Die Berliner Luft könnte – wie auch die Luft etlicher anderer deutscher Städte – deutlich sauberer sein. Deshalb haben die Teilnehmer der zweiten Gesprächsrunde „Sauber. Modern. Leistungsfähig. Zukunft der Berliner Mobilität“ nun ein wirkungsvolles Maßnahmenpaket beschlossen, um Diesel-Fahrverbote abzuwenden und gleichzeitig den Weg Berlins zu einer klimafreundlichen und zukunftsfähigen Mobilität abzusichern.
Berlin steht mit einer hohen Luftbelastung und den damit verbundenen Gesundheitsrisiken vor der Herausforderung, schnell und wirksam handeln zu müssen. Die Ziele der Luftreinhaltung zu erreichen und eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz einzunehmen, darauf haben sich alle Partnerinnen und Partner gemeinsam für Berlin verpflichtet.
Die Ergebnisse der beiden „Dieselgipfel“ auf Bundesebene reichen bisher nicht aus, um zügig etwas für die Verbesserung der Luftqualität in unseren Innenstädten zu tun und eine deutliche NO2-Reduktion zu erreichen. Berlin will deshalb nicht weiter auf Fortschritte durch die Bundesregierung warten. Stattdessen ergreift Berlin selbst die Initiative für eine saubere, moderne und leistungsfähige Mobilität.
Auf Einladung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Michael Müller, haben sich im Berliner Rathaus der Berliner Senat, die Bezirke, Entscheidungsträger aus Wissenschaft, Wirtschaft, landeseigenen Unternehmen, Gewerkschaften und Kammern auf zehn Sofortmaßnahmen geeinigt. Diese umfassen Förderprogramme für Taxis und wirtschaftsnahe Elektromobilität, beide mit dem Ziel, möglichst rasch viele Dieselfahrzeuge mit hoher Kilometerleistung aus dem Verkehr zu ziehen und durch umweltfreundliche Alternativen zu ersetzen.
Weiter enthält das Paket die schrittweise Umstellung der landeseigenen Fahrzeugflotten auf E-Fahrzeuge, Nachrüstungsangebote für Fahrzeugtypen ohne vollelektronische Alternativen, den Ausbau der Infrastruktur für E-Ladestellen, Sofortmaßnahmen für stark stickoxidbelastete Gebiete, die Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV, die Förderung des Radverkehrs, die Elektrifizierung von Car-Sharing-Angeboten sowie die Forderung eines bundesweiten Förderprogramms für Elektromobilität.
„Das umfangreiche Maßnahmenpaket macht deutlich, dass wir interessenübergreifend eine saubere, klimaschonende und gesunde Mobilität für Berlin erreichen wollen und drohenden Fahrverboten nicht tatenlos gegenüberstehen. Es ist alles andere als selbstverständlich, dass wir innerhalb weniger Monate so eine gemeinsame Kraftanstrengung partnerschaftlich und verbindlich für Berlin erreicht haben. Dafür bin ich allen Beteiligten sehr dankbar. Wir haben für die Hauptstadt eigene Lösungen vorgelegt, zu denen der Bund bisher nichts anzubieten hat. Gemeinsam werden wir den Druck für den nächsten Dieselgipfel auf Bundesebene weiter erhöhen, damit sich auch die Bundeskanzlerin für eine saubere und zukunftsfähige Mobilität einsetzt und die Industrie endlich für entsprechende Angebote sorgt.“ – Michael Müller, Regierender Bürgermeister Berlin
Die zehn Berliner Maßnahmen für bessere Luft
1. Taxi-Programm
Diesel-Taxis haben in der Innenstadt einen erheblichen Anteil an der NO2-Belastung. Deshalb wird das Land Berlin ein bis Ende Juni 2018 befristetes Förderprogramm für Berliner Taxis auflegen, für das bis zu 5 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Bis zu diesem Zeitpunkt können Berliner Taxiunternehmen Anträge stellen. Die Auszahlung der Förderung ist gebunden an den Nachweis der Verschrottung eines Diesel-Taxis der Klassen Euro 0 bis Euro V und an den Nachweis des Erwerbs (inkl. Leasing) eines erstzugelassenen Hybridelektro-Taxis und sie erfolgt bis Ende 2018. Pro neuem Benzin-Hybrid-Taxi erhalten antragstellende Taxiunternehmen eine Landesförderung in Höhe von 2500 Euro. Die Förderung kann ab dem 01. März 2018 bei der Investitionsbank Berlin (IBB) beantragt werden.
