Ab sofort können Kommunen, kommunale und gewerbliche Unternehmen wieder Anträge für die Beschaffung von Elektroautos und Elektro-Leichtfahrzeugen einreichen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Stärkung kommunaler und gewerblicher Flotten wie zum Beispiel Dienstwagen, Taxis, Mobilitäts- und Sharingdienste, die durch Nutzung erneuerbarer Energien und eine hohe Laufleistung einen wesentlichen Umweltnutzen erzielen. Die Antragsfrist läuft bis zum 31.03.2021.
Förderfähig sind Elektrofahrzeuge der Klasse M1 (Pkw, u.a. zur Personenförderung mit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz), sowie Elektro-Leichtfahrzeuge der Klassen L2e, L5e, L6e und L7e sowie die für den Betrieb dieser Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur. Explizit ausgenommen von der Förderung sind Plug-in-Hybride. Im Rahmen dieses Aufrufs stehen 20 Millionen Euro zur Verfügung, sie sind zur Hälfte für Vorhaben von Gebietskörperschaften reserviert.
Die mögliche Förderquote liegt bei wirtschaftlich tätigen Unternehmen zwischen 40 Prozent und 60 Prozent, im kommunalen Kontext ist sogar eine Förderquote von bis zu 90 Prozent möglich. Pro Antragsteller und Vorhaben ist die Zuwendung auf maximal 2 Millionen Euro begrenzt. Gefördert werden die Investitionsmehrausgaben der Elektrofahrzeuge im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor.
„Wir brauchen die Elektromobilität, um die Emissionen im Verkehrsbereich stärker und dauerhaft zu senken. Gerade Taxis und Kurierdienste haben eine enorm hohe Fahrleistung von Tausenden an Kilometern jährlich. Deshalb ist es uns sehr wichtig, den Umstieg von kommunalen und gewerblichen Flotten auf die Elektromobilität mit weiteren 20 Millionen Euro zu fördern.“ – Andreas Scheuer, Bundesverkehrsminister
Mit der „Förderrichtlinie Elektromobilität“ unterstützt das Bundesverkehrsministerium (BMVI) seit 2015 u.a. die Beschaffung von Elektrofahrzeugen einschließlich des Aufbaus dazugehöriger Ladeinfrastruktur. Die weiteren 20 Millionen Euro wurden mit dem Zukunftspaket der Bundesregierung zur Verfügung gestellt. Das Zukunftspaket dient dazu, die Konjunktur anzukurbeln und Deutschland wirtschaftlich gestärkt und zukunfts- und klimaorientiert aus der aktuellen Corona-Krise zu führen.
Anträge sind über das easyonline Portal an den Projektträger Jülich einzureichen. Bei Fragen zur Antragstellung oder zur programmatischen Begleitung der Förderrichtlinie Elektromobilität stehen der Projektträger Jülich sowie die NOW GmbH als Programmgesellschaft per E-Mail und Telefon zur Verfügung. Der Förderaufruf ist der zweite nach der Veröffentlichung der neuen „Förderrichtlinie Elektromobilität“ Ende 2020. In einem weiteren Aufruf werden zu einem späteren Zeitpunkt auch Elektromobilitätskonzepte gefördert.
Quelle: BMVI – Pressemitteilung vom 02.02.2021 / NOW – Pressemitteilung vom 02.02.2021