Start der Afir: Ladesäulenverordnung ist ab Samstag überholt

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Daniel Krenzer
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Mit Samstag, den 13. April 2024, greift die neue Alternative Fuels Infrastructure Regulation (Afir) der EU und ersetzt damit defacto die deutsche Ladesäulenverordnung (LSV), die wohl künftig nur noch Bezug auf die europäische Regelung nehmen wird. In der Ladeinfrastruktur-Branche wartet man in diesen Tagen gespannt auf das schon seit Wochen angekündigte Guidance Paper, in dem erklärt werden soll, wie die im EU-weit geltenden neuen Recht geregelten Punkte im Detail auszulegen sind. Bis Freitagnachmittag lag dieses Papier jedoch nicht vor, sodass die Afir zunächst einmal in ihrer von der EU vorgelegten Form verbindlich ist. (Update Samstag: Inzwischen liegt das Papier vor, mehr dazu gibt es unter diesem Link).

Inzwischen habe die Bundesregierung einen Gesetzentwurf „zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes“ vorgelegt, berichtet nun Electrive. Dieser sei dem Bundesrat zugeleitet worden, aber noch nicht beraten. Mit dem Gesetz soll eine Rechtssicherheit geschaffen werden.

Da es aber um weitaus mehr Themen als die Ad-hoc-Zahlung an Ladestationen geht, sind offenbar sowohl Guidance Paper als auch Gesetzgebung komplex und zeitintensiv. Doch aus dem von Electrive zitierten Papier geht klar hervor, dass die Ladeinfrastruktur-Anbieter trotz noch fehlender Ausarbeitungen nicht einfach weitermachen können wie bisher: „Die Afir gilt seit dem 13. April 2024 unmittelbar und ohne Umsetzungsrechtsakt in den EU-Mitgliedstaaten.“

EU-Kommission lockert offenbar QR-Code-Regel

Das dürfte bedeuten, dass viele Anbieter zunächst einmal mit dem Aufbau von Ladestationen warten könnten, bis die rechtlichen Details geklärt sind. Denn in der Afir selbst gibt es an manchen Stellen noch Interpretationsspielräume, die in der Branche seit einigen Wochen intensiv diskutiert werden. Auch der Bundesverband Beratung neue Mobilität e.V. (BBNM) hatte über die Veränderungen berichtet. Für neu errichtete Ladestationen für Elektroautos gelten ab dem Stichtag geänderte Regeln für den Bezahlvorgang. Öffentlich zugängliche DC-Schnellladepunkte ab 50 kW Ladeleistung müssen ab diesem Zeitpunkt mit einem Kartenleser oder einer kontaktlosen Bezahlmöglichkeit für die Ad-Hoc-Bezahlung ausgerüstet sein. Ab 2027 müssen auch bestehende Säulen umgerüstet sein, ein Kartenterminal brauchen aber nur die neu installierten DC-Ladestationen.

Intensiv diskutiert wird zudem die Frage, ob an AC-Ladesäulen ein statischer QR-Code mittels eines Aufklebers ausreicht oder ein dynamischer, für jeden Zahlvorgang individuell erzeugter QR-Code nötig ist. Dies wäre nur mit einem entsprechenden Display möglich, über das die wenigsten AC-Ladestationen verfügen. Zumindest hier kann offenbar Entwarnung gegeben werden: In einem der Redaktion vorliegenden Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 25. März als Antwort auf einen Appell aus der Branche ist zu lesen, dass die Bundesregierung die Auffassung teilt, dass ein statischer QR-Code weiterhin zulässig sei. Die EU-Kommission sei von ihrer ursprünglich „engen Einschätzung“ abgewichen, dass es sich um einen spezifischen QR-Code handeln muss, heißt es weiter. Die erwähnte Auslegungshilfe soll „in Kürze“ vorgelegt werden.

Quelle: Electrive – „Bund bringt AFIR-Umsetzung auf den Weg“

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Daniel Krenzer

Daniel Krenzer

Daniel Krenzer ist als studierter Verkehrsgeograf und gelernter Redakteur seit mehr als zehn Jahren auch als journalistischer Autotester mit Fokus auf alternative Antriebe aktiv und hat sich zudem 2022 zum IHK-zertifizierten Berater für E-Mobilität und alternative Antriebe ausbilden lassen.

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