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Bundesrat billigt verlängerte Steuerbefreiung für E-Autos und Anspruch auf private Lademöglichkeit

Michael NeiĂźendorferbyMichael NeiĂźendorfer
13. Oktober 2020
Lesedauer: 2 Minuten

Bundesrat billigt verlängerte Steuerbefreiung für E-Autos und Anspruch auf private Lademöglichkeit

Michael NeiĂźendorferbyMichael NeiĂźendorfer
13. Oktober 2020
Lesedauer: 2 Minuten

© Abbildung(en): shutterstock / Lizenzfreie Stockfoto-Nummer: 738125932

Bundesrat billigt verlängerte Steuerbefreiung für E-Autos und Anspruch auf private Lademöglichkeit

Michael NeiĂźendorferbyMichael NeiĂźendorfer
13. Oktober 2020
Lesedauer: 2 Minuten
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Nach dem Bundestag hat vor wenigen Tagen auch der Bundesrat die Verlängerung der zehnjährigen Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge sowie den gesetzlichen Anspruch auf den Einbau einer privaten Lademöglichkeit für Wohnungseigentümer und Mieter gebilligt und die beiden Gesetze somit endgültig auf den Weg gebracht. Reine Elektroautos, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden bzw. werden, sind damit weiterhin noch gut zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Bisher galt die Befreiung nur für Zulassungen oder Umrüstungen bis Ende 2020. Die Befreiung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet, um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines Elektroautos zu schaffen.

Bei Verbrennungsmotoren gelten künftig schärfere CO2-Werte: Die Kfz-Steuer für herkömmliche angetriebene Benziner und Diesel orientiert sich künftig stärker am Schadstoff-Ausstoß der Fahrzeuge. Je nach Höhe der Emissionen steigt sie stufenweise von zwei bis auf vier Euro je Gramm Kohlendioxid pro Kilometer an.

Die Hubraum-Besteuerung bleibt als zweiter Tarif-Baustein unverändert bestehen. Allerdings gilt künftig für emissionsarme Pkw bis zum Schwellenwert von 95 Gramm Kohlendioxid je Kilometer ein neuer Steuerfreibetrag von 30 Euro. Fällt nur eine Steuer auf den Hubraum an, müssen Autobesitzer auch nur den über 30 Euro hinausgehenden Betrag zahlen. Diese Entlastung gilt für Autos, die ab Mitte Juni 2020 zugelassen wurden und ist bis Ende 2024 befristet. Soweit die Steuervergünstigung bei einem Halterwechsel noch nicht abgelaufen ist, wird sie dem neuen Halter gewährt.

Anspruch auf Einbau von privaten E-Ladesäulen

Ebenfalls gebilligt hat der Bundesrat die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes, die der Bundestag Anfang September verabschiedet hatte. Damit gab er auch grĂĽnes Licht fĂĽr den erleichterten Einbau privater Ladesäulen fĂĽr Elektroautos. WohnungseigentĂĽmer und auch Mieter haben kĂĽnftig einen Anspruch darauf, in der Tiefgarage oder auf dem GrundstĂĽck des Hauses eine Ladesäule zu installieren. Bisher scheiterte der Einbau häufig an der fehlenden Zustimmung von MiteigentĂĽmern oder Vermietern. Auf dieses Problem hatte der Bundesrat schon in der Vergangenheit hingewiesen – zuletzt im Oktober 2019. Nun hat der Bundestag diese Forderung der Länder in seinem Gesetzesbeschluss aufgegriffen.

Das Wohnungseigentumsgesetz aus dem Jahr 1951 wird darĂĽber hinaus grundlegend reformiert und den Anforderungen der heutigen Zeit angepasst. Dazu gehört auch der leichtere barrierefreie Aus- und Umbau von Wohnungen sowie MaĂźnahmen zum Einbruchsschutz und zum Glasfaseranschluss – sofern sie auf eigene Kosten erfolgen.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten können die beiden Gesetze im Bundesgesetzblatt verkĂĽndet werden und treten dann zum ĂĽbernächsten Monatsbeginn in Kraft, wahrscheinlich also zum 1. Dezember 2020. Kurz zuvor startet ein Förderprogramm des Bundes, welches die Installation einer privaten Wallbox mit 900 Euro bezuschusst. Beide MaĂźnahmen sollen einen Beitrag dazu leisten, dass bis zum Jahr 2030 in Deutschland 7 bis 10 Millionen Elektroautos zugelassen sind und die CO2-Emissionen weiter sinken – möglichst um 40 bis 42 Prozent, heiĂźt es in der amtlichen BegrĂĽndung.

