Mobilitätsbudget
Was ist Mobilitätsbudget? Das Mobilitätsbudget ist eine innovative Idee, um die Art und Weise zu verändern, wie Menschen sich fortbewegen. Es ist ein Budget, das Arbeitnehmern von ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird, um ihre Mobilität zu finanzieren. Es soll ihnen ermöglichen, ihre Mobilität auf umweltfreundlichere und nachhaltigere Arten umzustellen und so den CO₂-Ausstoß zu reduzieren.
Im Umfeld der Mobilität versteht man diese Art des Budgets als Teil des Konzepts auf dem Weg zur nachhaltigen Mobilität im Alltag. Dies soll dazu beitragen, den Verkehr in Städten zu reduzieren, den öffentlichen Verkehr zu fördern und die Nutzung von Fahrrädern und anderen umweltfreundlichen Fortbewegungsmitteln zu steigern. Somit können Mitarbeiter:innen im Alltag das Mobilitätsbudget nutzen, um Kosten für den öffentlichen Verkehr, Carsharing, Fahrräder, E-Bikes und andere alternative Transportmittel zu decken.
Wie funktioniert das Mobilitätsbudget?
Chancen und Risiken des Mobilitätsbudgets im Unternehmen
Chancen
- Reduktion CO2-Ausstoß im Alltag
- Reduktion Verkehr auf den Straßen und damit in den Städten
- Mittel zur Mitarbeiter-Bindung / -Motivation
Risiken
- Gegenwehr der Mitarbeiter:innen durch notwendige Gewohnheitsänderung
- Faire und ausgewogene Gestaltung muss durchdacht werden
- Überwachung des Mobilitätsbudgets könnte notwendig werden
Aus der Praxis: So kann Mobilitätsbudget gelebt werden
Mobilitätsbudget Versteuerung, darauf gilt es zu achten!
Abrechnung als Sachbezug
Das Mobilitätsbudget kann als Sachbezug abgerechnet werden. Dies ermöglicht eine Steuerbefreiung bis zu einem Betrag von 50 Euro. Darüber kann gemäß Paragraf 37 b EStG einheitlich ein vom Unternehmen getragener Pauschalsteuersatz von 30 % abgegolten werden.
Mobilitätsbudget steuerfrei - darauf kommt es an
- ÖPNV-Fahrten: Die Fahrtkosten umweltfreundlicher Verkehrsmittel, wie Bus und Bahn gilt dann als steuerfrei, wenn dies zusätzlich zum vereinbarten Gehalt überlassen wird. Ansonsten gilt es als Sachbezug. Hier greift dann eine monatliche steuerliche Freigrenze von exakt (!) 50 Euro, erst darüber fallen Steuern und Sozialabgaben an.
- Dienstfahrräder: Diese können steuerfrei oder steuerbegünstigt überlassen werden. Dabei orientiert sich das Dienstrad hinsichtlich der Versteuerung analog den zuvor aufgeführten ÖPNV-Fahrten.
- Carsharing- oder Ridehailing-Guthaben: Ist bis zu einem Betrag von 50 € pro Monat steuerfrei, da es als Sachbezug behandelt wird.
Die letzte Aktualisierung dieser Informationsseite rund um Mobilitätsbudget wurde am 24. April 2023 vorgenommen.