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Novellierung der Ladesäulenverordnung „ein wichtiger und richtiger Schritt“

Copyright ©: shutterstock / 1747440320

Novellierung der Ladesäulenverordnung „ein wichtiger und richtiger Schritt“

Michael Neißendorferby Michael Neißendorfer
26. Januar 2022
Lesedauer: 2 Minuten
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Ingo Limburg, Vorstandsvorsitzender der Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V., hat in einem Interview mit IT-Zoom erklärt, warum er die viel diskutierte Novellierung der Ladesäulenverordnung begrüßt. „Als Initiative Deutsche Zahlungssysteme beschäftigen wir uns vor allem mit den Hürden, die aktuell noch mit der Bezahlung des getankten Stroms verbunden sind“, erklärt Limburg zu Beginn des Interviews.

Er sagt, dass laut einer Umfrage gut 80 Prozent der zukünftigen E-Mobilisten an Elektroautos-Ladesäulen „wie gewohnt mit Girocard oder Kreditkarte – physisch als Plastikkarte oder digital im Smartphone – bezahlen“ wollen. Hierfür haben Bundesregierung und auch Bundesrat mit der Novellierung der Ladesäulenverordnung „bessere Rahmenbedingungen geschaffen und im Sinne der Verbraucher gehandelt“.

Sein Verband begrüße diese Entscheidung „ausdrücklich“, da damit Limburgs Meinung nach auch Vorbehalte gegenüber Elektroautos ausgeräumt werden können. „Bisher waren Verbraucher beim Bezahlen von Ad-hoc-Ladungen – also genau dann, wenn es schnell gehen muss – mit vielen unterschiedlichen und geschlossenen Spezialsystemen konfrontiert“, erklärt er. Die Bezahlung der geladenen Energie „erfolgt heute oftmals noch über diese geschlossenen Systeme“, z.B. über Apps oder RFID-Chips und -Karten, für die man sich zuvor registrieren und/oder anmelden muss. Diese „Unübersichtlichkeit beim Bezahlen“ habe bisher viele E-Mobility-Interessenten abgeschreckt.

„Wenn die E-Mobilität Fahrt aufnehmen soll, dann mit einem Bezahlmittel, das jeder kennt und täglich benutzt“

„Dass das Laden insbesondere unterwegs schnell, sicher und unkompliziert funktioniert“, sei essentiell, so Limburg weiter, und gerade deshalb sei die Novellierung der Ladesäulenverordnung „ein wichtiger und richtiger Schritt“. Das neue Gesetz schreibt vor, dass Betreiber von Ladeinfrastruktur beim Ad-hoc-Laden ab Juli 2023 bei neu aufgestellten Ladesäulen eine kontaktlose Zahlung mittels gängiger Debit- und Kreditkarte als Mindeststandard anbieten müssen. Bestehende Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden.

„Wenn die E-Mobilität zum Alltag werden soll, dann muss auf die Mittel gesetzt werden, die von den Verbrauchern bereits genutzt werden“, sagt Limburg, wie es überall sonst auch Usus sei, „beim Bäcker, an der Supermarktkasse, am Snackautomaten oder beim ganz normalen Tanken. […] Kartenzahlung ist das Bezahlmittel des hier und jetzt und wenn die E-Mobilität Fahrt aufnehmen soll, dann mit einem Bezahlmittel, das jeder kennt und täglich benutzt.“

Neben der Wahlfreiheit beim Bezahlen sei beim Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur zudem wichtig, „dass Verbraucher transparent angezeigt bekommen, was die Kilowattstunde Strom kostet, die sie tanken“. Dies sei beim Roaming und dem App-basierten Zahlen oft nicht der Fall, kritisiert Limburg. „Ein bequemes und sicheres Begleichen der Tankrechnung ganz so, wie es Autofahrer bisher von der herkömmlichen Tankstelle kennen, sollte deshalb zum Standard werden.“

Quelle: IT-Zoom – „Ein wichtiger und richtiger Schritt“

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Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer ist E-Mobility-Journalist und hat stets das große Ganze im Blick: Darum schreibt er nicht nur über E-Autos, sondern auch andere Arten fossilfreier Mobilität sowie über Stromnetze, erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit im Allgemeinen.

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