Nach dem Bundestag hat vor wenigen Tagen auch der Bundesrat die Verlängerung der zehnjährigen Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge sowie den gesetzlichen Anspruch auf den Einbau einer privaten Lademöglichkeit für Wohnungseigentümer und Mieter gebilligt und die beiden Gesetze somit endgültig auf den Weg gebracht. Reine Elektroautos, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden bzw. werden, sind damit weiterhin noch gut zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Bisher galt die Befreiung nur für Zulassungen oder Umrüstungen bis Ende 2020. Die Befreiung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet, um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines Elektroautos zu schaffen.
Bei Verbrennungsmotoren gelten künftig schärfere CO2-Werte: Die Kfz-Steuer für herkömmliche angetriebene Benziner und Diesel orientiert sich künftig stärker am Schadstoff-Ausstoß der Fahrzeuge. Je nach Höhe der Emissionen steigt sie stufenweise von zwei bis auf vier Euro je Gramm Kohlendioxid pro Kilometer an.
Die Hubraum-Besteuerung bleibt als zweiter Tarif-Baustein unverändert bestehen. Allerdings gilt künftig für emissionsarme Pkw bis zum Schwellenwert von 95 Gramm Kohlendioxid je Kilometer ein neuer Steuerfreibetrag von 30 Euro. Fällt nur eine Steuer auf den Hubraum an, müssen Autobesitzer auch nur den über 30 Euro hinausgehenden Betrag zahlen. Diese Entlastung gilt für Autos, die ab Mitte Juni 2020 zugelassen wurden und ist bis Ende 2024 befristet. Soweit die Steuervergünstigung bei einem Halterwechsel noch nicht abgelaufen ist, wird sie dem neuen Halter gewährt.
Anspruch auf Einbau von privaten E-Ladesäulen
Ebenfalls gebilligt hat der Bundesrat die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes, die der Bundestag Anfang September verabschiedet hatte. Damit gab er auch grünes Licht für den erleichterten Einbau privater Ladesäulen für Elektroautos. Wohnungseigentümer und auch Mieter haben künftig einen Anspruch darauf, in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Hauses eine Ladesäule zu installieren. Bisher scheiterte der Einbau häufig an der fehlenden Zustimmung von Miteigentümern oder Vermietern. Auf dieses Problem hatte der Bundesrat schon in der Vergangenheit hingewiesen – zuletzt im Oktober 2019. Nun hat der Bundestag diese Forderung der Länder in seinem Gesetzesbeschluss aufgegriffen.
Das Wohnungseigentumsgesetz aus dem Jahr 1951 wird darüber hinaus grundlegend reformiert und den Anforderungen der heutigen Zeit angepasst. Dazu gehört auch der leichtere barrierefreie Aus- und Umbau von Wohnungen sowie Maßnahmen zum Einbruchsschutz und zum Glasfaseranschluss – sofern sie auf eigene Kosten erfolgen.
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten können die beiden Gesetze im Bundesgesetzblatt verkündet werden und treten dann zum übernächsten Monatsbeginn in Kraft, wahrscheinlich also zum 1. Dezember 2020. Kurz zuvor startet ein Förderprogramm des Bundes, welches die Installation einer privaten Wallbox mit 900 Euro bezuschusst. Beide Maßnahmen sollen einen Beitrag dazu leisten, dass bis zum Jahr 2030 in Deutschland 7 bis 10 Millionen Elektroautos zugelassen sind und die CO2-Emissionen weiter sinken – möglichst um 40 bis 42 Prozent, heißt es in der amtlichen Begründung.
Quelle: Bundesrat.de – Pressemitteilung vom 09.10.2020