Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag einen Gesetzentwurf „zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes“ verabschiedet. Fortan wird es somit Wohnungseigentümer möglich seinen einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf den Einbau einer Ladesäule für ein Elektrofahrzeug, wenn sie die Kosten dafür selbst tragen, durchzusetzen. Auch Mieter können gegen den jeweiligen Vermieter einen solchen Anspruch geltend machen, insofern sie die Kosten ebenfalls selbst tragen.
Kurz zum Hintergrund: Damit die Ladestation in der Tiefgarage endlich für mehr Elektroauto-Fahrer als bislang Realität wird, hat der Bundesrat im Oktober 2019 einen Gesetzentwurf beschlossen, der den privaten Einbau einer Lademöglichkeit an der Wohnung erleichtern soll. Mit den vorgesehenen Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsgesetz soll jeder Mieter einen Anspruch darauf haben, dass an seinem Pkw-Stellplatz auf eigene Kosten eine Ladestation eingebaut wird. Mieter sollen solche Änderungen von ihrem Vermieter verlangen können. Im Januar 2020 wurde das Ganze dann auf den Weg gebracht und nun gut neun Monate später beschlossen.
Für die Regierungsinitiative, die das Parlament noch an einigen Punkten überarbeitete, stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie – aus der Opposition – die Grünen. Die AfD und die Linke waren dagegen, die FDP enthielt sich. Nach geltendem Recht bedarf jede bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums der Zustimmung aller Wohnungsinhaber, die durch die Maßnahme über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden. Künftig kann die Eigentümerversammlung einige Baumaßnahmen in der Regel nicht mehr verwehren. Jedoch darf die Gemeinschaft Einfluss auf die Art der Durchführung nehmen und etwa beschließen, dass die Gemeinschaft die nötigen Schritte organisiert, damit sie den Überblick über den baulichen Zustand der Wohnanlage behält.
Laut der Bundesregierung liefert man mit dieser Initiative „auch einen wichtigen Beitrag für das Erreichen der Klimaziele“. Der rechtliche leichtere Einbau von Ladepunkten sei unerlässlich, um die Elektromobilität nach vorn zu bringen. „Jetzt können wichtige Investitionen erfolgen, ohne dass finanzschwächere Eigentümer überfordert werden“, hieß es bei der SPD-Fraktion. „Wer schnell ist, kann beim Einbau einer E-Ladesäule oder Einbruchschutz auch noch von der Mehrwertsteuersenkung in diesem Jahr profitieren.“ Deshalb solle das Gesetz im November in Kraft treten; nicht wie geplant im September. Die Politik leistet somit wieder ein wenig mehr für den Ausbau der Ladeinfrastruktur.
Quelle: Heise.de – Bundestag beschließt Recht auf Ladepunkt und Glasfaser