108.718 Förderanträge wurden bis Ende März 2019 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) eingereicht. Die Anträge für Fahrzeuge mit Alternativem Antrieb haben sich somit im März um 5.639 neue Anträge erhöht. Detailliert betrachtet zeigt sich, dass seit Einführung des Umweltbonus 71.007 Anträge für Elektroautos, 37.657 Anträge für Plug-in-Hybride sowie 54 Förderanträge für Brennstoffzellen-Fahrzeuge gestellt wurden.
Bekanntermaßen erhalten Käufer von rein batteriebetriebenen Fahrzeugen einen Zuschuss von 4.000 Euro für dieses. Gleiches gilt für Brennstoffzellenfahrzeuge. Fahrer eines Hybridfahrzeug mit Elektro- und Verbrennungsmotor erhalten eine Prämie in Höhe von 3.000 €. Bei den Hybridfahrzeugen ist ausschlaggebend, ob sich diese an der Steckdose laden lassen. Somit greift der Umweltbonus lediglich für PHEV.
Anträge nach Antragsteller im Detail im März 2019
Interessant ist immer wieder die Frage, wer nun wie viele Umweltbonus-Anträge gestellt hat. Dabei bezieht sich diese Aussage natürlich nicht darauf, ob nun Herr Schmidt oder Frau Klein, ein oder zwei Autos mit Alternativem Antrieb angeschafft hat. Sondern viel mehr auf die Tatsache, ob die meisten Anträge von Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften oder Vereinen stammen.
In diesem Zusammenhang gilt es auch zu beachten, dass die Neuzulassung nach dem 18.05.2016 stattfindet, zudem muss das Fahrzeug mindestens sechs Monate im Besitz des Käufers bleiben – dies gilt auch für geleaste Elektrofahrzeuge – um erfolgreich einen Antrag für den Umweltbonus stellen zu können.
Nachfolgend betrachten wir im Detail, wie sich die gestellten Anträge auf die einzelnen Antragssteller aufteilen. Hierdurch ergibt sich folgendes Bild.
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- Privatperson: 47.819
- Unternehmen: 59.045
- Stiftung: 74
- Körperschaft: 511
- Verein: 414
- Kommunaler Betrieb: 732
- Kommunaler Zweckverband: 123
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Das Verhältnis von Unternehmen zu Privatpersonen behält weiterhin die starke Ausprägung zum Vorteil der Unternehmen bei. Mittlerweile gilt auch die Steuerentlastung für Elektro-Dienstwagen. Denn der Bundesrat hat der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Förderung von Elektrofahrzeugen bei der Dienstwagenbesteuerung zugestimmt. Dies wird sich sicherlich noch weiter auf die Zulassungszahlen auswirken. Denn die Steuerentlastung greift auch für PHEV, die spezielle Kriterien erfüllen.
Umweltbonus-Ranking der Hersteller und Modelle
Wie sollte es auch anders sein, im März 2019 zeigt sich kaum eine Verschiebung der gestellten Umweltbonus-Anträge, wenn man diese auf Herstellerebene vergleicht. An vorderster Front steht weiterhin BMW (17.915), gefolgt von Volkswagen (14.180) und Renault (14.004) auf Platz drei. Somit zeigt sich die Top 3 Mal wieder unverändert.
Auf Platz Vier folgt smart (12.421), welche erneut StreetScooter mit 7.146 Anträgen hinter sich lassen. Man kann davon ausgehen, dass sich in absehbarer Zeit an den ersten vier Plätzen im Ranking nicht sonderlich viel ändern wird. Wobei Renault spürbar in Richtung VW aufholt.
Hinter StreetScooter reihen sich in gewohnter Manier Mitsubishi (6.404) sowie Audi (6.323) ein. Diese beiden Automobilhersteller haben im März ihre Position getauscht. Auf Audi folgt Hyundai (6.144), dann KIA mit 4.973 Anträgen und Schlusslicht Nissan (4.790).
Beim Ranking der Anträge für den Umweltbonus für einzelne Modelle ergibt sich im März 2019 folgendes Bild:
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- Renault ZOE (13.155)
- BMW i3 & i3s (9.823)
- Smart ForTwo EQ (8.268)
- VW e-Golf (7.329)
- StreetScooter Work/Work L (7.146)
- Mitsubishi Outlander PHEV (6.340)
- Audi A3 e-tron (6.323)
- BMW 225xe (5.311)
- Hyundai Ioniq Electro (4.418)
- Smart ForFour EQ (4.153)
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Betrachten wir die gestellten Anträge je Bundesland ergibt sich folgendes Bild:
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- Baden-Württemberg – 18.370
- Bayern – 20.957
- Berlin – 3.346
- Brandenburg – 1.890
- Bremen – 537
- Hamburg – 2.061
- Hessen – 8.658
- Mecklenburg-Vorpommern – 806
- Niedersachsen – 8.785
- Nordrhein-Westfalen – 27.827
- Rheinland-Pfalz – 4.634
- Saarland – 962
- Sachsen – 2.858
- Sachsen-Anhalt – 1.376
- Schleswig-Holstein – 3.332
- Thüringen – 2.304
- Sonstiges (Ausland) – 15
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„Bekanntermaßen erhalten Käufer von rein batteriebetriebenen Fahrzeugen einen Zuschuss von 4.000 Euro für dieses. Gleiches gilt für Brennstoffzellenfahrzeuge“. So wie dargestellt stimmt das meiner Meinung nach nicht und führt eventuell „Neulinge“ bei der Suche nach alternativen Antrieben in die Irre.
Fest zu stellen ist das der Käufer und der Hersteller jeweils 2000 Euro bekommen. Also bekommt eigentlich nur der Käufer 2000 Euro vom Kaufpreis erlassen, wie die Hersteller es Handhaben werden nur sie wissen.
Schön und völlig richtig wäre es wenn der Endverbraucher diese Förderung bekommen würde.