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MOIA darf Flotte in Hamburg vergrößern; in Berlin weiterhin ohne Erprobungsgenehmigung

Sebastian Henßler bySebastian Henßler
5. Juli 2019
Lesedauer: 3 Minuten

MOIA darf Flotte in Hamburg vergrößern; in Berlin weiterhin ohne Erprobungsgenehmigung

Sebastian Henßler bySebastian Henßler
5. Juli 2019
Lesedauer: 3 Minuten

© Abbildung(en): MOIA

MOIA darf Flotte in Hamburg vergrößern; in Berlin weiterhin ohne Erprobungsgenehmigung

Sebastian Henßler bySebastian Henßler
5. Juli 2019
Lesedauer: 3 Minuten
Home Elektroauto Hersteller

Innerhalb eines Jahres wollte man MOIA zum größten voll-elektrischen Ridesharing-Dienst Europas ausbauen. Doch damit war schnell Schluss, denn im April wurde MOIA eine Begrenzung auf 200 Fahrzeuge auferlegt. Diese Entscheidung aus erster Instanz wurde nun im Eilverfahren einkassiert und MOIA der Weg zu einer bis zu 1.000 Fahrzeug starken Flotte geöffnet.

MOIA – E-Ridesharing mit Hindernissen

Mitte Januar wussten wir zu berichten: „Mit der ersten Fahrt auf einer öffentlichen Straße stellen MOIA, der Mobilitätsdienstleister des Volkswagen Konzerns, die Stadt Hamburg und die HOCHBAHN die neuen vollelektrischen Fahrzeuge vor.„ Schnell stand fest, dass nach erfolgreichem Abschluss der dreimonatigen Testphase am 15. April 2019 der öffentliche Betrieb in Hamburg aufgenommen wird.

Doch nicht alle waren erfreut. Drei Tage vor dem geplanten Startschuss, entschied das Hamburger Verwaltungsgericht, dass der Fahrdienst seinen Betrieb nicht aufnehmen dürfe. Ausschlaggebend hierfür war ein vom Hansa-Taxi-Unternehmer Ivica Krijan eingereichter Widerspruch, welcher aufschiebende Wirkung habe.

Gegen diesen Beschluss legte wiederum die Verkehrsgewerbeaufsicht eilig Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein. Außerdem ordnete die Verkehrsgewerbeaufsicht „sofortige Vollziehung der Genehmigung“ an. Dieser Beschwerde wurde recht gegeben, weshalb MOIA mit seinen elektrischen Shuttles starten konnte.

Ende April teilte das Hamburger Verwaltungsgericht jedoch mit, dass der Eilantrag des Taxi-Unternehmers in Teilen berechtigt sei und sein Widerspruch gegen die zuvor erteilte Genehmigung per Sofortvollzug aufschiebende Wirkung behält. Bedingt hierdurch durfte MOIA bisher nur 200 Fahrzeuge einsetzen.

Am Dienstag diese Woche teile das Gericht nun mit, dass der Antragsteller, ein Hamburger Taxenunternehmer, nicht berechtigt sei, gegen eine Erprobungsgenehmigung vorzugehen, da er nicht in seinen eigenen Rechten oder seinen Grundrechten verletzt werden. Die Berufsfreiheit gewähre grundsätzlich keinen Schutz vor Konkurrenz. Zudem konnte der Taxiunternehmer nach Ansicht des Gerichts nicht darlegen, dass sich seine wirtschaftliche Lage unzumutbar verschlechtern würde.

MOIA darf durchstarten; Taxibetreiber sind nicht erfreut darüber

Bis zum Jahresende 2019 erwartet MOIA, in Hamburg 1.000 Mitarbeiter zu beschäftigen, darunter neben Fahr- und Betriebspersonal auch über 150 Personen im Bereich der IT-Entwicklung. MOIA wird damit zu den Top 100 Arbeitgebern der Stadt gehören. Schrittweise soll die Flotte nun ausgebaut werden.

Hamburgs Taxibetreiber zeigen sich vom aktuellen Gerichtsentscheid nicht erfreut. Aus Sicht von Clemens Grün, Vorsitzender des Hamburger Taxenverbands, wird MOIA dazu führen, dass Fahrten im Schnitt teurer werden als jetzt. Kritiker bemängeln. Des Weiteren wird bemängelt, dass die MOIA-Sammeltaxen meistens nur einen Fahrgast befördern. Was dem ursprünglichen Ansatz nicht entspricht.

MOIA wird in einem nächsten Schritt auf zunächst 500 E-Fahrzeuge aufstocken. Nördlich der Elbe sollen dann fast alle Stadtteile bis an die Landesgrenze zu Schleswig-Holstein angefahren werden. Zu einem späteren Zeitpunkt soll in Erfahrung gebracht werden, ob die Sammeltaxis öffentliche Verkehrsinteressen beeinträchtigen. 2021 soll das überprüft werden – MOIA will danach bis zu 1.000 Fahrzeuge auf die Straßen bringen.

Weitere Klage anhängig – Erprobungsgenehmigung in Berlin ausstehend

Weiterhin anhängig beim Verwaltungsgericht ist allerdings die Klage des Taxenunternehmers gegen die Genehmigung für MOIA, über die noch nicht entschieden wurde.

Nach Informationen von electrive.net habe das Unternehmen in Berlin noch immer keine Erprobungsgenehmigung erhalten. Derzeit sieht es auch nicht so aus, als könnte sich daran kurzfristig etwas ändern. In der Hauptstadt sind bereits CleverShuttle und die BVG-Tochter BerlKönig mit dem Ridehailing-Konzept aktiv.

Quelle: NDR.de – Moia darf seine Flotte nun doch vergrößern

Sebastian Henßler

Sebastian Henßler

Sebastian Henßler hat Elektroauto-News.net im Juni 2016 übernommen und veröffentlicht seitdem interessante Nachrichten und Hintergrundberichte rund um die Elektromobilität. Vor allem stehen hierbei batterieelektrische PKW im Fokus, aber auch andere Alternative Antriebe werden betrachtet.

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