Der Kauf von E-Autos wird bereits seit 2016 vom Bund gefördert. Die aktuelle Innovationsprämie mit verdoppeltem Bundesanteil gilt noch bis Ende dieses Jahres, also nur noch gut sechs Wochen. Dass diese bis Ende 2025 verlängert werden soll, wurde zwar bereits im November 2020 beschlossen, doch umgesetzt ist dieser Beschluss noch nicht. Wo bleibt also die versprochene neue Förderprämie für E-Autos? Für den Autohandel und den Kunden ist das bisher nicht eingelöste Versprechen der Politik ein großes Problem. Und es geht um viel Geld …
Möchte man sich ein neues Auto kaufen, so ist zumeist der erste Klick jener zum Konfigurator der Herstellers. Wer sich in diesen Tagen ein Plug-in-Hybrid- oder ein Elektroauto zusammenstellen möchte, wird mit folgendem Hinweis zum Umweltbonus konfrontiert: „Der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, die sich auf der Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden, setzt sich derzeit zu zwei Dritteln aus einem staatlichen Anteil (Bundesanteil), der vom BAFA ausgezahlt wird, sowie zu einem Drittel aus einem Herstelleranteil zusammen, sofern das Fahrzeug nach dem 03.06.2020 und bis zum 31.12.2021 zugelassen wird (…)“ – ein beispielhafter Auszug aus dem Konfigurator von Volkswagen.de.
Was passiert eigentlich danach? Der Umweltbonus in seiner jetzigen Form wurde bis zum Jahr 2025 verlängert. Laut politischem Beschluss der Konzertierten Aktion Mobilität (KAM) vom 17. November 2020 soll die zusätzliche Innovationsprämie, die den Bundesanteil verdoppelt, über das Jahr 2021 hinaus verlängert werden. Passiert ist bisher jedoch noch nichts und das Jahr neigt sich mit großen Schritten dem Ende zu. Warum das so ist, darüber kann man bestenfalls spekulieren. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte nach Berichten des Branchenmagazins „kfz-betrieb“ erklärt, die Änderungen seien zur Abstimmung in den einzelnen Ressorts der beteiligten Ministerien. Und dies kann bekanntlich dauern …
Händlern und Kunden wird dies allerdings wenig weiterhelfen. Wer sein E-Auto erst 2022 zulässt oder zulassen kann, muss möglicherweise auf 3.000 Euro Fördergeld verzichten. Zurzeit drängt sich deshalb vor allem folgende Frage auf: Wie schaffe ich es, meinen Neuwagen bis zum Ende des Jahres zu bekommen und ihn gleichzeitig zuzulassen, um die Förderung zu beantragen? Zumal die Chipkrise die Autoindustrie lähmt und infolgedessen auch Auslieferungen um einige Monate verzögert werden können. Sie haben recht: Gar nicht so einfach … Nicht nur Kunden stehen vor einem Rätsel, die Unsicherheit wächst. Bei einigen Kaufinteressenten sorgt das für Zurückhaltung. Händler haben es in diesen Zeiten besonders schwer, weil ihnen die Planungssicherheit fehle.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) macht laut „kfz-betrieb“ nun Druck beim Bundesverkehrsministerium.„Jetzt wird es langsam eng“, soll Christoph Stricker vom ZDK gesagt haben. Und auch der ADAC äußert sich in einem eigenen Beitrag kurz zur Sache: So soll Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand an die geschäftsführende Bundesregierung appelliert haben, die erhöhte Förderung zunächst zumindest um ein halbes Jahr zu verlängern. So könne die neue Regierung die künftigen Maßnahmen an den Hochlauf der E-Mobilität anpassen. Zudem plädierte er dafür, die Höhe der Innovationsprämie für Plug-in-Hybride an deren elektrischen Fahranteil auszurichten.
FDP-Chef Lindner stellt PHEV-Förderung infrage
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) und der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) beurteilen die mit der Verlängerung der Innovationsprämie geplanten strengeren Vorgaben für Plug-In-Hybridfahrzeuge (PHEV) kritisch. Wie bekannt wurde, hat das Bundeswirtschaftsministerium in einer neuen Förderrichtlinie vorgeschlagen, dass 2022 entsprechende PHEV dann nur noch mit dem Umweltbonus gefördert werden sollen, wenn sie über eine rein elektrische Mindestreichweite von mindestens 60 Kilometer verfügen. Das bisher zusätzlich gültige Kriterium des maximalen CO2-Austoßes von 50 Gramm pro Kilometer soll zum 1.Oktober 2022 entfallen. Bereits zum 1. Januar 2024 werde die Mindestreichweite dann sogar auf 80 Kilometer erhöht – diese Verschärfung war ursprünglich ein Jahr später geplant.
Die Verlängerung der Innovationsprämie dürfte auch ein Thema der aktuellen Koalitionsverhandlungen für die Ampel-Regierung (SPD, FDP, Grüne) sein. FDP-Chef Christian Lindner hatte gegenüber der „Rheinischen Post“ die Förderung für Hybridautos nämlich infrage gestellt: „Wir geben zum Beispiel eine Milliarde Euro an Subventionen für Plug-in-Fahrzeuge aus, die keinen gesicherten ökologischen Nutzen haben.“ Vielleicht ist das ja auch einer der Gründe für die verzögerte Fortsetzung der aktuellen Förderung … Wir warten indessen auf gute Neuigkeiten.
Grundlegende Infos zur (noch) aktuellen Innovationsprämie: Sie geht auf das Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 zurück und steht im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Kommission. Die Fördersätze für Elektrofahrzeuge unter 40.000 Euro Nettolistenpreis betragen bis zu 9.000 Euro für einen rein elektrischen Antrieb (Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug) und bis zu 6.750 Euro für ein extern aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug (PHEV). Die Fördersätze für Elektrofahrzeuge über 40.000 Euro Nettolistenpreis betragen bis zu 7.500 Euro für einen rein elektrischen Antrieb (Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug) und bis zu 5.625 Euro für ein extern aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug (PHEV).
Zum Vergleich: Vorher waren es 4.000 Euro für einen rein elektrischen Antrieb und 3.000 Euro für Plug-in-Hybride). Von der Innovationsprämie können – auch rückwirkend – folgende gekaufte oder geleaste Fahrzeuge profitieren: Neue Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden sowie junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt. Mehr dazu auf bundesregierung.de.
Quellen: ADAC, bundesregierung.de, FDP.de, Kfz-betrieb, Rheinische Post, ZDK