Elektromobilität ist ein wichtiger Baustein der Verkehrswende, aber nach wie vor kaum auf Deutschlands Straßen angekommen. Um deutlich mehr Verbraucherinnen und Verbraucher zum Umstieg aufs Elektroauto zu bewegen, muss die öffentliche Ladeinfrastruktur einfacher zu nutzen sein und transparenter werden. Das fordern der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Bundesverband CarSharing (bcs), der Bundesverband Solare Mobilität (BSM) und die Interessengemeinschaft Elektromobilität Berlin-Brandenburg.
In einem aktuellen Forderungspapier sprechen sich die Verbände für einheitliche, transparente Preismodelle aus, die auf der tatsächlich abgegebenen Strommenge basieren und damit einen Preisvergleich ermöglichen. Vor jedem Laden sollen Verbraucher zudem alle Informationen erhalten, um möglichst genau die Kosten des Ladevorgangs abschätzen zu können. „Der Bundeswirtschaftsminister ist gefordert, das Chaos an den Ladesäulen zu beenden und für faire Preise und Transparenz zu sorgen“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
Kritisch sei zudem, dass Verbraucher in der Regel einen Vertrag mit einem Ladesäulenbetreiber abschließen müssen, um die Autobatterie laden zu können. Kunden müssen sich je nach Anbieter auf verschiedenen Wegen authentifizieren, etwa per Smartphone-App oder RFID-Karte. Bei einer längeren Fahrt durch Deutschland kann so schnell eine größere Anzahl von Zugangsmitteln nötig werden.
Ein „Dschungel an verschiedenen Zugangssystemen schreckt potenzielle E-Auto-Fahrer ab und gefährdet den Zuspruch zur Elektromobilität“, so Müller weiter. Ein einziges Zugangsmedium für alle Ladesäulen wäre ein wirklicher Gewinn. Auch spontanes Laden an allen Ladesäulen müsse mittelfristig an allen vorhandenen Ladesäulen möglich werden. Darüber hinaus müssen die Ladesäulen sichtbarer sowie defekte Ladesäulen zügig repariert werden.
„Die Bundesregierung wird ihr Ziel, bis zum Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf deutsche Straßen zu bringen, verfehlen. Ein triftiger Grund, der Verbraucherinnen und Verbraucher bislang vom Kauf eines Elektroautos abhält, sind Mängel bei der Ladeinfrastruktur. Das Laden muss einfacher und transparenter werden.“ – Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
Eine moderne und zukunftsfähige Ladeinfrastruktur zeichne sich durch nachvollziehbare Tarife und unkomplizierte Zugangsmöglichkeiten aus. Der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Bundesverband CarSharing, der Bundesverband Solare Mobilität und die Interessengemeinschaft Elektromobilität Berlin-Brandenburg fordern daher:
Faire Preise:
- Preismodelle auf Basis von Kilowattstunden: Nur einheitliche, transparente Preismodelle, die auf der tatsächlich abgegebenen Strommenge basieren, erlauben den Verbrauchern, Preise zu vergleichen. Zusätzliche Preisbestandteile, die das Park- beziehungsweise Ladeverhalten steuern, müssen transparent ausgewiesen werden.
- Transparenz: Vor jedem Laden müssen Verbraucher alle Informationen erhalten, um möglichst genau die Kosten des Ladevorgangs abschätzen zu können. Mindestens die Preise für spontanes Laden ohne Abonnement müssen transparent direkt an der Ladesäule ausgewiesen werden. Darüber hinaus müssen die Verbraucher zeitnah im Anschluss an das Laden an der Ladesäule oder elektronisch informiert werden, was genau sie für den Ladevorgang bezahlen müssen
- Faire Roaming-Preise: Roaming-Gebühren dürfen das Laden nicht unverhältnismäßig verteuern. Der Gesetzgeber muss die Entwicklungen im Markt beobachten, um Fehler wie im Telekommunikationsbereich zu vermeiden. Bis dahin sollte das Bundeswirtschaftsministerium dem Bundestag jährlich einen Bericht über die Entwicklung der Roaming-Gebühren vorlegen und die Regulierung der Gebühren prüfen.
Unkompliziertes Laden:
- Vereinheitlichung der Zugangssysteme: Statt des heutigen Dschungels an proprietären Systemen mit verschiedensten Zugangsvoraussetzungen ist ein einheitliches Modell einzuführen, das die Authentifizierung mittels eines einzelnen Zugangsmediums ermöglicht und alle Anbieter einschließt. Das Zugangsmedium muss dem Verbraucher maximale Einfachheit und Sicherheit bieten. Es sollte perspektivisch, wo sinnvoll, auch halböffentliche Ladesäulen umfassen.
- Spontanes Laden ohne Abonnement an allen Ladesäulen: Ladesäulen, die ab dem 14. Dezember 2017 in Betrieb genommen wurden, müssen Kunden ohne Abonnement das spontane Laden erlauben. Bei älteren Ladesäulen ist dies in der Regel nicht möglich. Spontanes Laden sollte mittelfristig verpflichtend auch an allen Ladesäulen im Bestand angeboten werden.
- Eindeutige Beschilderung der Ladeplätze: Es braucht eine bundesweit einheitliche und leicht verständliche Kennzeichnung, die Stellplätze an Ladesäulen für Elektroautos reserviert. Diese Beschilderung muss rechtsverbindlich sein, sodass Falschparker sanktioniert werden können.
- Defekte Ladesäulen zeitnah reparieren: Betreiber von mit Steuergeldern geförderten Ladesäulen müssen verpflichtet werden, defekte Ladesäulen zeitnah zu reparieren oder sonst einen Teil der Förderung zurückzuzahlen.
- Datenschutz und Datensicherheit: Bei allen Authentifizierungs-, Abrechnungs- und Bezahlvorgängen muss ein hohes Maß an Datenschutz und -sicherheit gewährleistet sein.
Verlässliche Informationen:
- Zentrale Stelle: Es muss eine zentrale Stelle des Bundes eingerichtet werden, bei der Informationen über Standort und statische sowie dynamische Eigenschaften aller öffentlichen Ladestationen zusammenlaufen. Diese Daten sollen standardisiert öffentlich zugänglich gemacht werden, damit Verbraucher über Lademöglichkeiten in Echtzeit informiert werden und neue Geschäftsmodelle ermöglicht können.
- Einfache Meldung: Der Meldevorgang für neue Meldepunkte bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) sollte einfach und unbürokratisch für die Betreiber erfolgen.
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband – Pressemeldung vom 05.11.2018