Die niederländische Vattenfall-Tochter Nuon und die Schnellrestaurantkette McDonald’s haben vereinbart, noch in diesem Jahr mit der Aufstellung von 168 Schnellladestationen mit je zwei Ladepunkten zu beginnen. Jede niederländische McDonald’s-Filiale mit angeschlossenem McDrive wird dann über zwei Schnellladepunkte verfügen. Durch diese Kooperation kommt McDonald’s seinem Ziel einen entscheidenden Schritt näher, alle Filialen nachhaltiger zu gestalten.
Nuon und McDonald’s haben ihre Expertise und ihre Aktivitäten gebündelt, um dem wachsenden Bedarf an Elektromobilität in den Niederlanden gerecht zu werden. Die erste Schnellladestation wird Ende 2018 installiert, gefolgt von 167 weiteren mit je zwei Ladepunkten in den nächsten drei Jahren. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es Fahrern von Elektrofahrzeugen, ihre Autos landesweit innerhalb einer halben Stunde mit Ökostrom aufzuladen, der vollständig aus niederländischen Windkraftanlagen stammt.
„Wir sind sehr stolz auf diese Zusammenarbeit. Nuon und Vattenfall wollen ein Leben ohne fossile Brennstoffe zu Hause, bei der Arbeit und im Straßenverkehr ermöglichen, weshalb wir uns seit fast zehn Jahren in Sachen Elektromobilität engagieren. Die Verbindung aus unserer Expertise und der Größe von McDonald’s bedeutet einen enormen Antrieb für die Elektromobilität in den Niederlanden.“ – Pieter van Ommeren, Director Emobility Netherlands bei Nuon/Vattenfall
Die Zahl der vollelektrischen Fahrzeuge in den Niederlanden nimmt kontinuierlich zu. Am 1. Januar 2018 zeigte die Statistik des CBS (Centraal Bureau voor de Statistiek, dt. Zentrales Amt für Statistik der Niederlande) mit derzeit mehr als 22.000 Elektrofahrzeugen auf niederländischen Straßen einen Anstieg von 60 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Die Reichweite von Elektroautos ist jedoch manchmal zu gering, um problemlos von A nach B zu gelangen. Das Netz von Schnellladestationen, das Nuon und McDonald’s in den Niederlanden etablieren werden, bietet eine entsprechende Lösung für dieses Problem.
Quelle: Vattenfall – Pressemeldung vom 12.09.2018