Ende Dezember hat sich der Freistaat Sachsen dazu entschlossen die Förderung dezentraler Stromspeicher, die zur Flexibilisierung von selbst erzeugtem Strom aus Photovoltaikanlagen beitragen, fortzusetzen. 3,5 Millionen Euro werden hierfür dieses Jahr in die Hand genommen, um weitere Stromspeicher am Markt einzuführen. Eine Veränderung, welche nicht unerwähnt bleiben sollte, gibt es 2018 dennoch. Nun können auch Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Förderung in Kombination mit einem neuen Stromspeicher oder Nachrüstsatz beantragt wird.
Ab dem 4. Januar 2018 gelten höhere Fördergrenzen bis 50.000 Euro und an die Marktentwicklung angepasste Fördersätze. Für die Förderung konventioneller Stromspeicher wird ein Sockelbetrag in Höhe von 1.000 Euro zugrunde gelegt, der um einen Leistungsbetrag in Höhe von 200 Euro pro kWh Nutzkapazität aufgestockt werden kann. Für die mit dem Stromspeicher verknüpfte Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge beträgt die Zuwendung 400 Euro pro Ladepunkt AC und 1.500 Euro pro Ladepunkt DC. Die Antragsstellung nach der neuen Richtlinie ist ebenfalls seit dem 4. Januar 2018 möglich.
„Damit gehen wir einen wichtigen Schritt bei der Verknüpfung von Strom und Mobilität und tragen zur Entlastung der Netze vor Ort bei. Mit der Erhöhung des Maximalfördersatzes ermöglichen wir eine finanziell attraktive Förderung für größere Stromspeicher in Kommunen und Unternehmen, die Ihre Eigenversorgungsquote mit dem selbst produzierten Strom erhöhen wollen. Wir denken da vor allem auch an Quartierspeicher.“ – Martin Dulig, Wirtschaftsminister Sachsen
Quelle: Sachsen.de – Freistaat Sachsen fördert Stromspeicher und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge