Dr. Christian Milan, Geschäftsführer der Agentur M3E, gibt zu verstehen: „Ob Start-up, kleines Unternehmen oder Großkonzern: der Übergang zur Elektromobilität betrifft alle gleichermaßen. Mit unserer Hilfe werden Sie ein grünes Unternehmen und reduzieren Ihren CO2-Fußabdruck drastisch!“ Mit ihm hat sich Elektroauto-News.net über die seit kurzem beschlossene Förderung privater Ladeinfrastruktur ausgetauscht.
Des Weiteren haben wir Herrn Milan neben der großen Bundesförderung auch auf Förderprogramme auf Landesebene sowie Spezialprogramme angesprochen. Zu Beginn unseres Austauschs konnten diese nicht mehr kombiniert werden – Stichwort Kumulierungsverbot – mittlerweile hat sic dies geändert. Worauf man hierbei nun achten muss, gab er ebenfalls zu verstehen. Ebenfalls hat der Geschäftsführer der Elektromobilität-Beratungsagentur ein paar Worte darüber verloren wie wichtig es beispielsweise für Autohäuser ist sich im Bereich der Förderungen auszukennen. Doch dazu mehr im nachfolgenden Interview.
Hallo Herr Milan, vielen Dank, dass sie sich die Zeit nehmen, um uns einige Fragen zur Förderung der E-Mobilität zu beantworten. Ihre Firma M3E berät gewerbliche Kunden beim Umstieg auf Elektrofahrzeuge und bietet unter anderem Fördermittelmanagement für E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur an. Sie sind somit Experte beim Thema. Möchten sie eingangs ein paar Worte zu Ihrer Person und Ihrem Unternehmen verlieren?
Vielen Dank für das Interesse. Elektromobilität, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit haben mich schon immer interessiert. Zum Abschluss meines Studiums habe ich an der allerersten DRIVE-E-AKADEMIE teilgenommen, einer gemeinsamen Nachwuchsinitiative des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Fraunhofer-Gesellschaft. Das war 2009. Spätestens seit diesem Zeitpunkt ist Interesse in Begeisterung umgeschlagen. Seitdem beschäftige ich mich auch beruflich mit dem Thema Elektromobilität.
Promoviert habe ich dann zum Thema Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Nach einigen Stationen in der Wissenschaft und Wirtschaft habe ich dann die auf Elektrofahrzeuge spezialisierte Unternehmensberatung M3E gegründet, um mein Wissen weiterzugeben und Unternehmen bei der Mobilitätswende zu unterstützen. Neben Consulting bieten wir schwerpunktmäßig Fördermittelmanagement und -beratung an.
M3E bietet somit aktive Unterstützung beim Umstieg auf die E-Mobilität. Aber ist es wirklich notwendig? So schwer kann es doch nicht sein, Förderanträge zu stellen? Können Sie uns hierzu einen Einblick geben?
Ja, die Praxis zeigt, dass eine gute Beratung von Fördermittelexperten für Unternehmen sehr wichtig ist. Das Gute ist zunächst, dass die Elektromobilität in Deutschland aktuell massiv gefördert wird. Allerdings ist die Förderlandschaft sehr dynamisch und komplex, für Laien präsentieren sich die Förderprogramme und die Förderbedingungen mitunter als sehr kompliziert und schwer zu überblicken. Es gibt die großen Förderprogramme auf Bundesebene für Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur. Daneben existieren häufig noch auf regionaler Ebene attraktive Fördermaßnahmen.
All diese Förderprogramme stellen bestimmte, sich gelegentlich ändernde Anforderungen, definieren zum Teil knappe Zeitfenster zur Antragstellung, sind nicht immer kombinierbar usw. Wir erleben es immer wieder, dass Unternehmen nicht den optimalen Fördermix auswählen oder Fördermittel nicht ausgezahlt werden, weil sie sich in den Fallstricken der Fördermittelanträge quasi verheddern. Das muss nicht sein.
Verstanden, es gibt somit zahlreiche Förderprogramme auf Bundesebene, Landesebene und kommunaler Ebene. M3E behält hierbei den Überblick und übernimmt für die eigenen Kunden welche Dienstleistung genau?
Ganz genau. Wir haben die europaweit größte Fördermitteldatenbank für die Elektromobilität entwickelt, die von unseren Fördermittelexperten fortlaufend aktualisiert wird. Unseren Kunden, darunter Automobilhersteller und Autohäuser, bieten wir entweder einen direkten Zugriff darauf oder den Service, jederzeit unsere Fördermittelberater zu kontaktieren. Daneben bieten wir aber auch allen anderen Privat- und Firmenkunden eine Fördermittelberatung an und übernehmen auf Wunsch den gesamten Antragsprozess bis zur erfolgreichen Bewilligung der Fördergelder.
Können Sie uns aufzeigen, wie ein “typischer” Beratungsfall Ihrerseits ausschaut, wie dieser abläuft und welchen Mehrwert Sie Ihrem Kunden mit auf den Weg geben?
Der typische Beratungsfall kommt ganz auf den jeweiligen Kunden und dessen Branche an. Im Bereich Autohersteller und Autohäuser dreht es sich hauptsächlich um die Förderung von Elektrofahrzeugen. Hier beraten wir am konkreten Fall, schulen aber auch ganz allgemein die Mitarbeitenden. Das ist wichtig, denn hier kommt es immer wieder zu kostspieligen Fehlern. Zum Beispiel, wenn ein Autohändler das neue Elektroauto eines Kunden versehentlich falsch zulässt. Dann handelt es sich auf einmal um eine Zweitzulassung und der Kunde kann nur noch die niedrigere Gebrauchtwagenförderung beantragen.