Die Fahrzeugprämie für Benzin-Hybrid-Taxis ist als kurzfristige Maßnahme gedacht, die einen schnellen Beitrag zur Reduktion von NO2 und damit zur Verbesserung der Luftqualität in Berlin leisten soll. Daran anknüpfend wird ab Sommer 2018 ein weitergehendes Förderprogramm zur Elektrifizierung von gewerblichen Flotten – neben dem Taxigewerbe u.a. auch Pflege- und Sozialdienste, Handwerksbetriebe und Lieferfirmen – zur Verfügung stehen.
2. Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“
Es wird ein Förderprogramm für den Berliner Wirtschaftsverkehr aufgelegt, um die Elektrifizierung und effiziente Nutzung gewerblicher Flotten sowie den Ausbau der Ladeinfrastruktur im privaten gewerblichen Raum zu unterstützen. In Gewerbezweigen, die hohe Fahrleistungen im Jahr erreichen, ist durch mehr elektrisch angetriebene Fahrzeuge eine nachweisbare Reduzierung von Luftschadstoffen und Klimagasen (NO2, CO2) sowie von Feinstaub möglich.
Der Senat wird im Sommer 2018 die Eckpunkte des Förderprogramms für KmU zur Elektrifizierung des Berliner Wirtschaftsverkehrs beschließen und eine zügige Umsetzung gewährleisten. Gefördert werden nur E-Fahrzeuge (Brennstoffzelle, Batterieelektrisch, Plug-In- Hybride).
3. Umstellung der Landesflotten auf E-Mobilität
Das Land Berlin will mit gutem Beispiel vorangehen und den öffentlichen Fuhrpark konsequent auf emissionsarme Fahrzeuge in den verschiedenen Fahrzeugkategorien umstellen. Berlin ist schon heute gut aufgestellt, wenn es um die Elektrifizierung der kommunalen Fahrzeugflotte geht. Mit über 300 E-Fahrzeugen im Einsatz verfügt Berlin über eine der größten E-Flotten im nationalen Vergleich. So ist beispielsweise die Umstellung des PKW-Fuhrparks der BVG bereits abgeschlossen (100 Elektro-PKW). In einem nächsten Schritt sollen auch leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 t) elektrifiziert werden.
Künftig sollen bei leichten Nutzfahrzeugen bevorzugt Fahrzeuge mit voll-elektrischem Antrieb ausgewählt werden und Dieselfahrzeuge nur noch in begründeten Einzelfällen zulässig sein.
Die Berliner Verkehrsbetriebe haben zudem mit dem Land Berlin vereinbart, ihre Flotte auf E-Busse umzustellen. Kurzfristig wird zum Start der Elektrifizierung der Busflotte mit der Beschaffung von 30 Elektrobussen noch in diesem Jahr begonnen.
4. Nachrüstungsangebote
Viele Fahrzeugtypen sind aktuell noch nicht mit vollelektrischem Antrieb auf dem Markt verfügbar. Dies gilt insbesondere für größere Fahrzeuge wie Schneeräumfahrzeuge, Reinigungsfahrzeuge, Abfallsammelfahrzeuge etc. Aufgrund ihrer langen Gebrauchsdauer bietet die Nachrüstung dieser Fahrzeuge ein hohes Einsparungspotential von Luftschadstoffen. Deshalb sollen sie vorrangig auf elektrischen Antrieb umgerüstet oder, falls diese Maßnahmen aus nachvollziehbaren Gründen ausscheiden, mit wirksamen Stickoxidkatalysatoren (SCR-Systeme) nachgerüstet werden.
