Die Höhe der CO2-Emissionen belastet nach wie vor stark die Umwelt, der Verkehrssektor gilt als Sorgenkind und macht kaum Fortschritte in dieser Hinsicht. Noch immer befinden sich zu viele Autos auf den Straßen, die das Klima schädigen. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher künftig beim Neuwagenkauf bessere Informationen zur Energieeffizienz von Fahrzeugmodellen erhalten, werden die Vorschriften für die Energieverbrauchskennzeichnung von Autos (das Pkw-Label) an die Vorgaben der EU-Verordnung von 2017 angepasst und konkretisiert.
Vor wenigen Tagen ist die novellierte Pkw-Energie-Verbrauchs-Kennzeichnungs-Verordnung (Pkw-EnVKV) in Kraft getreten. Die Pkw-EnVKV regelt, wie Verbraucherinnen und Verbraucher von Händlern und Herstellern über technische, wirtschaftliche und ökologische Fakten eines Neuwagens und seines Betriebs informiert werden müssen. Das Ziel der Novelle ist eine deutlich verbesserte und um weitere wichtige Angaben ergänzte Verbraucherinformation.
Anlass für die Novellierung war die europaweite Umstellung des Prüfmessverfahrens zur Ermittlung der Verbrauchs- und Emissionsangaben von Pkw: vom früheren NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) wurde seit 2017 schrittweise EU-weit auf das WLTP-Verfahren (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) umgestellt. Mit der Novelle werden die europarechtlichen Vorschriften nun in deutsches Recht überführt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat entschieden, in diesem Zuge auch die Transparenz und die Information für Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich zu erhöhen. Zudem werden anspruchsvollere CO2-Klassen für Pkw eingeführt.
Zukünftig werden Neuwagen ausschließlich mit Werten nach WLTP gekennzeichnet. Dieses Prüfverfahren liefert realitätsnähere Energieverbrauchs- und CO2-Emissionswerte. Zudem sind nun Emissionsklassen auf Basis der absoluten CO2-Emissionen vorgesehen – das Gewicht des Fahrzeugs spielt keine Rolle mehr. Farblich gekennzeichnete CO2-Klassen sollen auf einen Blick zeigen, wie viele CO2-Emissionen ein Pkw im Vergleich zu alternativen Modellangeboten ausstößt.
Die Klasseneinteilung erfolgt mit einer Farbskala anhand von absoluten CO2-Emissionswerten, wie man es bereits seit vielen Jahren vom Kauf von beispielsweise Kühlschränken und Waschmaschinen gewohnt ist. Jeder Pkw wird in eine Klasse von „A“ (null Emissionen, grün) bis „G“ (hohe Emissionen, rot) eingeteilt. Diese neue CO2-Klasseneinteilung ersetzt die in der Vergangenheit genutzte relative Skala (CO2-Effizienzklassen), die das Gewicht des Fahrzeugs einbezog. Durch die neue Klasseneinteilung wird verhindert, dass besonders große und schwere Pkw aufgrund ihres Gewichts in eine bessere CO2-Klasse eingeordnet werden können als deutlich leichtere Fahrzeuge mit gleich hohen Emissionen.
Käufer erhalten deutlich mehr relevante Einzelinformationen
Außerdem wird für jede Antriebsart bzw. jeden Energieträger ein eigenes Label eingeführt. Damit erhalten Kundinnen und Kunden deutlich mehr relevante Einzelinformationen. Erstmals werden jetzt auch Verbrauchsangaben für vier unterschiedliche Fahrtmodi eingetragen. Für reine Elektroautos (BEV) und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV) werden zusätzlich der Stromverbrauch und die elektrische Reichweite angegeben.
Da Plug-in-Hybride einen kombinierten Antrieb mit einem Verbrennungs- und einem Elektromotor haben, sieht das neue Pkw-Label für diese Antriebsvariante erstmals eine doppelte Klassen-Kennzeichnung vor. Ein Pfeil weist auf die CO2-Klasse für den offiziellen Durchschnittswert der CO2-Emissionen, ein zweiter Pfeil zeigt auf die CO2-Klasse im reinem Verbrenner-Betrieb mit entladener Batterie. Beide Informationen sind wichtig für die Pkw-Kaufentscheidung.
Das Pkw-Label informiert außerdem über die jährlichen Energiekosten bei einer Laufleistung von 15.000 km und über die aktuelle Kfz-Steuer des neuen Pkw. Auf der Informationsplattform „Alternativ Mobil“ der Deutschen Energie-Agentur (Dena) wird zudem ein Pkw-Verbrauchskostenrechner bereitgestellt, der anhand individueller Parametereinstellungen eine flexiblere und genauere Berechnung des Energieverbrauchs und der möglichen CO2-Kosten alternativer Pkw-Modelle ermöglicht.
Die Ausweisung der möglichen CO2-Kosten erfolgt über die kommenden zehn Jahre bei 15.000 km Jahresfahrleistung. Diese Information zu den CO2-Kosten ist wichtig, um zu verdeutlichen, welche Kostenbelastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher durch die zukünftige CO2-Bepreisung fossiler Kraftstoffe entstehen können. Studien und Szenarien zufolge wird künftig ein deutlicher Anstieg der CO2-Preise erwartet, der sich beim Tanken in höheren Kraftstoffkosten niederschlagen wird. Da die künftige CO2-Preisentwicklung jedoch unsicher ist, werden die möglichen CO2-Kosten anhand von drei verschiedenen angenommenen durchschnittlichen CO2-Preisen über zehn Jahre („mittel“, „niedrig“, „hoch“) berechnet. Das Pkw-Label enthält entsprechend drei unterschiedliche Angaben zu den möglichen CO2-Kosten bei einer beispielhaften Jahresfahrleistung von 15.000 km.
„Die verbesserte Kennzeichnung von neuen Pkw bringt mehr Transparenz beim Autokauf. Künftig müssen die absoluten Verbrauchs- und Emissionswerte auf Basis des realitätsnäheren WLTP-Prüfmessverfahrens angegeben werden. Das neue Pkw-Label informiert zudem über die Energiekosten und erstmals auch über die CO2-Kosten der Fahrzeuge. Die verbesserte Kennzeichnung ermöglicht eine informierte Kaufentscheidung, die das Klima schützt und den Geldbeutel schont.“ Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Das BMWK werde die dieser Berechnung zugrunde liegenden angenommenen künftigen CO2-Preise jährlich überprüfen und ggf. neue angenommene CO2-Preise auf seiner Homepage bekannt geben. Da die tatsächlichen CO2-Preise sowohl höher als auch niedriger als in den zugrundeliegenden Modellrechnungen ausfallen können, verweist das BMWK für weitere Informationen zu diesem Thema auf die Informationsplattform der Deutschen Energieagentur (Dena) www.alternativ-mobil.info.
Quelle: BMWK – Pressemitteilung vom 27.02.2024