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„Elektroautos sind viel zu teuer!“ Das war lange Zeit die Standardantwort von E-Auto-Kritikern und -Zauderern auf die Frage, warum sie sich kein Stromfahrzeug zulegen möchten. Doch dieses Argument ist längst entkräftet: Dank vielfältiger Fördermöglichkeiten sowie den Einsparungen beim Treibstoff, bei Wartung und Reparaturen ist man mit einem Elektroauto in vielen Fällen deutlich günstiger unterwegs als in einem Benziner oder Diesel.
Bereits seit dem Jahr 2016 gibt es den Umweltbonus. Zu Beginn förderte der Staat die Anschaffung eines E-Autos mit bis zu 4000 Euro – jeweils zur Hälfte getragen vom Bund und dem jeweiligen Autohersteller. Ende 2019 wurde der Umweltbonus auf bis zu 6000 Euro erhöht, ebenfalls 50:50 finanziert von Staat und Herstellern, und bis zum Jahr 2025 verlängert. Im Zuge des Corona-Konjunkturpakets wurde die Förderung nochmals erhöht: Der Staat verdoppelte zum vergangenen Juni seinen Zuschuss-Anteil unter dem Schlagwort „Innovationsprämie“ – seitdem und befristet bis Ende 2021 erhalten Käufer eines reinen Elektroautos bis zu 9000 Euro. Den Maximalzuschuss gibt es allerdings nur für E-Autos, deren Listenpreis unterhalb von 40.000 Euro liegt. Für teurere E-Autos gibt es bis zu einem Listenpreis von 65.000 Euro eine Kaufprämie von 7500 Euro. Bei den Listenpreisen gelten die Beträge für das jeweilige Basismodell. Aufschläge für Sonderausstattungen beeinflussen die Höhe der Kaufprämie nicht.
Vom Umweltbonus profitieren vor allem die Käufer kleinerer und kompakter Elektroautos. Zwar kosten Verbrenner im Kleinwagensegment auf den ersten Blick nur gut die Hälfte eines in Ausstattung vergleichbaren Elektroautos. Dank der großzügigen Förderung jedoch gleichen sich die Kaufpreise stark an: Einige beliebte E-Autos wie der Smart ED oder der VW e-Up mit seinen Konzernbrüdern Seat Mii Electric und Skoda Citigo-e sind nach Abzug der Prämie schon ab gut 12.000 Euro zu haben. Ein Segment höher, in der Preisklasse um 30.000 Euro, sind beliebte Elektroautos wie Opel Corsa-e, Peugeot e-208, Renault Zoe oder der VW ID.3 dank Umweltbonus und Innovationsprämie schon ab gut 20.000 Euro zu haben – und somit eindeutig auf dem Niveau von ähnlich ausgestatteten Benzinern und Dieseln.
Wie kann man den Umweltbonus beantragen?
Den Umweltbonus beantragen können Privatpersonen, Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Den Herstelleranteil von bis zu 3000 Euro erhalten Käufer meist automatisch, da er vom Händler in der Regel mit dem Kaufpreis oder als Leasing-Sonderzahlung direkt verrechnet wird. Für die bis zu 6000 Euro vom Staat müssen Interessenten einen Antrag beim dafür zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellen, welches kurz BAFA genannt wird. Wichtig: Das Elektroauto muss bereits vor der Antragstellung erworben und zugelassen sein und sich auf der BAFA-Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge befinden, welche auf der Website des Amtes verfügbar ist und regelmäßig aktualisiert wird. Alle erforderlichen Unterlagen müssen ebenfalls per Internet über ein Online-Formular an das BAFA übermittelt werden.
Wird das Elektroauto gekauft, müssen beim BAFA neben der Rechnung auch die Zulassungsbescheinigung Teil II sowie eine Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben eingereicht werden. Wird das E-Auto geleast, sind neben dem Leasingvertrag und der verbindlichen Bestellung des Fahrzeugs eine Kalkulation der Leasingrate und ebenfalls die Zulassungsbescheinigung Teil II sowie die Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben zu übermitteln. Bei gewerblichem Leasing ist zudem eine Abtretungserklärung notwendig.
Nach positiver Überprüfung durch das BAFA, welche aufgrund des aktuellen E-Auto-Booms mehrere Wochen bis Monate dauern kann, wird die Förderung bewilligt und auf das angegebene Konto des Antragstellers ausbezahlt. Weitere Detail-Infos sowie eine Servicenummer für Rückfragen finden Interessenten auf der Website des BAFA.
100 Euro zusätzlich für das AVAS
Über das BAFA fördert die Bundesregierung zusätzlich zum Umweltbonus auch ein im Fahrzeug verbautes akustisches Warnsystem (Acoustic Vehicle Alerting System, AVAS). Das System gibt bei geringer Geschwindigkeit Warnsignale ab, damit die leisen E-Autos von anderen Verkehrsteilnehmern wie etwa Fußgängern und Radfahrern besser wahrgenommen und somit Unfälle vermieden werden. Das AVAS ist in den meisten E-Autos bereits ab Werk integriert und muss laut EU-Gesetz ab 1. Juli 2021 in sämtlichen neu zugelassenen Elektrofahrzeugen enthalten sein. Um die dafür pauschal ausbezahlten 100 Euro Förderung des BAFA zu erhalten, muss das AVAS-System zum Zeitpunkt des Kaufs im Auto verbaut sein, sei es serienmäßig oder durch den Einbau einer autorisierten Werkstatt.
