Der Fuhrpark der Stadt Frankfurt am Main soll Schritt für Schritt auf lokal emissionsfreie Fahrzeuge umgestellt werden. Dieses Ziel ist in der Neufassung der Richtlinien zur Fahrzeugbeschaffung vorgesehen, die der Magistrat am Freitag, 20. September, beschlossen hat. Einen Beitrag, um dieses Ziel zu erreichen, hat das Sportamt mit der Beschaffung von zwei Pkw vom Typ VW e-up! geleistet.
Einschließlich der neuen Pkw des Sportsamts gibt es im städtischen Fuhrpark bereits rund 50 rein elektrisch betriebene Fahrzeuge. „Ich freue mich, dass im Rahmen des Programms ,Frankfurt-e-mobil‘ das Sportamt zwei moderne und lokal emissionsfrei fahrende Pkw beschaffen konnte“, sagte Sportdezernent Markus Frank. Er betonte, dass die Akzeptanz der Elektromobilität steige, wenn die Bürgerinnen und Bürger in der Stadt mehr Elektroautos sehen. Ein entsprechendes Branding auf den Seitentüren der neuen Fahrzeuge weist auf den umweltfreundlichen Antrieb hin.
„Die Stadtverwaltung hat bei der Nutzung umweltverträglicher Antriebe eine Vorbildfunktion, gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die Schadstoffemissionen des Verkehrs. Dieser Vorbildfunktion wird das Sportamt gerecht und ich hoffe, dass weitere Ämter diesem Beispiel folgen.“ – Jan Schneider, Stadtrat, zuständig für Reformprojekte
Die beiden Pkw des Sportamts ersetzen zwei Dieselfahrzeuge, die über 13 Jahre im Fuhrpark bewegt wurden und die nach Unfallschäden nicht wirtschaftlich zu reparieren waren. Die Anschaffung wurde unterstützt durch das Programm „Frankfurt-e-mobil“ der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH. Ein Fahrzeug ist dem Betriebshof in Höchst zugeordnet, das zweite steht in der Zentrale des Sportamtes in der Hanauer Landstraße. Die Reichweite von rund 150 Kilometern ist im alltäglichen Betrieb vollkommen ausreichend. An Ladestationen können die Batterien schnell mit Energie versorgt werden.
Laut den neuen Beschaffungsrichtlinien, die in einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe unter der Federführung von Schneiders Dezernat erarbeitet wurden, ist es nur noch in begründeten Ausnahmen zulässig, Fahrzeuge mit herkömmlichen Antrieben zu kaufen oder zu leasen. Die bisher gültigen Richtlinien von 2005 entsprachen nicht mehr den Anforderungen an eine praktikable Nutzung. So war zum Beispiel der Einsatz von Erdgasfahrzeugen vorgesehen, was aber wegen der geringen Tankstellendichte zunehmend schwierig wurde.
Ziel ist es, den städtischen Fuhrpark – auch mit Hilfe von Zuschüssen aus Bundes- und Landesförderprogrammen – nach und nach auf Fahrzeuge umzustellen, die im Betrieb keine lokalen Emissionen erzeugen. Diese Bedingung wird derzeit vor allem von Elektroautos erfüllt. In den neuen Richtlinien wird aber keine bestimmte Antriebstechnik vorgegeben. „Da die Entwicklung rasant voranschreitet, wollen wir den Einsatz der jeweils neuesten Technik ermöglichen“, betonte Schneider.
Bei Neubeschaffungen wird im Regelfall ein Fahrzeug der Kleinwagenklasse als ausreichend angesehen. Zuvor müssen die betreffenden Dienststellen prüfen, ob es alternative Lösungen wie die Nutzung von Carsharing und Fuhrparkpooling gibt oder ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienstliche Wege auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Fahrrad zurücklegen können. Auf einen gemeinsamen Fahrzeugpool greifen bereits das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik und das Straßenverkehrsamt zurück. Die Zahl der Dienstfahrzeuge in den beiden Ämtern konnte dadurch von 27 auf 16 reduziert werden.
Darüber hinaus nutzen andere Ämter, in erster Linie das Jugend- und Sozialamt, seit einigen Jahren die Angebote von Carsharing-Unternehmen, um Bedarfsspitzen abzudecken. Auch dadurch können Dienstfahrzeuge eingespart und Kosten reduziert werden.
Insgesamt hat die Stadt (Stand Frühjahr 2019) 564 Pkw und 356 Lkw im Einsatz. 52 Pkw werden mit Erdgas betrieben, 48 verfügen über einen Elektroantrieb. Darüber hinaus befinden sich 84 Hybridfahrzeuge (45 Elektro-Benzin, 39 Benzin-Erdgas) im Fuhrpark. Im Jahr 2019 ist geplant, insgesamt 33 Pkw auszumustern und 27 Pkw neu zu beschaffen.
Quelle: Frankfurt.de – Pressemitteilung vom 20.09.2019