Verkehrsminister Andreas Scheuer hat bereits vor einigen Tagen angekündigt, die Elektromobilität über ein neues, „Ladeinfrastruktur vor Ort“ genanntes Programm einmal mehr finanziell großzügig zu fördern. Nun wird das Förderprogramm umgesetzt. 300 Millionen Eoro will das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den Aufbau von Ladestationen investieren. Dort wo sie gebraucht wird.
Dies soll das Ziel unterstützen, bis zum Jahr 2030 deutschlandweit eine Million Ladepunkte zu errichten. Das neue Förderprogramm ergänzt laut Aussage des BMVI das Förderkonzept für das ‚Gesamtsystem Ladeinfrastruktur‘ in Deutschland. Hierbei sei es künftig möglich, dass kleinere und mittlere Unternehmen ab dem 12. April bis Ende des Jahres entsprechende Förderanträge stellen können. Insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sind zur Antragstellung aufgerufen. Dabei werden bis zu 80 Prozent der Investitionskosten übernommen und im „Windhundverfahren“ bewilligt.
„Wir bauen die Ladeinfrastruktur dort auf, wo sie im Alltag gebraucht wird und das ist bei den Menschen ,vor Ort‘ – an Supermärkten, Hotels, Restaurants, Schwimmbädern oder Sportplätzen. Damit unterstützen wir eine Lösung für all die Menschen, die weder Zuhause noch beim Arbeitgeber laden können. Mit den 300 Millionen Euro Förderung bringen wir noch mehr Lademöglichkeiten genau dorthin, wo die Autos ohnehin schon parken.“ – Andreas Scheuer, Bundesverkehrsminister
Johannes Pallasch, Leiter Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, ordnet das Ganze ebenfalls ein: „Rasant steigende Zahlen bei den Zulassungen von E-Fahrzeugen machen den beschleunigten Aufbau von Ladesäulen dringend nötig, denn wir wollen, dass Kundinnen und Kunden überall einfach laden können. Das neue Förderprogramm unterstreicht die Bedeutung des kommunalen Umfelds und der KMUs beim Aufbau eines flächendeckenden und nutzungsfreundlichen Gesamtsystems. Kommunale sowie kleine und mittelständische Unternehmen kennen die lokalen Bedarfe und sind wichtig für die Akzeptanz von Elektromobilität vor Ort.“
Das BMVI holt ein wenig weiter aus und gibt zu verstehen, dass die Förderung auch als schnelle Hilfe für KMU gedacht sei. So erhalten z. B. die durch die Pandemie-Krise besonders betroffenen kleinen und mittelständischen Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes durch das Programm die Möglichkeit, einen Ladepunkt kostengünstig aufzustellen und so ihre Kundenakzeptanz zu steigern. Dies mag sicherlich kein verkehrter Gedanke sein, hilft dann aber wohl eher nach der Covid-Pandemie, als Mitten drin, wo eh stärker gewirtschaftet werden muss.
Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Förderfähig sind nur KMU (auch kommunale Unternehmen) nach der EU-Definition und Gebietskörperschaften, welche den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen. Was im Detail gefördert wird haben wir nachfolgend aufbereitet:
- der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) (3,7 kW bis 22 kW) mit bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 4.000 € pro Ladepunkt,
- der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) von 22 kW bis maximal 50 kW bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 16.000 € pro Ladepunkt,
- der Anschluss an Niederspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 10.000 € Förderung pro Standort,
- der Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 100.000 € Förderung pro Standort.
- Eine Förderung der Kombination mit Pufferspeicher ist ebenfalls möglich (maximaler Förderbetrag ist analog zum dazugehörigen Netzanschluss).
- Bei beschränkter Zugänglichkeit des Ladepunktes (Öffnungszeiten: mindestens 12/6) erfolgt eine Absenkung der Förderhöhe auf 50 % der Förderung.
- Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen.
- Verpflichtend ist Strom aus erneuerbaren Energien.
- Realisiert werden muss die Ladeinfrastruktur bis zum 31.12.2022.
Quelle: BMVI – Pressemitteilung vom 30. März 2021