Dr. Franziska Lietz, Rechtsanwältin im Energie- und Umweltrecht, war in dieser Folge des Podcasts zu Gast. Wir haben uns zum Thema Recht und Gesetze rund um die Elektromobilität unterhalten. Wie wir im Gespräch herausarbeiten konnten, haben die rechtlichen Vorgaben zwar in einigen Fällen positive Auswirkungen auf die Elektromobilität, auf der anderen Seite kann aber festgestellt werden, dass die teilweise sehr komplexen Anforderungen den Ausbau der Elektromobilität auch bremsen.
Als erstes haben wir uns das Thema Strompreis und EEG-Umlage vorgenommen. Wir sprechen darüber, in welche neuen energierechtlichen Rollen die Anbieter von Ladestrom und die Betreiber von Elektrofahrzeugen schlüpfen, welche neuen Pflichten daraus entstehen und worauf es in der Praxis zu achten gilt. Einen weiteren Schwerpunkt des Gesprächs bildet die Frage, welche Schwierigkeiten das Laden eines Dienstfahrzeuges zuhause für den Mitarbeiter mit sich bringen kann und wie man diese praxisnah lösen kann. Damit das alles dann am Ende nicht nur graue Theorie bleibt, hat Franziska die Themen aufgrund Ihrer Praxiserfahrung mit vielen greifbaren Beispielen veranschaulicht.
Dabei lässt sich direkt zu Beginn festhalten, dass nicht das E-Auto oder die Lademöglichkeit an sich die Herausforderung für Unternehmen und Mitarbeiter darstellen, sondern der daraus folgende Stromverbrauch. Denn aus diesem in der Sprache der Juristen als „Letztverbrauch“ bezeichneten Vorgang folgt der Anfall einer Reihe von Abgaben und Umlagen, insbesondere der EEG-Umlage.
Die EEG-Umlage wird in Deutschland auf jede letztverbrauchte Kilowattstunde Strom erhoben, um die Förderzahlungen an EE-Anlagenbetreiber zu finanzieren. Zahlen muss die EEG-Umlage stets derjenige, der Strom an den unmittelbaren Letztverbraucher, also z.B. den Betreiber eines Elektroautos, liefert. Und so kann ein Unternehmen, das durch das Angebot von Lademöglichkeiten, z.B. für Gäste oder Mitarbeiter, die E-Mobilität vorantreiben will, ganz unverhofft EEG-umlagepflichtiger „Stromlieferant“ werden. In dieser Rolle hat die Person bzw. das Unternehmen dann nach dem EEG einige Pflichten zu beachten, z.B. die Pflicht zur Meldung der abgegebenen Mengen und zur Zahlung von EEG-Umlage. Franziska erläutert im Podcast, welche Vereinfachungen das Gesetz hier erlaubt, um den bürokratischen Aufwand für den Ladestromanbieter so gering wie möglich zu halten.
Besonderheiten gelten, wenn große energieintensive Unternehmen Privilegierungen bei den Strompreisbestandteilen erhalten, wie z.B. die (nicht unumstrittene) sog. Besondere Ausgleichsregelung, nach der unter bestimmten Voraussetzungen die EEG-Umlage reduziert wird. Gerade bei solchen Unternehmen ist es entscheidend, dass exakt zwischen reduziertem Eigenverbrauch oder Drittstrom (z.B. Abgabe von Ladestrom an E-Autos von Dritten) unterschieden wird. Passieren hier Fehler, z.B. durch fälschliche Angabe einer Drittmenge als Eigenverbrauch, kann schnell das ganze Privileg in Millionenhöhe entfallen, sodass das Thema Drittmengenabgrenzung – auch weit über die Elektromobilität hinaus – für diese Unternehmen seit Jahren ein Politikum darstellt.
An dieser Stelle haben wir uns für einen spontanen Exkurs zum neuen CO2-Preis entschieden, welcher die EEG-Umlage Stück für Stück ablösen soll. Franziska erläutert, dass die EEG-Umlage und auch das Privileg der Besonderen Ausgleichsregelung sämtliche Stromverbräuche gleichermaßen be- oder entlastet – unabhängig davon, ob es sich um Grün- oder Graustrom handelt. Der CO2-Preis hingegen setzt am eingesetzten Energieträger an (also z.B. Erdgas oder Kohle im Kraftwerk, Diesel im Fahrzeug). Damit wird Energie, die im Ursprung aus fossilen Quellen stammt, gegenüber „grünen“ Energien, z.B. Strom aus einem Windpark, verteuert. Mit steigenden CO2-Preisen wird „Grüner“ Strom zukünftig also im Verhältnis günstiger werden und voraussichtlich auch die E-Mobilität noch attraktiver machen.
Zum Ende der Folge haben wir uns dann noch darüber unterhalten, welche Wechselwirkungen entstehen, wenn ein Mitarbeiter seinen E-Dienstwagen zu Hause mit Strom aus seiner eigenen PV-Anlage lädt. Obwohl dies zwar politisch und ökologisch insgesamt begrüßenswert erscheint, kommt auch hier wieder das schon zuvor thematisierte „Stromlieferanten“-Dilemma zum Tragen: Wenn der Betreiber des Dienstwagens der Arbeitgeber ist, beliefert der Mitarbeiter diesem beim Laden mit Strom. Weil es sich dann nicht mehr um privilegierten Selbstverbrauch handelt, ist der PV-Strom dann aber nicht mehr EEG-umlagefrei. Franziska erläutert, welche Lösungen nach aktuellem Recht hierfür in der Praxis in Betracht kommen und warum diese im Ergebnis aber nicht immer ausreichen, um die Nutzung von Dienstfahrzeugen durch Mitarbeiter wirklich vollständig rechtssicher zu machen und eine praxisgerechte Umsetzung zu ermöglichen.
Unser Fazit ist dann auch: Die Regelungen sind zwar komplex, aber das meiste ist dennoch aktuell bereits – teilweise mit etwas zu viel Aufwand und Kosten – umsetzbar. Um es Privatpersonen, Unternehmen und ihren Mitarbeitern in Zukunft aber noch einfacher zu machen, auf die umweltfreundliche Elektromobilität umzusteigen, ist der Gesetzgeber gefragt, Vereinfachungen zu schaffen, die in der Praxis auch wirklich ankommen.
Gerne kannst du mir auch Fragen zur E-Mobilität per Mail zukommen lassen, welche dich im Alltag beschäftigen. Die Antwort darauf könnte auch für andere Hörer des Podcasts von Interesse sein. Wie immer gilt: Über Kritik, Kommentare und Co. freue ich mich natürlich. Also gerne melden, auch für die bereits erwähnten Themenvorschläge. Und über eine positive Bewertung, beim Podcast-Anbieter deiner Wahl, freue ich mich natürlich auch sehr! Danke.