Die Europäische Kommission hat eine Modernisierung der EU-Rechtsvorschriften für Batterien vorgeschlagen und setzt damit ihre erste Initiative im Rahmen der im neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angekündigten Maßnahmen um. Batterien, die über ihren gesamten Lebenszyklus nachhaltiger sind, sind von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung der Ziele des europäischen Green Deals und tragen zum darin festgelegten Null-Schadstoff-Ziel bei. Sie fördern eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit und sind für grünen Verkehr und saubere Energie ebenso erforderlich wie für das Erreichen der Klimaneutralität bis 2050. Der Vorschlag befasst sich mit den sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Fragen im Zusammenhang mit allen Typen von Batterien.
Batterien, die in der EU in Verkehr gebracht werden, sollten über ihren gesamten Lebenszyklus nachhaltig, leistungsfähig und sicher sein. D. h., dass Batterien mit möglichst geringen Umweltauswirkungen aus Materialien hergestellt werden, die unter vollständiger Einhaltung der Menschenrechte sowie sozialer und ökologischer Standards gewonnen wurden. Batterien müssen langlebig und sicher sein und am Ende ihrer Lebensdauer sollten sie umgenutzt, wiederaufbereitet oder recycelt werden, sodass wertvolle Materialien in die Wirtschaft zurückfließen.
Förderung nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit in Europa
Die Kommission schlägt verbindliche Anforderungen für alle Batterien (d. h. Industrie-, Starter-, Traktions- und Gerätebatterien) vor, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Für die Entwicklung einer nachhaltigeren und wettbewerbsfähigeren Batterieindustrie in Europa und weltweit sind Anforderungen wie die Verwendung verantwortungsvoll beschaffter Materialien mit begrenztem Einsatz gefährlicher Stoffe, ein Mindestgehalt an recyceltem Material und ein kleiner CO2-Fußabdruck, Leistung, Haltbarkeit und Kennzeichnung sowie die Erfüllung der Sammel- und Recyclingvorgaben von wesentlicher Bedeutung.
Die Schaffung von Rechtssicherheit wird zusätzlich zur Mobilisierung umfangreicher Investitionen und zur Steigerung der Produktionskapazität für innovative und nachhaltige Batterien nicht nur in Europa beitragen, um auf den rasch wachsenden Markt zu reagieren.
Minimierung der Umweltauswirkungen von Batterien
Die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 erleichtern. Bessere und leistungsfähigere Batterien werden einen wichtigen Beitrag zur Elektrifizierung des Straßenverkehrs leisten, sodass die Emissionen aus diesem Bereich erheblich sinken werden und die Verbreitung von Elektrofahrzeugen steigen wird. Außerdem lässt sich mit ihrer Hilfe der Anteil erneuerbarer Energiequellen am Energiemix der EU leichter erhöhen.
Mit diesem Vorschlag will die Kommission ferner die Kreislaufwirtschaft in den Batterie-Wertschöpfungsketten und eine effizientere Ressourcennutzung fördern, sodass sich Batterien so wenig wie möglich auf die Umwelt auswirken. Ab dem 1. Juli 2024 dürfen nur noch wiederaufladbare Industrie- und Traktionsbatterien in Verkehr gebracht werden, für die eine Erklärung zum CO2-Fußabdruck erstellt wurde.
Um die Lücken im Kreislauf zu schließen und wertvolle Materialien, die in Batterien verwendet werden, so lange wie möglich in der europäischen Wirtschaft zu halten, schlägt die Kommission neue Anforderungen und Zielvorgaben für den Gehalt an recycelten Materialien sowie für die Sammlung, Behandlung und das Recycling von Batterien am Ende der Lebensdauer vor. Dadurch würde sichergestellt, dass Industrie-, Starter- oder Traktionsbatterien nach ihrer Nutzungsdauer der Wirtschaft nicht verloren gehen.
Um die Sammlung und das Recycling von Gerätebatterien erheblich zu verbessern, sollte die derzeitige Sammelquote von 45 Prozent auf 65 Prozent im Jahr 2025 und 70 Prozent im Jahr 2030 steigen, damit die Materialien für Batterien, die wir zu Hause verwenden, für die Wirtschaft nicht verloren gehen. Andere Batterien – Industrie-, Starter- oder Traktionsbatterien – müssen ohne Ausnahme gesammelt werden. Alle gesammelten Batterien müssen recycelt und ein hoher Verwertungsgrad erreicht werden, insbesondere bei wertvollen Materialien wie Kobalt, Lithium, Nickel und Blei.
