Das Bundesumweltministerium hat soeben seine neuen Förderprogramme „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ und „Sozial & Mobil“ gestartet. Ab sofort können Kommunen, gemeinnützige Vereinigungen sowie Organisationen und Unternehmen im Gesundheits- und Sozialwesen die Förderungen beantragen. Mit 150 Millionen Euro sponsert das Bundesumweltministerium bis 2023 individuelle Beratungen, umfassende Anpassungskonzepte und konkrete Maßnahmen, um sich an die klimatischen Belastungen durch den Klimawandel anpassen zu können. Sie reichen von Dach- und Fassadenbegrünungen, Speicherkapazitäten für Regenwasser bis hin zu Sonnensegeln oder Trinkbrunnen.
Sozialen Einrichtungen, die ihre Fahrzeugflotte auf rein batterieelektrische Neufahrzeuge umrüsten möchten, stehen bis 2022 weitere 200 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung sei so gestaltet, dass sie Mehrkosten, die bei der Anschaffung eines Elektroautos anfallen, nahezu komplett ausgleichen soll. Mit den beiden Programmen aus dem Konjunktur- und Zukunftspaket will das Bundesumweltministerium nicht nur Konjunkturimpulse setzen und gegen den Klimawandel vorgehen, sondern auch das Arbeitsumfeld der Beschäftigten sowie die Lebensqualität betreuungsbedürftiger Menschen verbessern.
„Oft fehlen Pflegeheimen, Kindertagesstätten oder Krankenhäusern die Fachkräfte und die nötigen Mittel, um sich neben dem anstrengenden Alltag auch auf die Herausforderungen rund um den Klimawandel einzustellen. Die neuen Förderprogramme sollen soziale Einrichtungen bei der Anpassung an den Klimawandel entlasten und beim Umstieg auf Elektromobilität unterstützen. Beides verursacht Extrakosten, die ohne Förderung in vielen Fällen nicht getragen werden können, obwohl die Maßnahmen dringend nötig sind. Wenn soziale Einrichtungen jetzt aktiv werden, ist das eine Chance für den Klimaschutz und tut auch der Lebensqualität gut.“ – Svenja Schulze, Bundesumweltministerin
Mehr als 273.000 Fahrzeuge sind derzeit für die Unternehmen und Organisationen im Gesundheits- und Sozialwesen auf deutschen Straßen unterwegs. Bislang wird nur eine kleine Zahl davon elektrisch betrieben. Mehr als 45.000 dieser Pkw und Kleinbusse werden jährlich erneuert. Damit soziale Einrichtungen den Umstieg ihrer Flotten auf Elektroantriebe einfacher finanzieren können, werden sie ab sofort mit dem Förderprogramm „Sozial & Mobil“ unterstützt. Die Anschaffung von Elektroautos zahlt sich langfristig aus: Elektroautos haben geringere Betriebskosten als Verbrenner, und aufgrund des CO2-Preises werden herkömmliche Kraftstoffe immer teurer. Für den Kauf eines Elektrofahrzeugs anstelle eines Verbrenners bietet das Programm verschiedene Fördermöglichkeiten. Eine schnelle Beantragung empfiehlt sich mit Blick auf die Programmlaufzeit bis Ende 2022 sowie den aktuell langen Lieferzeiten von Elektrofahrzeugen.
„Pflegedienste, Physiotherapeuten oder Hebammen können jetzt zu Vorreitern moderner Mobilität werden. Mit vielen kurzen Fahrten ist ihr Arbeitsumfeld für Elektromobilität besonders gut geeignet. In Kombination mit dem Umweltbonus können wir mit der Förderung die Mehrkosten eines neuen E-Autos nahezu ausgleichen.“ – Svenja Schulze, Bundesumweltministerin
Das BMU-Förderprogramm richtet sich an Organisationen und Unternehmen, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind. Außerdem können Leasinggeber, die Fahrzeuge an solche Organisationen und Unternehmen verleasen, eine Förderung beantragen. Diese müssen sie an die Leasingnehmer weitergegeben.
Wie hoch ist die „Sozial & Mobil“ Förderung?
Die Art und der Umfang der staatlichen Förderung können – abhängig vom Beihilferecht – variieren. Für den Kauf eines Elektroautos anstelle eines Verbrenners gibt es zwei Fördermöglichkeiten, wobei grundsätzlich die Mehrkosten für ein Elektroauto im Vergleich zu einem Verbrenner förderfähig sind:
- Eine Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer sogenannten De-minimis Beihilfe: vor allem kleinere Organisationen oder Unternehmen können einen Pauschalbetrag von 10.000 Euro pro Fahrzeug sowie zusätzlich die Förderung der dazugehörigen Ladeinfrastruktur (Wallbox oder Ladesäule) beantragen. Eine Kumulierung mit dem Umweltbonus ist möglich.
- Eine Anteilsfinanzierung auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO): Unternehmen oder Organisationen, die nicht unter die De-minimis-Förderung fallen, können eine Investitionsmehrkostenpauschale oder individuelle Mehrkosten beantragen. Es werden je nach Größe des Unternehmens zwischen 40 und 60 Prozent der Mehrkosten übernommen. Eine Förderung der Ladeinfrastruktur ist hier nicht möglich. Es besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, die Ladeinfrastruktur anderer Förderprogramme des Bundes (BMVI) oder der Länder in Anspruch zu nehmen. Eine Kumulierung mit dem Umweltbonus ist möglich.
Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“
Mit dem zweiten neuen Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ unterstützt das BMU soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime oder Hospize aber auch Kindergärten, Schulen, Kieztreffs oder Geflüchteten- und Obdachloseneinrichtungen. Beschäftigte und betreute Personen sollen besser gegen akute klimatische Belastungen geschützt und umfassend auf künftige klimatische Veränderungen vorbereitet werden. Sie erhalten gezielte Unterstützung, zum Beispiel bei baulichen Veränderungen wie Dach- und Fassadenbegrünung, dem Aufbau schattenspendender Pavillons und Sonnensegeln oder der Anschaffung von Trinkwasserspendern.
Zudem sollen soziale Einrichtungen fachliche Beratung sowie die Möglichkeit erhalten, passgenaue Klimaanpassungskonzepte für sich zu entwickeln. Mit Ausbildungs- und Weiterbildungsprogrammen sowie Informationskampagnen werden die Beschäftigten sowie die zu betreuenden Personen und ihre Angehörigen für die Folgen des Klimawandels sensibilisiert. Anträge von finanzschwachen Kommunen und gemeinnützigen Vereinigungen, die bis zum 30. Juni 2021 eingehen, können bis zu 100 Prozent gefördert werden. Das Förderprogramm zur Klimaanpassung läuft bis Ende 2023.
Weitere Informationen zur „Sozial & Mobil“ Förderung sind bei Erneuerbar-Mobil zu finden
Quelle: BMU – Pressemitteilung vom 02.11.2020