Frankreich fördert nun auch gebrauchte E-Autos

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Daniel Krenzer
Daniel Krenzer
  —  Lesedauer 2 min

Frankreich weitet die Förderung von Elektroautos auf den Gebrauchtwagenmarkt aus. Ab dem 1. September können Käufer und Langzeitmieter gebrauchter Elektroautos eine finanzielle Unterstützung erhalten, die allerdings zunächst nicht allzu hoch ausfällt. Grundlage ist das französische System der Energieeinsparzertifikate CEE. Die entsprechende Verordnung wurde nun im französischen Amtsblatt veröffentlicht.

Wie unter anderem Le Figaro und Franceinfo berichten, dürfte die Förderung für die meisten privaten Käufer zunächst bei rund 337 Euro liegen. Die genaue Höhe hängt vom jeweiligen Wert der Energieeinsparzertifikate ab und ist daher nicht dauerhaft festgeschrieben. Eine Einkommensgrenze ist für die allgemeine Förderung nicht vorgesehen.

Gefördert werden ausschließlich rein elektrische Fahrzeuge und keine Hybridautos. Sie müssen erstmals zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 31. Dezember 2023 in Frankreich zugelassen worden sein. Zudem muss der Kauf oder die Langzeitmiete über einen professionellen Automobilhändler erfolgen.

Vorgaben für den Zustand der Batterie

Voraussetzung ist außerdem ein bestimmter Mindestzustand der Antriebsbatterie. Diese muss noch mindestens 80 Prozent ihres ursprünglichen Gesundheitszustands aufweisen. Kann dieser Wert nicht ermittelt werden, müssen alternativ mindestens 80 Prozent der ursprünglichen Reichweite oder noch mindestens 200 Kilometer Reichweite nachgewiesen werden.

Der Händler muss dem Käufer einen entsprechenden Nachweis zur Verfügung stellen. Beim Kauf muss das Elektroauto anschließend mindestens drei Jahre gehalten werden. Auch Leasing- und Langzeitmietverträge müssen eine Laufzeit von mindestens 36 Monaten haben.

Für bestimmte Beschäftigte und Unternehmen aus den Bereichen häusliche Pflege und personenbezogene Dienstleistungen fällt die Unterstützung höher aus. Hier sind durch eine zeitweise stärkere Bewertung der Energieeinsparzertifikate Förderbeträge von rund 2000 Euro und mehr möglich. Für diese Sonderregelung gelten jedoch zusätzliche Vorgaben, unter anderem ein maximaler Fahrzeugpreis von 25.000 Euro und ein Gewicht von weniger als 1800 Kilogramm.

Die neue Förderung soll für förderfähige Käufe und Leasingverträge gelten, die ab September 2026 abgeschlossen werden. Die allgemeine Regelung ist zunächst bis 2030 vorgesehen.

Quelle: Le Figaro – Automobile : le gouvernement annonce une nouvelle…; Franceinfo – L’achat et la location de véhicules électriques…

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Daniel Krenzer

Daniel Krenzer

Daniel Krenzer ist als studierter Verkehrsgeograf und gelernter Redakteur seit mehr als zehn Jahren auch als journalistischer Autotester mit Fokus auf alternative Antriebe aktiv und hat sich zudem 2022 zum IHK-zertifizierten Berater für E-Mobilität und alternative Antriebe ausbilden lassen.

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