Second-Life-Anwendungen sollen erleichtert werden
In der vorgeschlagenen Verordnung wird ein Rahmen festgelegt, der die Umnutzung von Batterien aus Elektrofahrzeugen erleichtert, damit sie beispielsweise in Second-Life-Anwendungen als stationäre Energiespeichersysteme weiter zum Einsatz kommen oder als Energieressourcen in Stromnetze integriert werden können.
Der Einsatz neuer IT-Technologien, insbesondere des Batteriepasses und des vernetzten Datenraums, wird für einen sicheren Datenaustausch, die größere Transparenz des Batteriemarkts und die Rückverfolgbarkeit großer Batterien während ihres gesamten Lebenszyklus wesentlich sein. Die Technologien werden es den Herstellern ermöglichen, innovative Produkte und Dienstleistungen im Rahmen der parallelen grünen und digitalen Wende zu entwickeln.
Mit ihren neuen Nachhaltigkeitsstandards für Batterien will die Kommission auch weltweit den grünen Wandel fördern und ein Konzept für weitere Initiativen im Rahmen ihrer nachhaltigen Produktpolitik aufstellen.
„Saubere Energie ist der Schlüssel zum europäischen Grünen Deal, dabei sollte unsere zunehmende Abhängigkeit von Batterien beispielsweise im Verkehr der Umwelt nicht schaden. Die neue Batterie-Verordnung wird dazu beitragen, die ökologischen und sozialen Auswirkungen aller Batterien über ihren gesamten Lebenszyklus zu verringern. Der Vorschlag ermöglicht es der EU, die Verwendung und Herstellung von Batterien auf sichere, kreislauforientierte und gesunde Weise auszuweiten.“ – Frans Timmermans, für den europäischen Green Deal zuständiger Exekutiv-Vizepräsident
Warum sind neue Rechtsvorschriften für Batterien erforderlich?
Batterien sind eine Schlüsseltechnologie für den Übergang zur Klimaneutralität und zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft. Sie sind von entscheidender Bedeutung für eine nachhaltige Mobilität und tragen zum Null-Schadstoff-Ziel bei. Batterien sind zudem Teil unseres täglichen Lebens, denn wir nutzen sie zu Hause in Küchengeräten, TV-Fernbedienungen oder Weckern. Die Nachfrage nach Batterien wird in den kommenden Jahren rapide ansteigen, insbesondere für die Verwendung zum Antrieb von Elektroautos (Traktionsbatterien), sodass dieser Markt weltweit zunehmend an strategischer Bedeutung gewinnt.
Um sicherzustellen, dass der erwartete massive Einsatz von Batterien die Bemühungen um einen grünen Wandel nicht beeinträchtigt, muss die EU entschlossene Maßnahmen ergreifen für die nachhaltige Herstellung, den Einsatz und die Abfallbewirtschaftung aller auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachter Batterien, d. h. Gerätebatterien, Starterbatterien, Industriebatterien und Traktionsbatterien.
Das neue strategische Konzept für Batterien wurde im Rahmen der Europäischen Batterie-Allianz auf den Weg gebracht und nimmt sowohl im europäischen Grünen Deal als auch im neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und in der neuen Industriestrategie für Europa einen besonderen Stellenwert ein.
Um Batterien zu einem echten Impulsgeber für den grünen Wandel zu machen, muss ein neuer Rechtsrahmen geschaffen werden. Die bestehende EU-Batterien-Richtlinie stammt aus dem Jahr 2006 und ist nicht mehr aktuell. Wir sehen uns mit neuen sozioökonomischen Bedingungen, technologischen Entwicklungen, Märkten und Batterieanwendungen konfrontiert, und die damit verbundenen ökologischen Herausforderungen müssen mit neuem Ehrgeiz angegangen werden. Die weltweite Nachfrage nach Batterien dürfte bis 2030 um das 14fache steigen, und 17 Prozent dieser Nachfrage könnten auf die EU entfallen. Zudem wird die weltweit exponentiell zunehmende Nachfrage nach Batterien zu einem entsprechenden Anstieg der Rohstoffnachfrage führen, insbesondere nach Kobalt, Lithium, Nickel und Mangan, was erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt mit sich bringt. Die zunehmende Verwendung von Batterien wird auch zu einem Anstieg der Abfallmengen führen. Die Zahl der recycelbaren Lithiumbatterien wird zwischen 2020 und 2040 voraussichtlich um das 700fache steigen.
