NewMotion, Europas größter Anbieter von intelligenten Ladelösungen für Elektroautos, bringt fortan eichrechtskonforme Ladepunkte auf den Markt. Denn diese wurden in Deutschland vom Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) entsprechend zertifiziert. Künftig kann sich NewMotion als einer der wenigen zertifizierten Ladepunktbetreiber, der eichrechtskonforme Ladepunkte für Elektrofahrzeuge anbietet und eine überprüfbare, rechtskonforme Abrechnung ermöglicht, am Markt positionieren.
Für den Endverbraucher sind eichrechtskonforme Ladepunkte insofern relevant, als dass dieser in der Lage ist zu überprüfen, ob die in der Abrechnung aufgeführte Energiemenge korrekt ist. Dies gilt nicht unbedingt für den eigenen Zähler daheim, der nur von einem selbst genutzt wird. Handelt es sich allerdings um Ladepunkte mit Gastnutzung, an denen auch Gäste Strom kaufen können, dann muss gewährleistet sein, dass es sich hierbei um einen eichrechtskonformen Ladepunkt handelt.
„Die eichrechtskonformen Ladepunkte von NewMotion ermöglichen den Nutzern volle Transparenz, wie es die deutsche Gesetzgebung vorschreibt.“ – Klaus Schmidt-Dannert, General Manager für Deutschland bei NewMotion
Unter Ladepunkten mit Gastzugang versteht man sowohl private als auch (halb-)öffentliche Ladepunkte, etwa auf öffentlichen Parkplätzen, auf Firmengeländen oder in Mehrfamilienhäusern. Die Ladepunkte von NewMotion kommen in drei Varianten auf den Markt: Business Pro View und Business Lite View für Unternehmensstandorte sowie Home Advanced View für Privatanwender.
Hierbei unterscheidet der Anbieter von intelligenten Ladelösungen zwischen den ersten beiden Varianten, welche eine eichrechtskonforme Funktionen für Geschäftskunden anbieten und das gebührenpflichtige Laden für Gäste ermöglichen. Das Modell Home Advanced View für Privathaushalte ermöglicht die automatische Rückerstattung von Ladekosten für Dienstwagenfahrer, die ihr Firmenauto zuhause aufladen.
Da es sich bei allen drei Varianten um eichrechtskonforme Ladepunkte handelt, können deren Nutzer die gebührenpflichtige Gastnutzung mit Abrechnung nach kWh-Verbrauch zulassen, die Rückerstattung von Ladegebühren ermöglichen, die Details des Ladevorgangs, inklusive kWh-Verbrauch, auf dem Display des Ladepunkts überprüfen sowie die Messwerte auf der Abrechnung mit den registrierten Zählerdaten vergleichen.
Wir erinnern uns im Oktober 2017 sorgte Shell für Aufsehen, als man die Übernahme des Mobility Service Provider NewMotion verkündete. Zum damaligen Zeitpunkt verfügte dieser über nicht weniger als 50.000 Ladestationen in ganz Europa und eigener Aussage nach das größte Ladenetz in Europa besitzt. Mitte März 2019 wurde bekannt, dass NewMotion als erster Anbieter der Branche mehr als 100.000 Ladepunkte in seinem Roaming-Ladenetzwerk im Einsatz hat.
Quelle: NewMotion – Pressemitteilung vom 07. August 2019