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Innovationsprämie bis Ende 2022 verlängert

Felix KatzbyFelix Katz
5. Januar 2022
Lesedauer: 3 Minuten

Innovationsprämie bis Ende 2022 verlängert

Felix KatzbyFelix Katz
5. Januar 2022
Lesedauer: 3 Minuten

© Abbildung(en): Volvo

Innovationsprämie bis Ende 2022 verlängert

Felix KatzbyFelix Katz
5. Januar 2022
Lesedauer: 3 Minuten
Home Elektroauto News 2022

Der Koalitionsvertrag setzt auf eine nachhaltige, alltagstaugliche und bezahlbare Mobilität. Er sieht unter anderem vor, die Innovationsprämie bis Ende 2022 fortzuführen. Dazu hat die Bundesregierung die derzeit geltende Förderrichtlinie für Elektrofahrzeuge angepasst. Sie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Aus dem Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode geht hervor: „Insbesondere aufgrund bestehender Auslieferungsschwierigkeiten der Hersteller bei bereits bestellten Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen werden wir die Innovationsprämie zur Unterstützung der Anschaffung elektrischer Pkw unverändert nach der bisherigen Regelung bis zum 31. Dezember 2022 fortführen.

Wir wollen die Förderung für elektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybride degressiv und grundsätzlich so reformieren, dass sie ab 1. Januar 2023 nur für Kfz ausgegeben wird, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird.“

Mit der Innovationsprämie wird der staatliche Anteil am sogenannten Umweltbonus verdoppelt. Der Umweltbonus ist der gemeinsame Beitrag von Bundesregierung und Industrie, mit dem der Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen gefördert werden soll. Die Bundesregierung will der Elektromobilität weiteren Schub verleihen und die Förderung stärker auf Klimaschutz ausrichten. „Bis zu der Neuaufstellung (…) verlängern wir die derzeitige Innovationsprämie bis Ende 2022“, so Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck. Die derzeit geltende Förderrichtlinie für Elektrofahrzeuge wurde entsprechend angepasst und tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft. Elektrofahrzeuge im Sinne des § 2 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) sind elektrisch
betriebene Fahrzeuge, wobei zwischen drei Typen des Elektrofahrzeugs unterschieden wird: Reine Batterieelektrofahrzeuge fahren ausschließlich mit Akkustrom. Sie sind rein batteriebetrieben und nutzen nur die Batterie als Energiequelle. Plug-in-Hybride kombinieren einen Verbrennungs- mit einem Elektromotor. Ihre Batterie kann am Stromnetz aufgeladen werden. Brennstoffzellenfahrzeuge verfügen über einen Antrieb, dessen Energiewandler ausschließlich aus einer Brennstoffzelle und mindestens einer elektrischen Antriebsmaschine bestehen.

Weiterhin bis zu 9.000 Euro Förderung

Käuferinnen und Käufer von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen erhalten im Jahr 2022 weiterhin bis zu 9.000 Euro Förderung; davon übernimmt der Bund 6.000 Euro. Plug-in-Hybride werden mit maximal 6.750 Euro bezuschusst, der staatliche Anteil liegt hier vorerst weiter bei 4.500 Euro. Ab 2023 soll dann das neue Förderdesign greifen. Förderfähig sind: reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-in-Hybride), Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Fahrzeuge, die höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren oder eine rein elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweisen.

Von der Innovationsprämie profitieren folgende Elektrofahrzeuge: Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden, Gebrauchtwagen, die erstmals nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist. Das Fahrzeug muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden. Im Übrigen: Auch ein Leasing wird gefördert. Die ist jedoch abhängig von der Leasingdauer gestaffelt. Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten weiterhin die volle Förderung. Antragsteller muss derjenige sein, auf den das Fahrzeug zugelassen wird. Ein Leasinggeber ist nur dann antragsberechtigt, wenn er Eigennutzer ist. Eine Ausnahme stellt das Mitarbeiterleasing bei gewerblichem Leasing dar.

Der Antrag auf Gewährung des Umweltbonus ist ausschließlich online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. Die Antragsbearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge. Den Antrag zur neuen Richtlinie und weitere Informationen zum Förderprogramm erhaltet ihr hier.

Quelle: Bundesregierung.de
Felix Katz

Felix Katz

Felix Katz liebt alles, was vier Räder und einen oder gleich mehrere Motoren hat. Nicht nur Verbrenner, sondern vor allem Elektroautos haben es ihm angetan. Als freiberuflicher Autojournalist stromert er nicht nur fast jeden Tag umher, sondern arbeitet seit über zehn Jahren für viele renommierte (Fach-)Medien und begleitet den Mobilitätswandel seit Tag eins mit.

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Peter Bigge von Berlin
Peter Bigge von Berlin
1 Jahr zuvor

Alles schön und gut, jeder Regierungsneustart bedarf seine Zeit.
Da hätte ich mir aber bereits etwas mehr erwartet, z.B. die Abschaffung der „E-Kennzeichnung“ für nicht reinelektrisch betriebene Fahrzeuge, welche ein Statussymbol für die äußerst grenzwertigen PHEVs darstellt.
Ein E-Kennzeichen ist Hipp und vor allem recht großen Fahrzeugen zur Schau getragen.
Wetten, die PHEVs gäbe es viel seltener auf der Straße, wenn dies nicht so wäre.
Die nächste Förderstufe mit 60km reinelektrisch ist ein Lacher für all diejenigen, die ihren PHEV sowieso nicht elektrisch laden.
Eigentlich ist die ganze PHEV-Förderung völlig überflüssig, weil es heute keinen Grund mehr gibt einen Verbrenner zu fahren und es mittlerweile von allen Herstellern genug Auswahl an BEVs gibt. gerade in den recht beliebten SUV-Klassen.
Und da wäre natürlich noch die Einführung von Tempo 130, welches nicht nur das Klima schützt, sondern vielmehr den Tod von Milliarden von Lebewesen verhindert.
Bitte Koalitionsvertrag nachbessern, oder das Grün umpinseln :-)

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Alex S.
Alex S.
1 Jahr zuvor

Immer noch wird das Geld der deutschen Steuerzahler für dreckige Plug-In-Verbrenner ausgegeben. Obwohl jede Entscheidung zukünftig am Klimaschutz ausgerichtet sein soll, Klimaschutz ist ein Grundrecht, wird ein gesundes Leben für unsere Kinder und Enkel durch die Förderung der Neandertal-Technik von deutschen Betrugs-Konzernen weiter gefördert. Wann kommt endlich eine Aufstockung für Brennstoffzellen-Technologie?
Ach ja, das können die Betrugs-Konzerne ja nicht.
Ich höre von vielen Menschen, die sich ein neues Auto kaufen, dass sie nicht mehr bei den Betrugs-Konzernen kaufen. Auch der Hintergrund dass die Autos nicht „Made in Germany“ sind, lässt viele Kunden eine neue Marke suchen. Es gibt ja einige Hersteller auf der Welt, die nicht durch ihre Regierung (CSU/CDU) in die Abhängigkeit Asiens getrieben worden sind. Aber die Auswahl ist kleiner geworden.

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