5. Ausbau der Ladeinfrastruktur
Für den Durchbruch der Elektromobilität ist die Förderung einer flächendeckenden Infrastruktur mit Ladeinfrastruktur essentiell. Berlin verfügt aktuell bereits über mehr als 600 Ladepunkte und ist damit im Bundesdurchschnitt gut aufgestellt. Nach dem Berliner Modell erfolgt aktuell bis zum Jahr 2020 die Erweiterung der Ladeinfrastruktur nach Bedarf. Privatpersonen sowie E-Flottenbetreiber können im gesamten Stadtgebiet die Errichtung einer Ladeinfrastruktur beantragen. Bis zu 700 weitere Ladepunkte können so innerhalb des Förderprogramms errichtet werden.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass rund 80 Prozent der Ladevorgänge von Nutzern von Elektroautos am Wohn- oder Arbeitsort stattfinden, also dort, wo die Fahrzeuge nutzungsbedingt am längsten stehen. Daher sollen hier Schwerpunkte bei der Erweiterung der Ladeinfrastruktur gesetzt werden. In den Jahren 2018/2019 sollen so zusätzlich mindestens 1000 Ladepunkte in Berlin geschaffen und Informationen über die Standorte über digitale Angebote verfügbar gemacht werden.
6. Maßnahmen in besonders belasteten Gebieten
Es ist zentral, in den von Schadstoffen besonders belasteten Gebieten die Stickoxidbelastung so schnell wie möglich zu reduzieren. Dafür sind folgende Sofortmaßnahmen vorgesehen:
– Verbesserung des Verkehrsflusses durch ordnungsrechtliche Maßnahmen: Das Land Berlin wird alle ordnungsrechtlichen Möglichkeiten ergreifen, um den Verkehrsfluss sowie das Fortkommen der Busse und Straßenbahnen zu verbessern. „Stop-and-Go“ führt zu einer stärkeren Schadstoffbelastung. Für einen ungehinderten Verkehrsfluss wird das Zweite-Reihe-Parken in Zukunft noch konsequenter geahndet. Dem regelwidrigen Parken auf Radwegen, Busspuren und Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur sowie in Liefer- und Ladezonen wird durch konsequenteres Abschleppen begegnet.
– Auf fünf besonders belasteten Hauptverkehrsstraßen wird alsbald durch Tempo-30-Einführung geprüft, inwieweit dadurch die Stickoxidbelastung reduziert wird. Denn Tempo 30 verkürzt u.a. emissionsträchtige Beschleunigungsvorgänge und soll in Kombination mit einer optimierten Grünen Welle den Verkehrsfluss deutlich verbessern und so emissionsärmer machen. Die Wirkung der Maßnahme auf die Luftqualität wird durch begleitende Messungen untersucht und anschließend bewertet, inwieweit Tempo 30 in besonders stickoxidbelasteten Gebieten zur zusätzlichen Reduzierung der NO2-Belastung beitragen kann.
– Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur mit Priorität auf ein Radschnell- wegenetz und durchgängig als Netz nutzbare Radwege. Damit wird ein Anreiz geschaffen, vom Auto aufs Fahrrad umzusteigen.
7. Erhöhung der Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs
Der Öffentliche Personennahverkehr leistet als Alternative zum Autoverkehr einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung. Um die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel attraktiver zu machen, wird der Senat den Preis für das Jobticket Berlin AB schrittweise auf 50 Euro im Monat absenken. Für Kinder und Jugendliche, deren Familien Anspruch auf einen berlinpass haben, wird das Schülerticket kostenlos. Für alle Familien wird das Antragsverfahren deutlich vereinfacht. Das vergünstigte Berlin-Ticket S, für das die Koalition bereits 2017 den Preis um 25 Prozent gesenkt hat, steht künftig auch den Berlinerinnen und Berlinern, die Wohngeld oder DDR-Opferrente beziehen, zur Verfügung.
