladeinfrastruktur in Neubauten und Renovierungen in Bestandsgebäuden gehen dem Verband der Automobilindustrie (VDA) nicht weit genug. Es seien ehrgeizigere Mindestvorgaben nötig, damit Deutschland Vorreiter und Leitmarkt bei Elektromobilität wird. „Die Pläne der Bundesregierung zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zielen grundsätzlich in die richtige Richtung, gehen aber noch nicht weit genug“, kommentiert die Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), Hildegard Müller, den aktuellen Gesetzentwurf.
Für den aus Gründen des Klimaschutzes entscheidenden Hochlauf der Elektromobilität sei ein zeitnaher und umfassender Ausbau der Ladeinfrastruktur unerlässlich. „Die von der Bundesregierung geplanten Vorgaben für den Aufbau halb-öffentlicher und privater Ladeinfrastruktur in Gebäuden gehen nicht über die Richtlinie der EU-Kommission hinaus und sind damit noch nicht ambitioniert genug“, sagte die VDA-Präsidentin und übernimmt damit eine Kritik, die auch bereits die Grünen ausgesprochen hatten.
Das geplante Gesetz „entspricht noch nicht unserer Erwartung einer adäquaten Flankierung der Maßnahmen zur Entwicklung, Produktion und dem Absatz von Elektroautos durch die deutsche Automobilindustrie“, so Müller weiter. Deutschland könne mit den derzeitigen Plänen zum Ladesäulen-Ausbau weder zum Vorreiter der Elektromobilität werden noch zum Leitmarkt.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass bei neuen oder einer umfangreichen Renovierung unterzogenen Gewerbeimmobilien mit mehr als zehn Stellplätzen nur jeder fünfte Stellplatz mit einer Vorbereitung zum Stromtanken ausgerüstet sein muss. Lediglich ein Stellplatz ist mit einer Ladeeinrichtung zu versehen.
Als Impuls zu Nachfragesteigerung von klimaschonenden Elektrofahrzeugen schlägt der VDA deshalb vor, ehrgeizigere Mindestvorgaben bei der Zahl zu installierender Ladesäulen zu machen. Zudem sollten diese auch für Bau- oder Renovierungsvorhaben gelten, bei denen laut Gesetz weniger als zehn Stellplätze geschaffen werden – im Fall von Wohngebäuden am besten ab dem ersten Stellplatz. Das Gros der Neubauten sind Ein- oder Zweifamilienhäuser.
Quelle: VCD — Pressemitteilung vom 25.02.2020