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Novelle des EnWG ermöglicht Fremdsteuermöglichkeit für Wallboxen

Copyright ©: Trygve Finkelsen / Shutterstock.com

Novelle des EnWG ermöglicht Fremdsteuermöglichkeit für Wallboxen

Iris MartinzbyIris Martinz
15. Juli 2022
Lesedauer: 2 Minuten
Home News

Viele Elektroautos, die gleichzeitig laden, sind eine Belastung für das Stromnetz. Sowohl auf Trafoebene als auch im übergeordneten Netz können Stromschwankungen auftreten. Zusätzlich müssen die Netzbetreiber Strommengen aus volatilen Energieerzeugern wie Photovoltaik und Wind im Netz unterbringen. Keine leichte Aufgabe, die angesichts des langsamen Ausbaus der Stromnetze noch an Bedeutung zulegen wird. Die Energiewirtschaft möchte daher in die Haushalte eingreifen können, um steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie etwa Wallboxen, Stromspeicher oder Wärmpepumpen ferngesteuert reduzieren oder ganz vom Netz nehmen zu können, falls eine Überlastung droht. Diese sogenannte „Spitzenglättung“ wurde nun am Freitag im Bundesrat beschlossen, früher als erwartet.

Der erste Gesetzesentwurf der damaligen CDU-Regierung hatte noch für enormen Widerstand gesorgt, weshalb der Entwurf vom damaligen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zurückgezogen wurde. Die Ampel-Koalition hat das Thema aber wieder aufgegriffen. Der 25. Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat in seiner Beschlussempfehlung der Bundesnetzagentur die wichtigste Rolle in der Spitzenglättung nach Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes übertragen. Diese darf nun bundeseinheitliche Regelungen treffen, nach denen Verteilnetzbetreiber und deren Abnehmer verpflichtet sind, Vereinbarungen über die netzorientierte Steuerung von Verbrauchern wie Wallboxen abzuschließen. Solche Vereinbarungen könnten unter anderem auch vorsehen, dass über reduzierte Netzentgelte ein Anreiz geschaffen wird, die Ladevorgänge an der Wallbox in die späte Nacht zu schieben. Eine Netzentgeltreduzierung im Gegenzug zur Fremdsteuermöglichkeit ist jedenfalls vorzusehen.

Entgegen den Vermutungen wurde der neue Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes bereits am Freitag im Bundesrat beschlossen – im Rahmen eines 593 Seiten starken Gesamtpakets, das fünf Gesetzesnovellen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien umfasst. Am Tag zuvor hatten die Gesetzesvorlagen im Rahmen des sogenannten „Osterpakets“ bereits den Bundestag passiert. Die Energiewirtschaft begrüßt den Entschluss erwartungsgemäß. Dass die Bundesnetzagentur konkrete Regelungen erarbeiten kann, sieht Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, positiv. „Jetzt wird es auf die Ausgestaltung des Instruments ankommen, die eine bedarfsgerechte, pragmatische und effiziente Anwendung ermöglichen muss.“

Quelle: electrive.net – Paragraf 14a: Bundestagsausschuss schiebt Spitzenglättung zu BNetzA

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Iris Martinz

Iris Martinz

Iris Martinz ist Unternehmens- und E-Mobilitätsberaterin in Österreich, mit langjähriger Erfahrung im Recycling und Second Life von E-Mobilitätsbatterien. Fährt sowohl rein elektrisch, als auch V8, und möchte die beiden Welten etwas näher zusammenbringen. Nachzulesen unter www.mustangsontour.com.

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Martin
Martin
1 Jahr zuvor

Prinzipiell sinnvoll, wenn der Netzbetreiber bei Lastspitzen die Möglichkeit bekommt, diese zu entschärfen, bevor das Netz instabil wird. Die schnelle Gesetzgebung verwundert aber dann doch:

Die Anzahl an Wallboxen und deren Nutzung ist sicher noch mehrere Jahre lang unkritisch, so hoch ist deren Zahl nun noch nicht. Bei komplettem (40 Millionen!!!) Ersatz aller Verbrenner durch BEV wird ein Mehrbedarf an elektrischer Energie von 20-25% entstehen.

Bisherige Modellversuche mit umfangreichem Monitoring haben ein unkritisches Verhalten (Gleichzeitigkeitsfaktor) bezüglich der Netzauslastung gezeigt.

Eigentlich ließe sich auch durch variable Stromtarife und smarte Wallboxen ein bedarfsgerechtes Lastprofil erzeugen, mit V2G-Funktion sogar das Netz zusätzlich stabilisieren. Millionenfach angestöpselte Batterien wären doch ideal, um jegliche Netzschwankungen zu kompensieren.

Bisher geschieht dies durch den teuren Einsatz von Regelenergie. Firmen erhalten z.T. stark vergünstigte Tarife, wenn Sie im Gegenzug Stromreduzierungen und Lastabwurf akzeptieren.
Diese Funktion sollen nun offenbar private Verbraucher übernehmen, natürlich ohne Gegenleistung.

Die Schnelligkeit der Gesetzgebung lässt ein „powered by Lobby“ vermuten, da Ministerien bisher nicht durch vorausschauende Gesetzesgebung geglänzt haben…

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Mad
Mad
1 Jahr zuvor

Wie gut dass zumindest der Bund weiß wie man E- Mobilität zunichte macht. Wenn der Energieversorger nun meine Wallbox steuert, stehe ich im Ernstfall ohne Strom am nächsten Morgen da und komme nicht in die Arbeit. Andere Länder schaffen E-Mobilität auch ohne Stromkappung und sind schon viel weiter als wir. Ich würde sagen, die Regierung hat’s Mal wieder vermasselt. Solche Ideen können nur von denen kommen die selbst nur die größten Diesel fahren.

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bergfex
bergfex
1 Jahr zuvor

Was ich nicht verstehe ist die Aussage, dass man das Laden von E-Autos in die späte Nacht verschieben will. Man muss sich nur die Tabellen der Strompreisbörse ansehen, dann lässt sich sehr leicht erkennen, dass es das größte Stromangebot und damit die niedrigsten Strompreise in der Mittagszeit gibt, wenn die PV-Anlagen am meisten liefern.
Nachts ist der Strom knapp und teuer. Das war früher mal anders, als es PV noch nicht gab.

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R. Telfs
R. Telfs
1 Jahr zuvor

Das auf dem Foto zum Artikel ist ja wirklich ein attraktiver und vertrauenserweckender Platz für die Installation einer Wallbox ;)

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DrGeier
DrGeier
9 Monate zuvor

http://www.bundesnetzagentur.de/14aEnWG

Wer vertritt eigentlich die Wallbox Besitzer, die dann wieder die Goldrandlösungen der Netzbetreiber kaufen müssen um einmal in 10 Jahren ggf. Das Risiko zu minimieren, dass es zu einem Engpass kommt? Ich wette am Ende gibt es dafür dann auch noch eine Eichvorschrift, dem lokalen Elektriker ein nettes regelmäßiges Sümmchen garantiert.

Abgesehen davon bin ich auf die Stadtwerke gespannt, die sich dann mit Internet Servern und Datenprotokollen, Firewalls etc beschäftigen müssen.

Wäre spannend mal einen Bericht über die Anhörung zu sehen. Die Webseite der BNetzA spricht nur von Unternehmen die sich anmelden konnten. Wer vertritt da eigentlich die Endverbraucher? Herr Müller ja wohl nicht mehr. Der hat scheinbar sehr schnell die Seiten gewechselt. Oder gibt es da Indizien dagegen?

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