Bundesregierung beschließt Masterplan Ladeinfrastruktur

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Michael Neißendorfer
Michael Neißendorfer
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Wer sein E-Auto nicht laden kann, wird sich keins kaufen. Deshalb sollen in Deutschland bis 2030 eine Million öffentliche Ladepunkte entstehen. Um die Elektromobilität auf den Massenmarkt zu führen, hat das Bundeskabinett nun einen Masterplan beschlossen. Die ersten 50.000 neuen, öffentlich zugänglichen Ladepunkte sollen bereits in den nächsten zwei Jahren errichtet werden.

In dem Masterplan Ladeinfrastruktur enthalten sind Maßnahmen für den zügigen Aufbau einer flächendeckenden und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur für bis zu zehn Millionen E-Fahrzeuge bis 2030. Potenzielle Käufer müssen darauf vertrauen können, immer und überall die passende Ladesäule zu finden.

Konkret geht es um gezielte Förderungen, verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen und eine aktive Koordination zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Industrie. Dazu enthält der Plan folgende Kernpunkte:

Der Aufbau der Ladeinfrastruktur ist ein wesentlicher Teil der Maßnahmen aus dem im Oktober beschlossenen Klimaschutzprogramm 2030. In den nächsten zwei Jahren sollen 50.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte errichtet werden. Die Automobilwirtschaft wird bis 2022 15.000 öffentliche Ladepunkte beisteuern.

Zusätzlich zum beschleunigten Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur werden 2020 erstmals 50 Millionen Euro für private Lademöglichkeiten zur Verfügung stehen. Um Elektromobilität attraktiver zu machen, werden verstärkt auch Ladepunkte an Kundenparkplätzen gefördert, zum Beispiel bei Einkaufszentren und Supermärkten. Ein Aufruf dazu wird im Frühjahr 2020 starten.

Durch eine Versorgungsauflage soll zudem geregelt werden, dass an allen Tankstellen in Deutschland ebenfalls Ladepunkte angeboten werden. Für den koordinierten Aufbau werde noch 2019 eine „Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur“ errichtet. Diese soll sicherstellen, dass jedes E-Fahrzeug vor Ort über eine nutzerfreundliche Infrastruktur verfügt.

Die Automobilindustrie strebt die Errichtung von 100.000 Ladepunkten auf ihren Betriebsgeländen und dem angeschlossenen Handel bis 2030 an. Die Energiewirtschaft hat ebenfalls Anstrengungen angekündigt und wird noch 2019 mit den zuständigen Ministern zusammenkommen. Das Bundesverkehrsministerium wird die Umsetzung des Masterplans koordinieren und begleiten. Damit Fehlentwicklungen vermieden und Hemmnisse frühzeitig identifiziert werden können, soll der Masterplan ab 2021 alle drei Jahre evaluiert werden.

Wallbox in der Tiefgarage soll unkompliziert errichtet werden können

Als weitere Maßnahme wurde vor wenigen Tagen der Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Wohnungseigentumsgesetzes zur Förderung der Elektromobilität“ dem Bundestag zugeleitet. Diesem obliegt nun die Entscheidung, den Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge in einer Tiefgarage wesentlich zu erleichtern. Bislang genügte das Veto des Vermieters bzw. eines einzigen Mitglieds einer Wohnungseigentümergemeinschaft, um eine Wallbox an einem privaten Stellplatz zu verhindern.

Im Wohnungseigentumsrecht soll nun aber ein Anspruch jedes Wohnungseigentümers geschaffen werden, dass ihm der Einbau einer Ladestation nicht mehr verhindert werden kann. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bauwillige die Bau- und Folgekosten für die Maßnahme tragen soll. Ein Wohnungseigentümer, der einer baulichen Veränderung nicht zustimmt, soll grundsätzlich weder Bau- noch Folgekosten tragen müssen, darf allerdings auch nicht von den Vorteilen partizipieren.

Um einen Einbau einer Ladestelle für Elektrofahrzeuge auch im vermieteten Wohnungseigentum zu ermöglichen, müssen die Anforderungen des Mietrechts und die des Wohnungseigentumsrechts aufeinander abgestimmt werden, heißt es weiter. Hierfür sei es erforderlich, dass der Vermieter das Recht hat, auch selbst Maßnahmen für den Einbau der Ladestelle zu ergreifen beziehungsweise durch die Wohnungseigentümergemeinschaft ergreifen zu lassen.

Die Kosten für bauliche Maßnahmen zum Einbau einer Ladestation für Elektrofahrzeuge soll der Mieter tragen beziehungsweise sie können dem Wohnungseigentümer auferlegt werden, dem die Maßnahme ausschließlich nützt. Insofern können neue Kosten auf den Mieter oder den Wohnungseigentümer zukommen.

Für einen zügigen Ausbau einer privaten Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sei es notwendig, diese Reform zeitnah umzusetzen, heißt es in dem Entwurf.

Quelle: Bundesregierung – Pressemitteilung vom 18.11.2019 // Bundestag – Drucksache 19/15085 (PDF)

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Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer ist E-Mobility-Journalist und hat stets das große Ganze im Blick: Darum schreibt er nicht nur über E-Autos, sondern auch andere Arten fossilfreier Mobilität sowie über Stromnetze, erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit im Allgemeinen.

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