Es war eines der kontroversesten Themen in Sachen Elektromobilität der vergangenen Monate, und eigentlich wollten CDU/CSU und SPD ein neues Gesetz zur Spitzenglättung wie im Koalitionsvertrag festgelegt noch vor der nächsten Wahl in trockene Tücher holen. Daraus wird nun nichts mehr. Wie das Portal Erneuerbare Energien berichtet, hat das Bundeswirtschaftsministerium Medienberichte bestätigt, wonach die Reform des Paragrafen 14a des Energiewirtschaftsgesetzes in die nächste Legislaturperiode verschoben wird. Es sei nicht gelungen, eine Einigung der Vertreter von Netzbetreibern, Industrie und Autoherstellern zu erzielen.
Die Interessenlage ist komplex. Die Autohersteller fürchten eine Abschwächung des E-Auto-Booms, sollte die Spitzenglättung eine vorübergehende Abschaltung von Ladevorgängen bedeuten. In einem früheren Entwurf, der im Januar wieder einkassiert wurde, war eine bis zu zweistündige Unterbrechung von Ladevorgängen (bzw. dem Betrieb von anderen Verbrauchern wie Wärmepumpen) vorgesehen, sollte das Stromnetz örtlich an seine Grenzen kommen. Dies ist auch das Argument der Netzbetreiber, warum diese Art der Spitzenglättung notwendig sein soll: um Blackouts zu verhindern.
Netzbetreiber sowie die für die Verteilnetze vielerorts zuständigen Kommunen fürchten zudem, dass ohne die Spitzenglättung der Ausbau der Ladeinfrastruktur ins Stocken geraten könnte. Dabei würden schon Kompromisse reichen, um die Komplettabschaltung von Ladevorgängen zu verhindern: Etwa indem Ladestationen zu Spitzenlastzeiten ihren Strombezug etwas drosseln, was technologisch relativ einfach umsetzbar wäre, sowohl über digitale Smart Meter als auch die seit langem bewährte Rundsteuerempfänger-Technologie.
Eine weitere Lösung für das Problem der Spitzenlasten wäre die Einführung von Vehicle-to-Grid. Bidirektionale Elektroautos könnten über spezielle Wallboxen Strom nicht nur aufnehmen, sondern auch wieder abgeben, wenn er anderorts dringender benötigt wird. Die Technologie dafür gibt es bereits, auch einige Autohersteller wie etwa Volkswagen haben schon angekündigt, demnächst entsprechende Angebote auf den Markt zu bringen.
Den regulatorischen Rahmen dafür zu schaffen, wird in Sachen E-Mobility eine der dringendsten Aufgaben der nächsten Regierung werden.
Quelle: Erneuerbare Energien – Tanken nach Stromangebot verschoben
Wenn man seinen ACCU für die Spitzenglättung frei gibt, verliert man auch den Überblick über den Ladezustand. Ob sich in Zukunft da jemand findet, möchte mal stark bezweifeln.
Selbst wenn man für die Energieabgabe was bekommt wird es die Nachteile im Bezug auf die Lebensdauer bzw. Leistungsabbau der Batterie nicht kompensieren.
Bis das zu Ende gedacht ist, wird es wo möglich andere Energieformen geben.
Meine Wallbox hat im schwachen Stromnetz automatisch die Ladung auf 12A gedrosselt, damit die Spannung nicht zusammenbricht.
Das E- Auto als Stromspeicher wird wohl jeder PV Besitzer gerne nutzen, um seinen Haushalt nachts mit Strom zu versorgen. Strom-Abgabe ans Netz wird der Autobesitzer nicht machen, er wird lieber seinen Akku schonen.
Auf die Idee mal einige Aluminium-Werke herunterzufahren, darauf ist von den Herren keiner gekommen.
Wenn schon Spitzenglättung, dann an den Stellen, die im Grunde „Schmutzig, teuer, überflüssig“ sind.
Subventionen von 440.000 Euro pro Arbeitsplatz, das sind über 36.600 Euro pro Monat. Bei den Steinkohle-Kumpel über 7.000 Euro pro Monat und dafür haben sich die Kumpels jahrzehnte lang abgeplagt. Man hätte ihnen den Lohn auch ohne Arbeit auszahlen können und hätte dabei viel Geld gespart.
Schön wäre es, wenn man Strom dann und dort, wo er im Überfluss vorhanden ist, ernten und konservieren könnte, um ihn dann wieder hervorzuholen, wenn man ihn (dringend) braucht.
Ah! Das gibt es ja schon! Es nennt sich Wasserstoffwirtschaft. Und die passenden Elektrofahrzeuge dazu nennen sich FCEV. Problem gelöst.
Wer nur ein BEV hat, muss halt zahlen, was der Strom gerade kostet und gefasst sein, dass es nicht immer in beliebigen Mengen davon gibt. Wer ein FCEV hat, dem kann das alles egal sein, er nimmt die Energie ab der Konserve.
Die Spitzenglättung ist doch rein theoretischer Natur. Bei mir hat sich der örtliche Netzbetreiber verweigert, dass ich die Wallbox an den Wärmepumpenstrom anschließen darf. Obwohl Wärmepumpenstrom und Autostrom die gleiche Preisliste haben. Unterschiedliche Steuerzeiten, wurde mir mitgeteilt. Einen dritten Stromzähler und damit verbundene Grundgebühr wollte ich nicht, da sich das nicht rechnet. Also hängt die Wallbox am normalen Hausstrom, der nicht steuerbar ist. Herzlichen Glückwunsch, Netzbetreiber SW-Netz…