„Es gibt ein paar Neuigkeiten zum Stand der Bauarbeiten von Teslas erster Autofabrik in Europa, der Giga Berlin, welche immer sichtbarer voranschreiten“, mit diesen einleitenden Worten hat euch unser Autor Michael, am Wochenende, in seinem Artikel „Tesla-Werk Grünheide: Erste Fassaden fertig, neuer Autobahnzubringer geplant“ auf den neusten Stand bei der Giga Berlin gebracht. Doch seit dem hat sich wieder einiges getan. Vor allem der ÖDP Landesverband Brandenburg zeigt sich noch immer nicht erfreut über das Voranschreiten der Giga Berlin; bekommt nun auch teilweise recht von der EU-Kommission.
In einer schriftlichen Antwort auf eine Anfrage der ÖDP-EU-Abgeordneten Manuela Ripa mahnt die EU-Kommission, dass nach EU-Recht im Vorfeld zu prüfen ist, ob von einem geplanten Projekt für nachhaltige Entwicklung eine Verschlechterung ausgehen kann. Dies sei im Fall der Tesla Giga Berlin nicht der Fall gewesene. „Die Formulierung der Kommission macht unmissverständlich klar, dass derartig sensible und umweltschädigende Maßnahmen, wie beispielsweise die Pfahlgründungen im Fall Tesla, nicht ohne umfassende Verträglichkeitsprüfung per Vorabgenehmigung hätte genehmigt werden dürfen!“, so Ripa.
Die ÖDP-EU-Abgeordnete geht noch einen Schritt weiter und gibt zu verstehen: „Die zuständigen deutschen Behörden hätten im Vorfeld handeln müssen, denn Umweltbelange werden in diesen Vorabgenehmigungen nicht im erforderlichen Maße berücksichtigt!“ Es scheint somit abermals keine Ruhe einzukehren, wenn es um das neuste Werk von Tesla in Europa geht. Bereits seit Beginn des Genehmigungsverfahrens im Januar 2020 wird die Gigafactory in Deutschland kontrovers diskutiert. Da das Bauvorhaben unmittelbar an ein streng geschütztes Natura-2000-Schutzgebiet heranreicht und zu großen Teilen auf einem Trinkwasserschutzgebiet errichtet werden soll, drängten sich vor allem europarechtliche Bedenken auf. Selbst bei einer potentiellen Beeinträchtigung solcher speziell geschützten Gebiete, sind laut EU-Recht normalerweise strenge Verträglichkeitsprüfungen vorzunehmen.
Vonseiten einer Vielzahl von Umwelt- und RechtsexpertInnen wurde die Mangelhaftigkeit der eingereichten Verfahrensunterlagen angemahnt und kritisiert. Vor allem zeigte man sich nicht erfreut darüber, dass die zuständigen Behörde Vorabgenehmigungen erteilten, aufgrund derer Tesla schon vorzeitig mit seinem Bau beginnen konnte.
„Die brandenburgische Landesregierung, an der auch die Grünen beteiligt sind, sollte jetzt schnell für eine ordnungsgemäße Umsetzung und Durchsetzung von EU- Recht sorgen, um ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik zu vermeiden. Die Umstände, die zu einer so nicht zulässigen Vorabgenehmigung geführt haben, müssen schnell auf den Tisch, damit nicht weiterhin gegen die hohen Umweltauflagen und gegen EU-Recht verstoßen wird.“ – Manuela Ripa, ÖDP-EU-Abgeordneten
Quelle: ÖDP Brandenburg – Pressemitteilung per Mail