8. Förderung des Radverkehrs
Mit dem Berliner Mobilitätsgesetz wird erstmals in Deutschland das Mobilitätssystem als Ganzes in den Blick genommen und damit der Umweltverbund gestärkt. Mit den festgeschriebenen Maßnahmen zum Radverkehr wird das Fahrradfahren in Berlin zukünftig sicherer und attraktiver. Mehr Radverkehr bedeutet mehr Umweltschutz: Jeder Wechsel vom Auto aufs Fahrrad oder Pedelec ist ein Beitrag für bessere Luftqualität. Mit dem bereits laufenden und ab dem Jahr 2018 noch intensiveren Ausbau der Radinfrastruktur in Berlin trägt der Senat dazu bei, dass der Verkehr sicherer, komfortabler und umweltfreundlicher wird.
Die umweltschonende Nutzung von Lastenrädern für private oder gewerbliche Zwecke soll ausgeweitet werden. Entsprechende Maßnahmen zur Förderung von Lastenrädern sollen sowohl deren Angebot stärken als auch die Möglichkeiten zum Abstellen von Lastenrädern und zum Warenumschlag in Mikrodepots erweitern.
9. Carsharing elektrifizieren
Berlin ist bundesweit einer der Vorreiter, wenn es um attraktive Angebote für multimodale Mobilität ohne eigenes Auto geht. Neben einem wachsenden Angebot an E-Rollern, die schon heute einen Beitrag für die Luftqualität leisten, stehen den Berlinerinnen und Berlinern über 3000 Carsharing-Fahrzeuge zur Verfügung. Weniger als zehn Prozent dieser Fahrzeuge sind E-Fahrzeuge. Das Land Berlin begrüßt die Initiative der Carsharing-Anbieter, ihre Carsharing-Flotten auf E-Fahrzeuge schneller als bisher umzustellen und diese, sofern keine schnelle Elektrifizierung möglich ist, zur NO2-Reduzierung durch Benziner, gasgetriebene oder Plugin- /Benzin-Hybrid-Fahrzeuge zu ersetzen.
10. Bundespolitische Initiativen des Landes Berlin
Die Berliner Landesregierung wird auf Bundesebene unter anderem im Rahmen des „Nationalen Forums Diesel“ weiterhin für Diesel-Fahrzeuge geeignete Hardware- und Softwarelösungen von der Automobilindustrie fordern und erwartet dabei auch die dementsprechende Unterstützung durch die Bundesregierung, denn hier können Lösungen nur national erreicht werden. Berlin beteiligt sich an diesen Gesprächen und fordert ein bundesweites Förderprogramm, das im Wesentlichen von der Automobilindustrie finanziert wird und die Kosten für die Nachrüstung abdeckt.
Auch der kulturelle Wandel ist wichtig
Die hier vereinbarten Maßnahmen werden von den Mitgliedern der Berliner Mobilitätsgespräche nun unter Hochdruck in Angriff genommen. Dabei ist die durch die Mobilitätsgespräche geschaffene Netzwerkstruktur ein wichtiger Faktor für das Vorantreiben der Mobilitätswende. Es braucht die gemeinsamen Anstrengungen von Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft, landeseigenen Unternehmen, Industrie, Gewerkschaften und Verbänden, um das hohe Innovationspotential in die Praxis umzusetzen.
Für den Erfolg der Mobilitätswende ist auch eine kulturelle Wende ein wichtiger Faktor. Vielfach sind aber bereits verfügbare innovative Lösungen, die einen Beitrag zur Mobilitäts- wie auch zur Energiewende leisten können, den Unternehmen und den Bürgerinnen und Bürgern noch nicht hinreichend bekannt. Berlin will deshalb die Bedeutung von Elektromobilität und smarten umwelt- und klimafreundlichen Lösungen in der öffentlichen Wahrnehmung weiter stärken.
Die Berliner Mobilitätsgespräche werden im 2. Quartal des Jahres fortgesetzt, um konkrete Vereinbarungen für mittel- und langfristige Ziele zur Luftverbesserung und das Erreichen der Klimaziele des Berliner Energiewendegesetzes zu treffen. Gegenstand werden der weitere Ausbau der Elektromobilität, die Fortschreibung des Luftreinhalteplans, der Stadtentwicklungsplans Verkehr sowie die Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes sein.
Quelle: Berlin.de – Pressemitteilung vom 18.01.2018