Wer sein Auto über Nacht daheim auflädt, fährt morgens immer mit vollem Akku los – ein klarer Vorteil gegenüber dem Verbrenner. Ein Großteil der Ladevorgänge wird deshalb daheim stattfinden, doch in Mehrfamilienhäusern scheitert die Installation von Wallboxen regelmäßig am Veto der Vermieter oder Miteigentümer.
Aktuell besteht vor allem für Mieter in Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümer derzeit keine rechtliche Handhabe, um eine eigene private Ladestation an ihrem Stellplatz zu installieren. Eine Regelung ist allerdings notwendig, da es sonst zu einem Sammelsurium technischer Gerätschaften kommen kann, die mehr Ärger verursachen, als wirklich zu helfen.
Durch eine Gesetzesänderung will die Bundesregierung die Installation privater Ladesäulen für Mieter und Eigentümer grundsätzlich erlauben. Dies geht zumindest aus einem Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums hervor. Des Weiteren wurde nun vonseiten des Justizministerium bekannt, dass der Bau von privaten Ladestation für Elektroautos erleichtert werden soll. Justiz-Staatssekretär Gerd Billen sagte, es gehe darum, die Elektromobilität zu fördern. Dazu seien mehr private Ladestationen nötig.
Wie Billen zu verstehen gibt sei im Kern ein Rechtsanspruch für Wohneigentümer und Mieter vorgesehen, eine Ladestation zu errichten. Bisher gibt es dafür hohe Hürden. Auf Basis eines Abschlussberichts einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll nun bis zum Jahresende ein Gesetzentwurf erarbeitet werden. Die Neuregelungen könnten bis Ende 2020 in Kraft treten.
Quelle: Automobilwoche – Bau von privaten E-Ladestationen soll erleichtert werden
Glückliches Deutschland!
Ich erlaube mir eine Prognose: In Zukunft verlieren Immobilien ohne Lademöglichkeit an Wert. Die Lade-Einrichtung wird genauso obligatorisch werden wie Haushaltsstrom und fließend Wasser statt Plumpsklo.
Am Ende wird es vielleicht doch nicht so rosig, wie erhofft. Es gibt wohl einige „Wenn“ und „Aber“ im Gesetzesentwurf, die nicht sehr eindeutig formuliert sind. Wenn das wirklich alles so kommt, ist das auch ein Konjunkturprogramm für Anwälte und jetzt schon überlastete Gerichte.
Leider scheint der Gesetzgeber nur die Mieter von Mehrfamilienhäusern im Blick zu haben. Nichts steht im Gesetz hingegen zu Eigenheimbesitzern, die vielleicht eine Garage fernab des Hauses ohne Strom haben und deshalb meist vor der Tür parken, die durch einen öffentlichen Bürgersteig getrennt vom Parkplatz ist. Da müsste man unbedingt ebenfalls ein Augenmerk drauf legen.
Das Problem dass sich da ergibt, ist, der Parkplatz vorm Haus ist nicht sicher nutzbar, weil öffentlicher Grund, zweitens eine Ladekabel vom Haus zum Auto quert den Gehweg. Auf der gegenüber liegenden Straßenseite ebenfalls das Problem, wodurch es zurzeit nicht legal möglich ist sein Auto zuhause zu laden.
Meine Lösung beinhaltet folgenden Ansätze. Abflachung der Gehwege bis auf Straßenniveau. wodurch ein Längsparken in den Vorgarten ermöglicht wird. Der Vorgarten könnte ein oder zwei Stellflächen weichen. Wenn dies durchgängig gemacht würde hätte man sogar oft Platz mehr Parkplätze zu schaffen. Dabei könnte man auch überlegen bestimmte Parkflächen für Lieferdienste oder Handwerker tagsüber zu reservieren, die an Wochenenden oder Nachts Anwohnern oder Besuchern zur Nutzung offenstehen. In unserer Situation könnte man aus drei Parkplätzen ca. 4-5 Plätze schaffen, wobei bei jedem zweiten oder dritten Reihenhaus ein Serviceparkplatz entstehen könnte. Da es sich bei uns um ein reines Wohngebiet ohne Durchgangsverkehr handelt, wäre es auch für Fußgänger unproblematisch durchzukommen. Jetzt leisten wir uns den Luxus von zwei selten benutzten Gehwegen.
Allerdings bis sowas Realität würde vergeht viel Zeit. Bis dahin müsste in jedem Fall ein Queren des Gehwegs mit dem Ladekabel unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungsplicht ermöglicht werden, was ja auch für die Laternenladesituation gilt, wenn die Laterne nicht gerade an der Bordsteinkante steht, was bei uns nirgendwo der Fall ist.
Bordstein abflachen und quer parken. Durchdacht ist das aber auch nicht. Einfacher wäre ein kleiner Schacht im Gehweg der mit einer Klappe abgedeckt wird.
Die Initiative an sich ist begrüßenswert.
Jedoch folgende Situation:
TG mit 140 Stellplätzen. Laut dem Energieversorger (Stadt) sind maximal 5 Ladestationen möglich.
Begründung: Das Leitungsnetz der Stadt verkraftet die Last von mehr als 5 Ladestationen nicht.
Anfrage wegen Verlegung von stärkeren Kabeln wurde von der Stadt als nicht möglich beschieden.
Begründung: Schon der Anschluss vom Stadtnetzwerk an das Umspannwerk verkraftet die zu erwartenden Lasten nicht.
Was also soll ein Mieter/Eigentümer mit dem Recht auf eine Ladestation, wenn die Infrastruktur diese nicht versorgen kann?
Weiterer Punkte:
– Wie sehen die Regelungen für Brandschutz, Ladeüberwachung aus?
– Wie sieht die versicherungsrechtliche Seite aus?
– …
Es fehlt in Deutschland noch an vielen Vorrausetzungen für die E-Mobilität, leider.