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Paragraf 14a: Spitzenglättung erst mit der nächsten Regierung

Copyright ©: shutterstock / Lizenzfreie Stockfoto-Nummer: 1506802694

Paragraf 14a: Spitzenglättung erst mit der nächsten Regierung

Michael Neißendorferby Michael Neißendorfer
29. Juni 2021
Lesedauer: 2 Minuten
Home News

Es war eines der kontroversesten Themen in Sachen Elektromobilität der vergangenen Monate, und eigentlich wollten CDU/CSU und SPD ein neues Gesetz zur Spitzenglättung wie im Koalitionsvertrag festgelegt noch vor der nächsten Wahl in trockene Tücher holen. Daraus wird nun nichts mehr. Wie das Portal Erneuerbare Energien berichtet, hat das Bundeswirtschaftsministerium Medienberichte bestätigt, wonach die Reform des Paragrafen 14a des Energiewirtschaftsgesetzes in die nächste Legislaturperiode verschoben wird. Es sei nicht gelungen, eine Einigung der Vertreter von Netzbetreibern, Industrie und Autoherstellern zu erzielen.

Die Interessenlage ist komplex. Die Autohersteller fürchten eine Abschwächung des E-Auto-Booms, sollte die Spitzenglättung eine vorübergehende Abschaltung von Ladevorgängen bedeuten. In einem früheren Entwurf, der im Januar wieder einkassiert wurde, war eine bis zu zweistündige Unterbrechung von Ladevorgängen (bzw. dem Betrieb von anderen Verbrauchern wie Wärmepumpen) vorgesehen, sollte das Stromnetz örtlich an seine Grenzen kommen. Dies ist auch das Argument der Netzbetreiber, warum diese Art der Spitzenglättung notwendig sein soll: um Blackouts zu verhindern.

Netzbetreiber sowie die für die Verteilnetze vielerorts zuständigen Kommunen fürchten zudem, dass ohne die Spitzenglättung der Ausbau der Ladeinfrastruktur ins Stocken geraten könnte. Dabei würden schon Kompromisse reichen, um die Komplettabschaltung von Ladevorgängen zu verhindern: Etwa indem Ladestationen zu Spitzenlastzeiten ihren Strombezug etwas drosseln, was technologisch relativ einfach umsetzbar wäre, sowohl über digitale Smart Meter als auch die seit langem bewährte Rundsteuerempfänger-Technologie.

Eine weitere Lösung für das Problem der Spitzenlasten wäre die Einführung von Vehicle-to-Grid. Bidirektionale Elektroautos könnten über spezielle Wallboxen Strom nicht nur aufnehmen, sondern auch wieder abgeben, wenn er anderorts dringender benötigt wird. Die Technologie dafür gibt es bereits, auch einige Autohersteller wie etwa Volkswagen haben schon angekündigt, demnächst entsprechende Angebote auf den Markt zu bringen.

Den regulatorischen Rahmen dafür zu schaffen, wird in Sachen E-Mobility eine der dringendsten Aufgaben der nächsten Regierung werden.

Quelle: Erneuerbare Energien – Tanken nach Stromangebot verschoben

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Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer ist E-Mobility-Journalist und hat stets das große Ganze im Blick: Darum schreibt er nicht nur über E-Autos, sondern auch andere Arten fossilfreier Mobilität sowie über Stromnetze, erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit im Allgemeinen.

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