Der Umweltbonus fällt sogar etwas höher aus als die bis zu 9000 genannten Euro, da die 3000 Euro Herstelleranteil vom Nettokaufpreis des Wagens abgezogen werden. Beim noch bis zum Ende des Jahres gültigen Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent sparen E-Auto-Käufer somit weitere 480 Euro, steigt der Satz wieder auf die üblichen 19 Prozent sind es 570 Euro. Macht zusammen inkl. AVAS-Bonus bis zu 9670 Euro, welche durch den Umweltbonus schon beim Kauf eingespart werden können. Dank einiger weiterer Förderprogramme von Staat, Ländern und Kommunen kann der Förderbetrag sogar deutlich fünfstellig werden.
Förderprogramme von Ländern und Kommunen
Zum Teil sehr großzügige Förderprogramme gibt es auch auf der Ebene von Ländern und Kommunen, die meisten davon sind ausgerichtet auf den Kauf und die Installation einer Lademöglichkeit, sei es daheim, bei Arbeitgebern oder im öffentlichen Bereich. Die Förderbedingungen und Höhe der Zuschüsse unterscheiden sich von Land zu Land und Kommune zu Kommune zum Teil sehr stark. Besonders attraktive Angebote hat das Land Nordrhein-Westfalen zu bieten, und fördert zum Beispiel die Installation einer Wallbox oder Ladesäule mit bis zu 2000 Euro für Privatpersonen, bis zu 4000 Euro für Unternehmen und bis zu 5800 Euro für Kommunen. Weitere 500 Euro pro Ladepunkt gibt es, wenn die Ladeinfrastruktur zumindest teilweise mit vor Ort selbst erzeugtem Strom betrieben wird und weitere 1500 Euro, wenn der Ladepunkt vom Stromversorger netzdienlich gesteuert werden kann.
Einen ersten Überblick über die unzähligen verschiedenen Programme von Bund, Ländern und Kommunen mit Detailinfos und einer praktischen Suche nach Postleitzahlen verschafft die Förderdatenbank Elektromobilität von unserem Werbepartner Energielösung. Lohnenswert ist es mitunter auch, sich bei seiner Kommune oder den örtlichen Stadtwerken selbst nach Förderprogrammen zu erkundigen. Einige bieten zum Beispiel auch eine kostenlose Beratung zum Umstieg auf ein Elektroauto an.
Steuern sparen mit dem Elektroauto
Einen weiteren Anreiz für den Umstieg auf Elektroautos hat der Staat geschaffen, indem er sie von der Kfz-Steuer befreit hat. Sie gilt zehn Jahre lang, längstens jedoch bis Ende 2030. Gleichzeitig erhöht sich die am Hubraum und dem CO2-Ausstoß bemessene jährliche Abgabe für besonders klimaschädliche Verbrenner ab dem 1. Januar 2021 deutlich: Für einen Diesel mit drei Litern Hubraum und einem CO2-Ausstoß von 221 g/km sind künftig 649 statt wie bisher 537 Euro fällig. Wer stattdessen ein Elektroauto wählt, spart sich diese Belastung komplett.
Ist das Elektroauto ein Dienstwagen, greift zudem ein günstigerer Satz bei der Besteuerung der privaten Nutzung eines Firmenwagens: Er liegt statt wie sonst üblich bei einem bei einem E-Auto bei nur 0,25 Prozent, was je nach Modell Einsparungen im deutlich vierstelligen Bereich pro Jahr ermöglicht. Zu beachten ist dabei die Obergrenze beim Brutto-Kaufpreis, die bei 60.000 Euro liegt.
Pauschal 900 Euro für die Wallbox daheim
Am 24. November startet das bereits Anfang Oktober angekündigte Förderprogramm für die Installation privater Ladestationen an Wohngebäuden. Pro Ladepunkt gibt es über ein Zuschussprogramm der staatlichen Förderbank KfW pauschal 900 Euro. Pro Ladepunkt heißt konkret, dass z.B. Doppellader mit Anschlüssen für zwei Elektroautos mit 1800 Euro gefördert werden, oder dass Wohnungsgenossenschaften, die zehn Ladepunkte auf einmal aufbauen, 9000 Euro erhalten. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter und Vermieter einer Wohnung sowie Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger.
Für den KfW-Zuschuss gelten einige Grundvoraussetzungen: Die Wallbox muss fabrikneu sein, eine Ladeleistung von 11 kW aufweisen, fest verbaut sein und auf der Liste der geförderten Ladestationen der für die Auszahlung zuständigen KfW-Bank aufgeführt sein. Zudem muss der Ladepunkt – mit Blick auf die Netzdienlichkeit – intelligent und steuerbar sein. Der Strom, den er ans Elektroauto abgibt, muss nachweislich Ökostrom sein. Die Förderung muss beantragt werden, bevor die Ladestation bestellt wird, und wird erst nach Abschluss des Vorhabens ausbezahlt.