Quelle: Bundesrat.de – Pressemitteilung vom 09.10.2020

Michael NeiĂźendorfer

Michael NeiĂźendorfer

Michael Neißendorfer ist E-Mobility-Journalist und hat stets das große Ganze im Blick: Darum schreibt er nicht nur über E-Autos, sondern auch andere Arten fossilfreier Mobilität sowie über erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit im Allgemeinen.

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Alo
Alo
2 Jahre zuvor

Wer entscheidet eigentlich wie die Installation z. B. in einer Tiefgarage durchgeführt wird. Also, bei z. B. 35 Stellplätzen. Jeder Stellplatz ein separates Kabel zum jeweiligen eigenen Zähler?
Oder je Parkebene ein zentraler Verteilerkasten mit Sicherungen und Zähler für jede Wallbox? Das wäre die sinnvollste und kabelsparenste Version. Wer müsste aber dann die Installationskosten für die zentralen Verteiler bezahlen. Sinnvoll wäre es, wenn die Hausverwaltung diese aus den Rücklagen bezahlen würde. Die Benutzer müssten dann nur noch die kompletten Kosten für die Installation vom Verteiler zum Stellplatz inkl. Wallbox bezahlen. Hier sehe ich noch Probleme und Diskussionsbedarf, vor allem bei Stellplatz-Besitzer, die keinen Ladeanschluß benötigen, aber an den Kosten, die aus den Rücklagen bezahlt werden sollen, beteiligt werden sollen.

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Strauss
Strauss
2 Jahre zuvor

Sicher nicht jeder Benutzer ein Kabel zum eigenen Zähler. Die Stromkosten müssen auf alle Bewohner mit Auto umgelegt werden. Wer kein E Auto hat soll den E s den Strom mitzuzahlen helfen. Auch so kommt Druck zum Umstieg auf Elektroautos und Klimaverbesserung.

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Alo
Alo
2 Jahre zuvor

Ich denke, dann kommt Frust auf. Vor allem bei den ĂĽberzeugten Verbrenner-Fahrer, und davon gibt es reichlich. Wenn die fĂĽr die E-Fahrer bezahlen mĂĽssten, wird bestimmt der eine oder andere Anwalt eingeschaltet. Ich denke auch, das dieser Punkt bei Streitdiskussionen durch die EigentĂĽmergemeinschaft abgestimmt werden kann. Dann stehen, bei positiver Abstimmung fĂĽr die Verbrenner-Fahrer, das Recht der E-Fahrer auf eine Wallbox auf der einen Seite, den extrem hohen Installationskosten auf der anderen Seite gegenĂĽber. Gerade im Beispiel von Hausgemeinschaften sehe ich hier groĂźe Probleme.

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Thomas
Thomas
2 Jahre zuvor

Wie sieht es aus bei einem Zweigenerationshaus aus, der untere Mieter hat den Stellplatz auf dem Grundstück zugewiesen bekommen, meine Frau und ich wohnen oben und parken in einer öffentlichen Parkbucht vor dem Haus. Da ich mir in naher Zukunft ein E-Auto zulegen möchte fehlt mir der Stellplatz direkt am Haus um einen Zugang zu einer Wallbox, die noch installiert werden müsste, zu bekommen.

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Helmut_H
Helmut_H
2 Jahre zuvor

Wird doch schon heute 1 geeichter Zähler pro Garageneigentümer in der Garage installiert. Der Garagenstrom wird jährlich abgerechnet. Jeder Garageneigentümer mit Stromanschluss und so einem Zähler muss am Jahresende seinen Verbrauch an die Hausverwaltung mitteilen. Von dort kommt im Jahr darauf, die Nachzahlungsforderung inkl. aller Nebenkosten. Also auch von dem bezogenen Garagenstrom. Mein E-Motorrad lade ich dort seit 1 Jahr und musste für letztes Jahr ca. 27 € bezahlen. Den Zähler und die Steckdose nebst Deckenlampe, musste ich aus eigener Tasche bezahlen. Dann wird das bei einer Wallbox auch so sein!?

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Helmut_H
Helmut_H
2 Jahre zuvor

Thomas, dann frage in ein paar Wochen mal bei der Stadt/Gemeindeverwaltung nach, ob du auf eigene Kosten eine Ladesäule an deiner öffentlichen Parkbucht hinsetzen darfst. Dann kannst du gleich mit dem Strom/Netzanbieter der Stadt klären wie das mit dem Aufstellen einer Ladesäule an dem Standort vonstatten gehen soll und wenn grünes Licht gegeben wird, was noch an zusätzlichen Kosten (Leitung aufgraben, verlegen, anschliessen an die Säule) auf dich zukommt.

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