Gleichzeitig ist die Industrie nun besser darauf eingestellt, höhere Recyclingeffizienzen und Verwertungsquoten zu erzielen, wodurch sie auch besser in der Lage ist, zur Kreislaufwirtschaft des Sektors beizutragen.
Angesichts der strategischen Bedeutung von Batterien und zur Verringerung ihrer nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt sollten unionsweit harmonisierte Vorschriften festgelegt werden, um sicherzustellen, dass das erwartete Marktwachstum in einer möglichst nachhaltigen Art und Weise erfolgt. Mit der neuen Verordnung wird ein umfassender Rahmen geschaffen, der alle Batterietypen abdeckt und den gesamten Lebenszyklus der Batterien vom Herstellungsverfahren über die Anforderungen an die Gestaltung bis hin zur zweiten Lebensdauer, dem Recycling und der Verwendung recycelter Materialien umfasst.
Welche Ziele verfolgt die Kommission mit dem vorliegenden Verordnungsvorschlag?
Ziel der vorgeschlagenen Verordnung ist es, dass in der EU in Verkehr gebrachte Batterien über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg nachhaltig, kreislauforientiert, leistungsstark und sicher sind sowie gesammelt, umgenutzt und recycelt werden, wodurch sie zu einer wahren Quelle für die Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe werden. Zu diesem Zweck werden im Verordnungsvorschlag für jede Phase der Batteriewertschöpfungskette spezielle Anforderungen festgelegt.
Ganz allgemein bedeutet dies, dass dafür gesorgt werden muss, dass Rohstoffe nachhaltig und verantwortungsvoll beschafft werden, dass Batteriezellen, -module und -sätze mit sauberer Energie hergestellt werden, dass sie nur geringe Mengen an gefährlichen Stoffen enthalten, dass sie energieeffizient und für eine lange Lebensdauer ausgelegt sind und dass die Batterien ordnungsgemäß gesammelt, recycelt oder umgenutzt werden. Ein besonderer Schwerpunkt muss auf das Ende der Lebensdauer gelegt werden, um sicherzustellen, dass keine Batterien im Abfall landen, sondern stattdessen umgenutzt oder wiederaufbereitet werden und die in ihnen enthaltenen wertvollen Materialien wieder in die Wirtschaft gelangen.
Damit diese Maßnahmen eine entsprechend starke Wirkung auf dem Batteriemarkt der EU zeigen, sind sie rechtsverbindlich und werden auf EU-Ebene verabschiedet. Dieser moderne Rechtsrahmen ist von wesentlicher Bedeutung, um den Wirtschaftsakteuren entlang der gesamten Batteriewertschöpfungskette Rechtssicherheit zu bieten und den Weg für massive Investitionen zu ebnen, die erforderlich sind, um der Marktnachfrage gerecht zu werden.
Durch die Festlegung solcher Anforderungen wird darüber hinaus eine Fragmentierung des Binnenmarkts vermieden, die durch möglicherweise divergierende Konzepte der Mitgliedstaaten in Bezug auf Schlüsselaspekte der Nachhaltigkeit, wie der verantwortungsvollen Beschaffung von Rohstoffen, dem Gehalt an recycelten Materialien, dem CO2-Fußabdruck und der Kennzeichnung, entstehen könnte. All diese Anforderungen werden den Markt zu nachhaltigeren Produktions- und Verbrauchsmustern bewegen.
Mit der Entscheidung, Nachhaltigkeitsanforderungen für den gesamten Lebenszyklus von Batterien festzulegen, wird sichergestellt, dass die Umweltauswirkungen von Batterien so gering wie möglich gehalten werden. Die Annahme kreislauforientierter Ansätze ist in diesem Zusammenhang von entscheidender Bedeutung, denn die Schließung der Lücken im Kreislauf wird dazu beitragen, die wertvollen in Batterien verwendeten Materialien so lange wie möglich auf dem Markt zu halten.
Wie können die neuen Vorschriften den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt verbessern?
Alle Phasen des Lebenszyklus von Batterien von der Gewinnung der bei ihrer Herstellung verwendeten mineralischen Ressourcen bis zu ihrer Sammlung und Behandlung nach ihrer Verwendung wirken sich potenziell auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit aus. Die vorgeschlagenen Anforderungen und Bestimmungen zielen darauf ab, solche Auswirkungen so weit wie möglich zu verringern.
