Zwischen 110 und 190 Euro im Jahr können Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung über reduzierte Netzentgelte nach Modul 1 sparen. Bei der Mehrheit kommt dieses Geld allerdings nicht an. Laut einer Auswertung des Energieanbieters Tibber erhalten rund zwei Drittel dieser Haushalte, darunter auch solche mit E-Auto, die Entlastung bislang nicht. Für die Betroffenen bleibt die mögliche Ersparnis damit jedes Jahr aufs Neue ungenutzt.
Grundlage ist Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Er erlaubt Netzbetreibern, steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie private Wallboxen, Wärmepumpen, Klimaanlagen oder Batteriespeicher mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung bei Engpässen im Netz vorübergehend zu drosseln, ohne sie ganz abzuschalten. Im Gegenzug sinken die Netzentgelte nach einem von mehreren Modellen. Modul 1 ist eine feste jährliche Pauschale, die unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch gewährt wird, keinen separaten Zähler erfordert und einmal je Zählpunkt gilt. Alternativ gibt es mit Modul 2 eine prozentuale Reduzierung, für die ein eigener Zähler nötig ist, sowie mit Modul 3 ein zeitvariables Netzentgelt, das sich nur zusätzlich zu Modul 1 wählen lässt. Wie hoch die Pauschale ausfällt, hängt vom jeweiligen Netzbetreiber ab.
Das Unternehmen geht sogar davon aus, dass die eigene Schätzung eher niedrig ausfällt. Tibber klärt seine Kund:innen nach eigener Darstellung aktiv über die Möglichkeit reduzierter Netzentgelte auf. Zudem gilt die Kundschaft im Schnitt als besonders affin für Themen rund um den Strommarkt. Außerhalb dieser Gruppe könnte der Anteil der Haushalte ohne Entlastung somit noch größer sein.
Ein Blick auf die Gesamtzahlen verdeutlicht die Dimension. Mindestens 4,7 Millionen Haushalte in Deutschland hätten laut Tibber Anspruch auf die reduzierten Entgelte. Bei einer klaren Mehrheit von rund 3,6 Millionen ist bislang jedoch noch kein Smart Meter ausgerollt, obwohl die Geräte für ihre Funktion als steuerbare Verbrauchseinrichtung ein solches intelligentes Messsystem benötigen. In Summe entgehen deutschen Haushalten dadurch nach Angaben des Unternehmens zwischen etwa 400 und 680 Millionen Euro pro Jahr.
Nach Darstellung von Tibber behalten die Netzbetreiber dieses Geld ein, obwohl sie selbst für den langsamen Rollout der Zähler verantwortlich sind. Die Verzögerung beim Einbau wirkt sich damit unmittelbar auf die Stromkosten zahlreicher Haushalte aus.
Ohne Fachbetrieb bleibt die Ersparnis oft liegen
Als wesentlichen Grund für die geringe Quote sieht Tibber die Komplexität der Anmeldeprozesse. Haushalte können ihre Anlagen derzeit nicht selbst anmelden, sondern sind dafür auf einen Installationsbetrieb angewiesen. Vor der Entlastung steht zudem eine Steuerbarkeitsprüfung durch einen Fachbetrieb, auf die Betroffene warten müssen. Unter diesen Voraussetzungen lassen die meisten das Geld nach Einschätzung des Unternehmens schlicht liegen.
Besonders schwer haben es Haushalte, deren Anlagen schon vor 2024 eingebaut wurden. Die Neuregelung gilt seit dem 1. Januar 2024 für alle neu in Betrieb genommenen Geräte. Ältere Anlagen ohne bestehende Steuerungsvereinbarung sind dauerhaft ausgenommen, können aber freiwillig wechseln und so ebenfalls von der Entlastung profitieren. Auch dieser Schritt führt allerdings über die Steuerbarkeitsprüfung.
Ralf Walther, Energy Market Lead bei Tibber, findet für die derzeitige Lage deutliche Worte: „Aktuell ist die Steuerbarkeitsprüfung maßlos überreguliert.“ Gerade für Altanlagen stelle das eine große Hürde dar. Laut Walther führt dies zu einer „Zweiklassengesellschaft bei den reduzierten Netzentgelten“.
Ein einheitliches Portal soll Abhilfe schaffen
Tibber fordert von den Verteilnetzbetreibern deshalb ein einfaches und standardisiertes Verfahren. Über dieses sollen sich Haushalte selbstständig und auch nachträglich für Modul 1 anmelden können. Vorgeschlagen wird ein normiertes Online-Portal, auf dem Nutzer:innen die Anmeldung eigenständig vornehmen und ihre vorhandene Hardware angeben. Die bisherige Wartezeit auf eine Prüfung durch einen Fachbetrieb würde damit entfallen.
Für Fälle, in denen die Angaben nicht ausreichen, enthält der Vorschlag eine klare Regelung. Lässt sich die Steuerbarkeit über das Portal allein nicht nachweisen, muss der Netzbetreiber aktiv werden. Die Verantwortung für den Nachweis läge dann nicht mehr ausschließlich bei den Haushalten, sondern zu einem Teil auch beim Netzbetreiber selbst.
Quellen: Tibber – Pressemitteilung zur Auswertung reduzierter Netzentgelte nach Modul 1 / Bundesnetzagentur – Betroffene Anlagen und Dimm-Regelungen / homeandsmart.de – Neuregelung § 14a EnWG einfach erklärt / Schwäbische Zeitung – Netzbetreiber dürfen Strom von Wärmepumpen einschränken









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