Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat höhere Umweltschutzanforderungen für die Beschaffung von PKW definiert. Demnach wird man mit dem Öffentlichen Fuhrparks Berlins mit gutem Beispiel vorangehen. Entsprechende Informationen haben die Landesverwaltungen per Rundschreiben bereits erreicht. Betroffen sind alle Senatsverwaltungen (inkl. Polizei, Feuerwehr), Bezirksverwaltungen, Stiftungen, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts wie BSR, BVG und BWB.
„Die öffentliche Hand muss vorbildhaft zeigen, wie der Verkehr klimafreundlicher, gesünder und moderner werden kann. Es geht darum, den Ausstoß von Kohlendioxid deutlich zu verringern, die Belastung durch Stickstoffdioxide zu senken und zum Vorreiter bei der Elektromobilität zu werden. Wir müssen jetzt handeln, um die Klimaziele zu erreichen und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.“ – Regine Günther, Senatorin
Die Umweltschutzanforderungen fußen auf den im April 2017 veröffentlichen Erkenntnisse zu dem erhöhten NOx-Ausstoß von Diesel-Pkw. Mit der Anpassung der Umweltschutzanforderungen reagiert Berlin schneller als zunächst gedacht. Die Fortschritte für die Luftreinhaltung und den Klimaschutz werden somit vorm eigentlichen Zeitplan angegangen. Geplant war es diese im Rahmen der generellen Fortschreibung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt im Jahr 2018 zu betrachten.
Folgende Umweltschutzanforderungen sind zukünftig bei der Leistungsbeschreibung für die Beschaffung von PKW zu verwenden:
- Es sind bevorzugt Fahrzeuge mit voll-elektrischem Antrieb zu beschaffen und bei Bedarf ist die dafür notwendige Ladestruktur am Standort des Fahrzeugs aufzubauen.
- Ist für den geplanten Einsatzzweck kein Fahrzeug mit rein elektrischem Antrieb zu vertretbaren Kosten geeignet, ist alternativ ein Fahrzeug mit Hybridantrieb als Kombination von Elektro- und Ottomotor (bevorzugt als Plug-In-Hybrid) oder mit Erdgasantrieb (CNG – Compressed Natural Gas oder Biomethan) zu beschaffen.
- Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ist für die Stickoxidemission (NOx) ein Wert von 0,120 g/km im realen Fahrbetrieb (bei Hybridfahrzeugen bezogen auf den reinen Betrieb mit Verbrennungsmotor) einzuhalten.
- Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor darf der Ausstoß an Kohlendioxid (CO2) folgende Werte nicht überschreiten:
- Fahrzeuge der Segmente (nach Kraftfahrtbundesamt) Mini, Kleinwagen und Kompaktwagen: 120 g/km
- Fahrzeuge der Segmente (nach Kraftfahrtbundesamt) Mittelklasse, obere Mittelklasse, Vans, Geländewagen und Oberklasse: 130 g/km und ab 01.01.2019: 120 g/km
Quelle: Berlin – Öffentlicher Fuhrpark wird emissionsärmer