Das Hauptziel besteht darin, die Verwendung giftiger Stoffe zu vermeiden und dafür zu sorgen, dass Risiken aufgrund einer fehlerhaften Bewirtschaftung von Altbatterien gering gehalten werden. Zu diesem Zweck schlägt die Kommission Maßnahmen vor wie das Verbot quecksilberhaltiger und cadmiumhaltiger Batterien, die Ausweitung der Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Altbatterien (mit einem Sammelziel von 70 Prozent für Gerätebatterien bis 2030 und der Anforderung einer absoluten Wegwerfvermeidung bei allen anderen Batterien) und das völlige Verbot der Deponierung von Altbatterien. Die Zielvorgaben für die Recyclingeffizienzen von Blei-Säure-Batterien werden erhöht, und angesichts der Bedeutung von Lithium für die Batteriewertschöpfungskette werden neue Ziele für Lithium-Batterien eingeführt. Darüber hinaus sollen bis 2025 und 2030 spezifische Ziele für die Rückgewinnung wertvoller Materialien wie Kobalt, Lithium, Blei und Nickel erreicht werden.
Mit der Verordnung soll der Übergang zu saubererer Mobilität erleichtert und ein größerer Anteil erneuerbarer Energien am EU-Energiemix erzielt werden. Die geringere Nutzung fossiler Brennstoffe wird zur Reduktion der Schadstoffemissionen und der Kohlendioxidemissionen beitragen und die Auswirkungen der Energieerzeugung auf die Gesundheit und die Qualität der Umwelt verringern.
Welche Nachhaltigkeits- und Sicherheitskriterien für Batterien werden vorgeschlagen?
Die Kommission schlägt vor, die bestehenden Beschränkungen für die Verwendung gefährlicher Stoffe in allen Batterietypen beizubehalten, insbesondere für Quecksilber und Cadmium. Darüber hinaus müssen ab dem 1. Juli 2024 alle wiederaufladbaren Industriebatterien und Traktionsbatterien mit internem Speicher, die in der Union auf den Markt kommen, über eine Erklärung zum CO2-Fußabdruck verfügen. Ab dem 1. Januar 2026 müssen diese Batterien mit einer Kennzeichnung versehen werden, aus der die Leistungsklasse für die CO2-Intensität hervorgeht. Und ab dem 1. Juli 2027 müssen diese Batterien die entsprechenden Höchstwerte für den CO2-Fußabdruck einhalten.
Ab dem 1. Januar 2027 muss für Industriebatterien und Traktionsbatterien mit internem Speicher der Gehalt an recyceltem Kobalt, Blei, Lithium und Nickel angeben werden. Ab dem 1. Januar 2030 müssen diese Batterien einen bestimmten Mindestgehalt an Recyclingmaterial aufweisen (12 Prozent Kobalt, 85 Prozent Blei, 4 Prozent Lithium und 4 Prozent Nickel). Ab dem 1. Januar 2035 sollen diese Werte weiter angehoben werden (20 Prozent Kobalt, 10 Prozent Lithium und 12 Prozent Nickel).
In Bezug auf Leistung und Haltbarkeit umfasst der Vorschlag die Entwicklung von Mindestanforderungen sowohl für Allzweck-Gerätebatterien (wiederaufladbar und nicht wiederaufladbar) bis zum 1. Januar 2026 als auch für wiederaufladbare Industriebatterien.
Die Kommission schlägt vor, die derzeitige Anforderung in Bezug auf die Entfernbarkeit von Batterien auszuweiten, sodass die Hersteller verpflichtet werden, Geräte so zu gestalten, dass Altbatterien leicht entfernt werden können. Ferner wird eine neue Bestimmung über die Austauschbarkeit vorgeschlagen, nach der Geräte nach dem Austausch der Batterien weiterhin ihre Funktionen erfüllen müssen.
Mit dem Vorschlag wird auch die bestehende Lücke bei den Sicherheitsmaßnahmen im Hinblick auf stationäre Energiespeichersysteme geschlossen. So dürfen in der EU nur Batteriemodelle in Verkehr gebracht werden, die erfolgreich getestet wurden und während ihres normalen Betriebs und ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung als sicher gelten.
Wie wird die Kreislaufwirtschaft in den Vorschlag einbezogen?
