Noch im November 2020 kam die Forderung von Bayerns Ministerpräsident die Elektroauto-Kaufprämie zu verlängern, die Prämiensummen aufstocken und Plug-In-Hybride stärker einbinden. Nachvollziehbar, wolle man die E-Mobilität stärken. Jedoch gilt es hier vorab einen Blick darauf zu werfen, wie man dies besser machen könnte. Denn wie Elektromobilitäts-Experten aufgezeigt haben, kam es über Betrugsmaschen unabhängiger Autohäuser mit VW-Drillingen und ID.3 zu einem Subventionsbetrug, in welchen Käufer unwissentlich hineingezogen wurden.
Wie nextmove erfahren hat kam es vermehrt zu „kreativen“ Rechnungslegung zur Erschleichung von Innovationsprämie beziehungsweise Umweltbonus für Neufahrzeuge oder Tageszulassungen. Betroffen davon waren vor allem die VW-Drillinge wie der Skoda Citigo, Seat Mii oder der VW ID.3. Diese wurden hierbei entweder als Neufahrzeug oder als EU-Reimport mit Tageszulassung (Zweitzulassung) teurer angeboten als es der “Förderfähige Gebrauchtpreis” zulässt. Dennoch wurde diese dann mit BAFA-Fähigkeit in Höhe von 5.000 für junge Gebrauchtwagen beschrieben und beworben.
nextmove zeigt im aktuellen Video auf, wie es den freien Händler möglich war die “Förderfähigen Gebrauchtwagenpreis” trotz eines deutlich höheren Verkaufspreises vorzutäuschen. Hierbei kamen unterschiedliche Tricks zum Einsatz.
- Rechnungssplit mit Zweitrechnung über “Sonderkosten für die Fahrzeugbeschaffung” bis zu ⅓ des Kaufpreises – nur zur Verwendung für den Kunden.
- Bar-Anzahlungen für das Fahrzeug, die auf der finalen “BAFA-Rechnung” nicht ausgewiesen wird.
- Händler übernimmt die BAFA-Antragstellung in Eigenregie und lässt das Fahrzeug 6 Monate auf sein Autohaus zu. Er gibt einen entsprechend reduzierten Kaufpreis mit Verweis auf einen “Mietkauf” an.
Die reine E-Auto-Vermietung zeigt im aktuellen Clip auf, dass die Masche der Rechnungsaufteilung erst nach Unterzeichnung des Kaufvertrages deutlich wird. „Durchschaubar sind die Tricks nur dann, wenn man sich mit der sehr komplexen Rechtslage auskennt“, erklärt nextmove-Geschäftsführer Stefan Moeller. „Bei der Berechnung des ‘Förderfähigen Gebrauchtwagenpreises“ sind einige Faktoren zu berücksichtigen, so Moeller. Korrekterweise dürfen nur 80 Prozent des Listenpreises inklusive der kompletten Sonderausstattung angesetzt werden, um dem Wertverlust eines gebrauchten Fahrzeugs gerecht zu werden. Hingegen sei bei Anträgen für Neuwagen nur der Preis der Grundausstattung relevant.
Durch solche Betrugsmaschen wird vor allem der Steuerzahler, der die Erschleichung der Subvention bezahlen muss, als auch seriöse Händler, die die Fahrzeuge zu fairen Preisen anbieten, geschädigt. Zudem sind natürlich auch die Käufer der E-Fahrzeuge betroffen, welche den Betrug kaum durchschauen können. Aber eventuell auf einem abgelehnten BAFA-Antrag sitzen bleiben. Dies könne man laut Moeller dadurch verhindern, dass man vor dem Kaufabschluss gezielt beim Händler nachfragt, und sich im Zweifelsfall vorab eine Musterrechnung schicken lässt.
Denn eins sollte man nicht vergessen, beantragt ein Kunde die BAFA-Förderung mit falschen Angaben, steht auch er im Verdacht des Subventionsbetrugs. Möglicherweise muss er dann beweisen, dass er unschuldig ist. Im nachfolgend eingebetteten Youtube-Clip von nextmove richtet der E-Auto-Verleiher seinen Fokus auf Sebastian B., der gemeinsam mit seinem Vater einen ID.3 kaufte und von einem solchen Betrug betroffen ist. Denn bei der Antragstellung zum Umweltbonus passten die Daten nicht. „Eigentlich wollten wir mit dem Umstieg aufs E-Auto etwas Gutes für die Umwelt tun. Aber solche Probleme hatte ich echt nicht auf meiner Checkliste beim Autokauf.“ Das BAFA selbst ist für allgemeine Anfragen von Kunden telefonisch und per E-Mail kaum erreichbar – insofern sind die Kunden auf die Erfahrungen der Autoverkäufer angewiesen, und in den von nextmove gezeigten Fällen ausgeliefert.
Quelle: Nextmove – Per Mail