Geht es nach einem aktuellen Gesetzentwurf, welchen das Bundesjustizministerium am Dienstag (14. Jan. 2020) veröffentlicht hat, sollen Wohnungsbesitzer und Mieter in Mehrparteienhäusern grundsätzlich einen Anspruch auf den Einbau von E-Auto-Lademöglichkeiten bekommen. „Die Eigentümerversammlung darf die Baumaßnahmen in der Regel nicht verwehren“, heißt es in diesem Entwurf.
Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) gab hierzu zu verstehen: „Damit die Wende zur E-Mobilität gelingt, brauchen wir eine flächendeckende und zuverlässige Ladeinfrastruktur“. Das Kabinett und der Bundestag müssten den Plänen noch zustimmen. Kurz zum Hintergrund: Damit die Ladestation in der Tiefgarage endlich für mehr Elektroauto-Fahrer als bislang Realität wird, hat der Bundesrat im Oktober einen Gesetzentwurf beschlossen, der den privaten Einbau einer Lademöglichkeit an der Wohnung erleichtern soll. Mit den vorgesehenen Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsgesetz soll jeder Mieter einen Anspruch darauf haben, dass an seinem Pkw-Stellplatz auf eigene Kosten eine Ladestation eingebaut wird. Mieter sollen solche Änderungen von ihrem Vermieter verlangen können.
Nichtdestotrotz soll auch nach dem neuen Gesetzentwurf die Eigentümerversammlung eine Rolle spielen. So kann diese etwa beschließen, dass die Gemeinschaft die Baumaßnahme organisiert. Feststeht allerdings, dass die Kosten für die Neuerungen der Eigentümer tragen soll, dem sie zugutekommen. Vonseiten der Koalitionspartner wurde Zustimmung für die Pläne der SPD-Ministerin signalisiert. „Wir sind mit dem Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin im Kern zufrieden“, teilte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU). „In Zukunft wird gewährleistet, dass wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen einfacher beschlossen und somit umgesetzt werden können.“ Allerdings dürften die Pläne nicht dazu führen, dass Mieter gegenüber ihren Vermietern Ansprüche erlangten, die diese in der Eigentümergemeinschaft gar nicht durchsetzen könnten.
Bereits im August gab Verbraucherschutz-Staatssekretär Gerd Billen zu verstehen, dass die Regelung frühestens im Herbst 2020 in Kraft treten dürfte. Sollte sich der Gesetzgebungsprozess im Bundestag verzögern, könnte der Rechtsanspruch möglicherweise erst im Jahr 2021 gültig werden. Nicht gerade erfreulich für die Mieter oder Eigentümer einer Wohnung im Rahmen einer WEG.
Quelle: Heise.de – Gesetz für Ladepunkte in Mehrparteienhäusern