Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) blickt aktuell auf mehr als 470.000 Anträge auf Förderung einer privaten Ladestation, wie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVi) Anfang Mai 2021 zu berichten weiß. Die Nachfrage scheint ungebrochen, daher fällt auch die Entscheidung die Fördermittel abermals aufzustocken.
Die Förderung privater Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden wird noch einmal um weitere 100 Millionen Euro aufgestockt und damit erneut verlängert. Damit schaffe Deutschland einen großen Schritt für die private Ladeinfrastruktur. Insgesamt steht nun eine halbe Milliarde Euro an Bundesmitteln zur Verfügung.
„Wir wollen mehr Klimaschutz, mehr saubere E-Autos auf unseren Straßen und mehr Nutzung von Ökostrom. All das erreichen wir mit unserem höchst erfolgreichen Programm für private Lade-Wallboxen. Schon jetzt fördern wir rund 470.000 neue Ladepunkte. Wir stocken den Topf jetzt noch einmal um weitere 100 Millionen Euro zusätzlich auf. Insgesamt nun eine halbe Milliarde Euro für die Ladeinfrastruktur zu Hause. Die enorme Nachfrage nach dem 900-Euro-Zuschuss zeigt, dass wir mit unserem Programm goldrichtig liegen.“ – Andreas Scheuer, Bundesverkehrsminister
Wir erinnern uns: Am 24. November startet das bereits Anfang Oktober angekündigte Förderprogramm für die Installation privater Ladestationen an Wohngebäuden. Pro Ladepunkt gibt es über ein Zuschussprogramm der staatlichen Förderbank KfW pauschal 900 Euro. Mitte Februar seien rechnerisch schon 214 Millionen Euro des eigentlich auf 200 Millionen Euro angesetzten Fördervolumens vergriffen. Der Bund reagierte entsprechend und stockte das Fördervolumen auf 300 Millionen Euro auf. Nicht einmal einen Monat später werden weitere 100 Millionen Euro in den Fördertopf zugeführt. Insgesamt stehen dafür jetzt 400 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Verfügung. Nun hat das BMVi um weitere 100 Millionen Euro erhöht.
In der Vergangenheit konnten wir erfahren, dass die Anträge in der Regel problemlos bewilligt werden, wenn die Antragsvoraussetzungen vorliegen. Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt aber erst dann, wenn innerhalb von neun Monaten nach Antragstellung sowohl der Kauf der Wallbox als auch die Installation und Inbetriebnahme anhand von Rechnungen nachgewiesen werden können. Alleine die Anschaffung der Wallbox reicht nicht aus.
Für den KfW-Zuschuss gelten einige Grundvoraussetzungen: Die Wallbox muss fabrikneu sein, eine Ladeleistung von 11 kW aufweisen, fest verbaut sein und auf der Liste der geförderten Ladestationen der für die Auszahlung zuständigen KfW-Bank aufgeführt sein. Zudem muss der Ladepunkt – mit Blick auf die Netzdienlichkeit – intelligent und steuerbar sein. Der Strom, den er ans Elektroauto abgibt, muss nachweislich Ökostrom sein. Die Förderung muss beantragt werden, bevor die Ladestation bestellt wird, und wird erst nach Abschluss des Vorhabens ausbezahlt.
Hinsichtlich der Auszahlung der tatsächlichen Fördersumme hat sich die KfW nicht äußern wollen. Vermutungen legen nahe, dass ein Teil der bewilligten Mittel verfallen wird, weil die Installation nicht innerhalb von neun Monaten erfolgt ist. Vor allem in Mehrfamilienhäusern könnte dies daran scheitern, dass die erforderlichen Beschlüsse nicht rechtzeitig gefasst oder die Installationsarbeiten nicht abgeschlossen werden. Bekannt ist lediglich, dass rund 385.000 Anträge für rund 470.000 Ladepunkte eingegangen sind.
Quelle: BMVi – Pressemitteilung vom 04. Mai 2021