Die Kreislaufwirtschaft steht im Mittelpunkt des Vorschlags. Die Umweltauswirkungen von Batterien sind in den frühen Phasen ihres Lebenszyklus, d. h. bei der Rohstoffgewinnung und der Herstellung, größer. Eine höhere Materialeffizienz innerhalb der Batteriewertschöpfungsketten wird zu einer Abnahme der mineralgewinnenden Tätigkeiten und insgesamt zu einer Verringerung der Umweltauswirkungen führen.
Zwar schneidet die EU beim Recycling von Gerätebatterien und Blei-Säure-Starterbatterien gut ab, jedoch bleibt in Bezug auf die in Elektroautos verwendeten Lithium-Ionen-Batterien sowie in Bezug auf Energiespeichersysteme und industrielle Tätigkeiten noch viel zu tun. Nur 10 Prozent des in Batterien enthaltenen Lithiums werden recycelt. Für die Bewältigung dieser neuen Herausforderungen sind im Verordnungsvorschlag spezifische Bestimmungen vorgesehen.
Die Kommission schlägt Maßnahmen vor, die auf die verschiedenen Phasen des Lebenszyklus von Batterien abzielen. Die Erhöhung der Sammelquoten für Altbatterien ist ein entscheidender Schritt, um den Kreislauf der in Batterien enthaltenen Materialien zu schließen.
Daher schlägt die Kommission vor, das Sammelziel für die getrennte Sammlung von Gerätebatterien von derzeit 45 Prozent auf 65 Prozent im Jahr 2025 und 70 Prozent im Jahr 2030 anzuheben. Zudem schlägt sie die Festlegung eines spezifischen Ziels für Altbatterien aus leichten Verkehrsmitteln vor, einem Sektor, dessen Wachstum absehbar ist, die bestehende Verpflichtung, wonach alle Starterbatterien, Industriebatterien und Traktionsbatterien gesammelt werden müssen, zu verstärken, indem zur Erleichterung der Durchsetzung spezifische Berichterstattungspflichten eingeführt werden. In einem zweiten Schritt müssen diese Batterien recycelt werden. Die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass alle gesammelten Altbatterien ordnungsgemäß recycelt werden, wird als Eckpfeiler des derzeitigen Systems beibehalten.
Die Kommission schlägt vor, die Zielvorgaben für die Effizienz von Recyclingverfahren zu erhöhen und ein spezifisches Ziel für Lithiumbatterien festzulegen. Ebenso schlägt die Kommission vor, die Bestimmungen in Bezug auf die Verwertung wesentlich zu ändern. Für die Verfahren zur Verwertung von Kobalt, Kupfer, Nickel, Blei und Lithium werden verbindliche quantifizierte Zielvorgaben vorgeschlagen.
Im letzten Schritt sollten diese rückgewonnenen Materialien der Batterieindustrie zur Verfügung gestellt werden. Die Kommission schlägt vor, dass in Verkehr gebrachte neue Batterien einen Mindestgehalt an recyceltem Material enthalten müssen, was dazu beiträgt, die Lücken in den Materialkreisläufen zu schließen. Schließlich wird mit dem Vorschlag ein klarer Rahmen für die Umnutzung von Industriebatterien und Traktionsbatterien für eine zweite Lebensdauer geschaffen (z. B. Nutzung einer gebrauchten Traktionsbatterie als stationärer Energiespeicher).
Quelle: Europäische Kommission – Pressemitteilungen vom 10.12.2020
Ist ja immer toll wenn die EU etwas Regeln möchte aber wie soll das gehen, die Entwicklung ist noch ganz am Anfang und es wird noch viele Batterie Entwicklungen geben wenn man eine Regelung festlegt die Material vorschreibt könnte alles stecken bleiben…
Und wieder versucht die Politik größtmöglichen ökonomischen und wirtschaftlichen Schaden anzurichten. Chinesische Zellfertigung ist nicht von Europa abhängig – ist genau andersrum. Aktuelle Nachricht aus Nevada: Jeder Zellausschuß wird für neue Zellen wiederverwendet, weil sich das inzwischen rechnet – da brauchts keine weltfremde, unqualifizierte, „schadhafte“ Vorschriften, zumal unverändert tonnenweise Zellen für Elektrogeräte, wie Handys, etc. unter menschenverachtenden Bedingungen produziert und tonnenweise an afrikanischen Küsten entsorgt werden.
Wenn die EU Pest hier schon wieder alles in Grund und Boden regelt wird das Geschäft eben woanders gemacht.