Die Bundesregierung wird ab 2021 eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr einführen. Über einen nationalen CO2-Emissionshandel erhält der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren einen Preis. Die Bundesregierung hat nach der Einigung mit den Ländern bereits im Mai einen höheren Einstiegspreis beschlossen. Dem hat nun der Bundestag zugestimmt.
Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel in den Markt bringen, bezahlen ab 2021 dafür einen CO2-Preis. Sie werden verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den diese Brennstoffe verursachen, Emissionsrechte zu erwerben. Das geschieht über den neuen nationalen Emissionshandel. Der vom Kabinett im Oktober 2019 beschlossene und nun vom Bundestag abgesegnete Gesetzentwurf legt dar, wie das nationale Emissionshandelssystem (EHS) ausgestaltet werden soll. Die Maßnahme ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung.
Anreize für den Klimaschutz
Für Gebäudewärme und Verkehr fehlt bisher ein wirksames Preissignal, das die CO2-Intensität durch den Verbrauch von fossilen Heiz- und Kraftstoffen abbildet. Denn das europäische EHS gilt nicht für diese beiden Sektoren. Der neue CO2-Preis wird den Verbrauch von fossilen Heiz- und Kraftstoffen teurer machen. Damit wird die Nutzung klimaschonender Technologien wie Wärmepumpen und Elektromobilität, das Sparen von Energie und die Nutzung erneuerbarer Energie lohnender.
Bund und Länder einigten sich im Vermittlungsausschuss darauf, den CO2-Preis ab Januar 2021 auf zunächst 25 Euro pro Tonne festzulegen. Das entspricht brutto 7 Cent pro Liter Benzin, 8 Cent pro Liter Diesel, 8 Cent pro Liter Heizöl und 0,5 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Danach steigt der Preis schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 an. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro gelten. Die Bundesregierung hat am 20. Mai 2020 die entsprechende Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes beschlossen. Der Bundestag hat am 8. Oktober 2020 zugestimmt. Die Bundesregierung setzt auf einen moderaten Einstieg, um zu hohe finanzielle Belastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu verhindern.
Nach der Einführungsphase müssen die Verschmutzungsrechte per Auktion ersteigert werden. Die Gesamtmenge der Zertifikate für den CO2-Ausstoß wird entsprechend den Klimazielen begrenzt. Der Preis bildet sich dann am Markt durch Angebot und Nachfrage.
Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern
Durch Fördermaßnahmen und parallele Entlastungen – etwa der Umweltbonus für den Kauf eines Elektroautos oder die Förderung privater Ladeinfrastruktur – soll es in Deutschland insgesamt nicht zu einer Mehrbelastung kommen, da alle Einnahmen den Bürgerinnen und Bürgern zurückgegeben werden. Die Bundesregierung wird die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung vor allem für eine Entlastung bei der EEG-Umlage und damit der Strompreise einsetzen. Außerdem wird die steuerliche Entfernungspauschale angehoben und eine Mobilitätsprämie gewährt sowie Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 gefördert – etwa für einen klimafreundlichen Verkehr und energieeffiziente Gebäude.
„Die Beschlüsse zeigen: Es ist möglich, Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit zusammenzubringen. Der höhere CO2-Preis verteuert fossile Brennstoffe und bringt uns den Klimazielen näher. Die zusätzlichen Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel werden in voller Höhe für die Entlastung von Haushalten und Unternehmen über die Stromrechnung verwendet. Darüber hinaus werden Fernpendler für eine Übergangszeit zusätzlich vor höheren Ausgaben geschützt. Beide Maßnahmen folgen einem klaren Prinzip: Die klimafreundliche Wahl soll auch die richtige Entscheidung für den Geldbeutel sein. Dann werden sich künftig mehr Menschen beim nächsten Autokauf oder beim nächsten Heizungstausch für die klimafreundliche Variante entscheiden.“ – Svenja Schulze, Bundesumweltministerin
Quelle: Bundestag.de – Pressemitteilung vom 08.10.2020 // BMWi – Pressemitteilung vom 20.05.2020