Die Landesregierung Baden-Württemberg gab bekannt, dass man die Förderung der Elektromobilität mit der “Landesinitiative III – Marktwachstum Elektromobilität BW” (LE III), mit zusätzlichen 43,5 Millionen Euro unterstützt. Insbesondere sollen von dieser Förderung Taxi-, Pflege- und Liefergewerbe dazu animiert werden, zukünftig Elektro-Fahrzeuge einzusetzen. Hierbei beschränke man sich bewusst nicht nur auf das Elektroauto, so Verkehrsminister Winfried Hermann, sondern man wolle auch einen Anreiz für eine neue Mobilität, eine E-Mobilität schaffen.
Dies zeigt sich dadurch, dass nicht nur das Elektroauto bei der Förderung berücksichtigt wird, sondern auch andere Fahrzeugarten. Gemeinnützige Institutionen, Kindertagesstätten, Handwerksbetriebe und der Einzelhandel können so beispielsweise die Anschaffung eines E-Lastenfahrrads mit bis zu 4.000 Euro fördern lassen. Auch Kommunen aus Baden-Württemberg mit Abstellplätzen an ÖPNV-Haltepunkten erhalten Zuschüsse für ein öffentliches Verleihsystem für Pedelecs, E-Bikes oder Elektro-Roller. Die größte Förderung erhalten Bus-Unternehmen bei der Umrüstung oder Anschaffung eines elektrisch betriebenen Busses. Bis zu 100.000 Euro kann die Förderung in einem solchen Fall betragen.
Zusätzlich zur Förderung des Bundes fördert das Land Baden-Württemberg den elektrischen Wechsel im Pkw-Bereich. Besonders Fahrzeugflotten mit vielen täglichen Fahrten in der Stadt sollen gefördert werden. Dies trifft natürlich vor allem auf Taxi-Betriebe zu. Mit dem BW-e Gutschein wird die Fahrzeugunterhaltungs- und Ladeinfrastrukturkosten bezuschusst. Die Fördersumme beträgt 6.000 Euro für rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge.. Wohlgemerkt zusätzlich zum Umweltbonus des Bundes. Neben Taxibetrieben zählen auch Fahrschulen, Car-Sharing-Unternehmen und Pflege- und Sozialdienste zur angesprochenen Zielgruppe für die Förderung durch BW-e-Gutscheine.
Quelle: Baden-Württemberg.de – BW-e-Gutscheine fördern die Elektromobilität