Soweit kommt es dann aber nicht, da der Händler sich wahrscheinlich weigert, für das bereits zugelassene Fahrzeug die für eine Antragstellung notwendigen 20 Prozent Nachlass zu gewähren, weil er sonst, je nach Fahrzeug, Verlust machen würde. Dies ist ein Beispiel dafür, wie ein einfach anmutender Vorgang kompliziert werden kann. Es gibt noch viele weitere Beispiele. Und auf Kundenseite sorgen die vielen Förderprogramme für Verwirrung. Wir schaffen Klarheit und sorgen dafür, dass die optimale Förderung bzw. der beste Fördermix ausgewählt wird und übernehmen auch die Beantragung, was sich in einer erhöhten Bewilligungswahrscheinlichkeit auswirkt.
Die verschiedenen Förderprogramme können aktuell nicht kombiniert werden wegen des Kumulierungsverbots (Anm. d. Red.: War bei Zusendung des Interviews noch der Fall). Dies könnte allerdings bald aufgehoben werden. Wie schätzen Sie die künftige Entwicklung ein und kann dies der E-Mobilität einen weiteren Schub verleihen?
Auf jeden Fall. Wir können ja jetzt schon beobachten, wie die erhöhten Fördersummen den Absatz von Elektroautos beschleunigen. Das im Zuge des letzten Konjunkturpaketes eingeführte Kumulierungsverbot hat allerdings für großen Unmut gesorgt. Da die Kombinierung von Fördermitteln zuvor möglich war, zumindest im Bereich Elektrofahrzeuge, hatten viele Unternehmen, aber auch Privatpersonen, in der Aussicht auf eine hohe Förderquote E-Fahrzeuge bestellt. Mit dem Inkrafttreten des Kumulierungsverbot im Sommer ist dann ein nicht geringer Teil der einkalkulierten Fördergelder einfach weggefallen, denn die Förderung wird immer fällig bei der Fahrzeugzulassung, zu den jeweils zu diesem Zeitpunkt geltenden Förderbedingungen. Da spielt es keine Rolle, welche Bedingungen bei Antragstellung galten. Man kann sich leicht ausrechnen, dass es bei Großbestellungen, bspw. von Leasingunternehmen, schnell um sehr viel Geld geht.
Glücklicherweise wird das Kumulierungsverbot, bezogen auf die Kaufprämie für Elektroautos, nach und nach aufgehoben. Am 16. November 2020 ist die novellierte Richtlinie für den Umweltbonus in Kraft getreten. Somit kann der Umweltbonus grundsätzlich wieder mit anderen Förderungen kombiniert werden. Grundsätzlich, weil das Kumulierungsverbot nicht pauschal aufgehoben wurde, sondern jeder einzelne Fördermittelgeber eine Vereinbarung mit dem Bundeswirtschaftsministerium abschließen muss. Das haben bisher nur zwei andere Ministerien getan, aber es ist davon auszugehen, dass sich weitere anschließen. Für umstiegswillige Unternehmen und Privatpersonen sind kumulierte Förderungen natürlich hochattraktiv, umso wichtiger ist es, über den jeweils aktuellen Stand der Fördermittellandschaft informiert zu sein.
In Kürze tritt die beschlossene Förderung privater Ladeinfrastruktur in Kraft. Können Sie hier auch unterstützen oder zumindest privaten Interessenten praktische Tipps mit auf den Weg geben, worauf geachtet werden muss?
Unsere Fördermittelexperten unterstützen bei allen Förderungen im Bereich Elektromobilität, natürlich auch bei der Beantragung von Zuschüssen für den Aufbau einer privaten Ladeinfrastruktur. Gerne kann ich hier auch ein paar Tipps geben und die Voraussetzungen nennen, an die eine Förderung gebunden sind.
Um förderfähig zu sein, muss die Wallbox 11 kW Leistung aufweisen. Dafür wird ein Starkstrom-Anschluss benötigt, was sich in den meisten Fällen leicht durch einen Installationsbetrieb umsetzen lässt. Wer mit Blick auf die Zukunft eine Wallbox mit 22 kW Leistung kaufen möchte, kann das machen, muss diese aber von einem Fachbetrieb auf 11 kW begrenzen lassen. Die Wallbox muss weiterhin über eine intelligente Steuerung verfügen und mit Ökostrom gespeist werden – selbsterzeugter Solarstrom geht auch. Die Förderung beträgt pauschal 900 Euro, die Gesamtkosten für die Ladestation und die Installation dürfen diesen Betrag nicht unterschreiten. Schließlich muss der Förderantrag vor dem Kauf der Wallbox eingereicht werden.
Können all diese Voraussetzungen erfüllt werden, steht einer Förderung privater Ladeinfrastruktur nichts im Wege. Beachtet werden sollte noch, dass sich die Förderung nur auf bestehende Wohngebäude bezieht, im Bau befindliche Objekte sind ausgeschlossen. Antragsberechtigt sind neben Eigentümern und Mietern auch Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungsunternehmen. Die Förderung wird pro Ladepunkt ausgezahlt. Sollen mehrere Ladepunkte errichtet werden, kann der Zuschuss entsprechend mehrfach beantragt werden. Die private Ladeinfrastruktur wird somit in hohem Maße subventioniert. In diesem Zusammenhang sollte noch das Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetz erwähnt werden, das im September 2020 vom Bundestag beschlossen wurde und zum 1.12.2020 in Kraft treten soll. Aus diesem Gesetz können Mieter einen Rechtsanspruch auf eine Ladestation ableiten.
Vielen Dank für Ihre Zeit und die Einblicke in die Welt und vor allem auf die Herausforderungen der Förderungen im Bereich der E-Mobilität.