Geht es nach dem Spiegel, plant das Bundeskabinett am kommenden Mittwoch eine gewichtige Entscheidung in Sachen E-Mobilität zu treffen. Umweltfreundliche Dienstwagen sollen nach Verabschiedung der neuen Regelung bevorzugt behandelt werden. Stand heute ist noch strittig, ob die Vergünstigung befristet wird oder dauerhaft gilt – und ob die Länder zustimmen. Die Nutzung von Dienstfahrzeugen mit Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Antrieb soll steuerlich gefördert werden.
Geschehen soll dies durch die Beeinflussung des geldwerten Vorteils, den Nutzer solcher Autos als Zuschlag auf ihr Gehalt versteuern müssen. Dieser soll halbiert werden. Sie müssen dadurch für den privaten Gebrauch der Dienstwagen nur noch halb so viel Steuern und Sozialabgaben zahlen wie bisher. Derzeit wird für einen Dienstwagen monatlich ein Prozent des Listenpreises versteuert. Um den Einsatz von Autos mit umweltfreundlichem Antrieb in den Fahrzeugflotten von Firmen und Behörden zu steigern, soll demnächst nur noch der halbe Listenpreis angesetzt werden.
Beschlossen werden soll die Neuregelung am kommenden Mittwoch. Für den Staat wird von Kosten in Höhe von rund 1,8 Milliarden Euro in den Jahren 2019 bis 2021 ausgehen. Offen ist noch, ob die Maßnahme für diesen Zeitraum befristet wird.
Vonseiten des ökologisch ausgerichtete Verkehrsclub Deutschland wird zudem die Halbierung des geldwerten Vorteils auch auf Dienstfahrräder auszudehnen gefordert. Geplant ist dies bisher nicht. Fraglich ist auch, ob die Länder dem Vorhaben im Bundesrat zustimmen. Sie müssen die Hälfte der Steuerausfälle tragen.
Quelle: Spiegel.de – Regierung will Steuern für Elektro-Dienstwagen halbieren